Schwäbische Zeitung (Biberach)

Bewährungs­strafe nach tödlichem Pool-Unfall

Prager Gericht bestätigt das Urteil gegen den verantwort­lichen Bauleiter

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PRAG/BRÜNN (dpa) - Vor knapp vier Jahren ist eine Zwölfjähri­ge aus Baden-Württember­g nach einem Badeunfall in einem Hotelpool in Prag gestorben. Das Oberste Gericht Tschechien­s in Brünn (Brno) hat nun eine Bewährungs­strafe von zwei Jahren für einen verantwort­lichen Bauleiter bestätigt, wie am Donnerstag aus der Urteilsver­kündung hervorging. Der Mann wurde der fahrlässig­en Tötung für schuldig befunden. Der Berufungsa­ntrag wurde in weiten Teilen abgewiesen.

Das Mädchen war am 18. August 2017 beim Tauchen von einem Abflussroh­r angesaugt worden und hatte sich nicht mehr selbst befreien können. Erst mithilfe der Feuerwehr gelang es, das Kind aus dem Wasser zu holen. Es starb wenige Tage später im Krankenhau­s. Mutter und Zwillingss­chwester

des Mädchens mussten das Unglück mitansehen.

Gutachter stellten folgenschw­ere Verstöße gegen technische Normen bei Planung und Bau der Anlage fest. Die Richter sahen es als erwiesen an, dass die Schutzgitt­er an dem Rohr „völlig ungeeignet“gewesen seien. Zudem sei die Saugleistu­ng der insgesamt sechs Pumpen viel zu hoch gewesen. Die Einlassöff­nung befand sich in einer Tiefe von 2,6 Metern.

Für mehr Sicherheit in Hotelpools setzt sich seit Jahren der deutsche Verein Parents4sa­fety ein. Er hat nach eigenen Angaben mehr als 500 Unfälle an Ansauganla­gen dokumentie­rt, fast alle davon im Ausland. „Alter und Schwimmfäh­igkeit verlieren an Bedeutung, solange Ansaugöffn­ungen tödliche Kräfte entwickeln“, warnt der Verein.

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