Schwäbische Zeitung (Biberach)
Biberacher Freibad zum 1. Juni betriebsbereit
Verkauf der Geldwertkarten beginnt am 17. Mai – pandemiebedingte Vorschriften gelten
BIBERACH (sz) - Das Biberacher Freibad könnte theoretisch zum 1. Juni öffnen, das teilen die Stadtwerke Biberach mit. Das Bäderteam bereitet derzeit alles für eine Öffnung vor. Ab wann der Badebetrieb dann tatsächlich möglich ist, entscheidet jedoch die Politik. „Das hängt jetzt natürlich vom Verlauf der Pandemie und den politischen Vorgaben ab. Wir sind auf jeden Fall so weit vorbereitet, dass ab dem 1. Juni eine Öffnung möglich wäre“, erklärt Joachim Isenmann, Leiter des Bäderteams bei den Stadtwerken.
Derzeit planen die Stadtwerke mit denselben pandemiebedingten Vorschriften wie im vergangenen Jahr. Sollten sich jedoch während der Saison andere Vorschriften ergeben, werden die Stadtwerke diese Regelungen selbstverständlich anpassen, heißt es in einer Pressemitteilung. Die vorläufigen Regelungen:
Der Zutritt zum Freibad wird ausschließlich mittels einer Geldwertkarte möglich sein, denn diese bietet viele Vorteile: Jede Geldwertkarte ist personalisiert, sodass im schlimmsten Fall Infektionsketten nachverfolgt werden können. Außerdem gelangen Besucher schnell und vor allem kontaktlos in den Eingangsbereich. Das Bäderteam verkauft die Geldwertkarten vom 17. bis zum 31. Mai am Eingangsschalter des Freibads. Dieser ist von Montag bis Freitag zwischen 9 und 19 Uhr geöffnet. Am Pfingstmontag, 24. Mai, findet kein Verkauf statt. Die Freibadbesucher können zwischen drei Geldbeträgen wählen: 20 Euro, 40 Euro und 80 Euro. Die Eintrittspreise für das Freibad reduzieren sich automatisch bei einer Bezahlung mit Geldwertkarte. Besitzt man eine Geldwertkarte im Wert von 80 Euro, sind dies 23 Prozent Rabatt. Bei einer 40-EuroGeldwertkarte ist der Eintrittspreis um 17 Prozent günstiger und bei der 20-Euro-Geldwertkarte um acht Prozent.
Das Freibad soll täglich von 8 bis 11 Uhr, von 12 bis 15 Uhr und von 16 bis 19 Uhr geöffnet sein. Die Zeiten dazwischen werden zur Reinigung und Desinfektion genutzt. Alle Badegäste müssen in diesen Zeitfenstern das Bad verlassen. Maximal 400 Besucher dürfen sich gleichzeitig im Freibad aufhalten. Der Mindestabstand von 1,5 Metern ist einzuhalten. In den Becken gibt es weitere Auflagen: So herrscht im Schwimmerbecken ein Einbahnsystem. Dies bedeutet, dass innerhalb der gekennzeichneten Bahnen nur in eine Richtung geschwommen werden darf. Außerdem darf sich im Toilettenbereich immer nur eine Person aufhalten. Die Warmwasserduschen sind außer Betrieb. Die Badegäste müssen daher die Standduschen an den Becken nutzen. „Wir haben letztes Jahr sehr gute Erfahrungen mit diesem Hygienekonzept gemacht. Je nachdem, wie sich die Pandemie entwickelt, kann es hier natürlich noch zu Anpassungen kommen“, sagt Margit Leonhardt,
Geschäftsführerin der Stadtwerke.
Für wen gibt es Freikarten?
Ergänzend zum Verkauf der Geldwertkarten geben die Stadtwerke Biberach ebenfalls vom 17. bis zum 31. Mai am Freibadschalter kostenlose Eintrittskarten für das Freibad wie folgt aus:
Biberacher Familien (und Familien
● aus den Ortsteilen Mettenberg, Rindenmoos, Ringschnait, Rißegg und Stafflangen) mit drei und mehr kindergeldberechtigten Kindern, die mit ihren Eltern in häuslicher Gemeinschaft leben, erhalten für das dritte und jedes weitere Kind (ab sechs Jahre) wie im Vorjahr kostenlose Eintrittskarten für das Freibad. Folgender Personenkreis erhält die Karten ebenfalls:
Familien mit nur einem Elternteil,
● die mit mindestens einem kindergeldberechtigten Kind in häuslicher Gemeinschaft leben
Familien mit einem kindergeldberechtigten
● schwerbehinderten Kind
Familien, die Hartz-IV- beziehungsweise
● kinderzuschlagsberechtigt sind und mit mindestens einem kindergeldberechtigten Kind in häuslicher Gemeinschaft leben
Familien, die Leistungen nach dem
●
Asylbewerberleistungsgesetz erhalten und mit mindestens einem Kind in häuslicher Gemeinschaft leben
Die Ausgabe der Karten erfolgt nur bei Vorlage des Landesfamilienpasses. Dieser wird für Familien, die in Biberach wohnen, beim Bürgeramt im Rathaus auf Antrag kostenlos ausgestellt. Familien der Biberacher Teilorte erhalten den Landesfamilienpass bei der jeweiligen Ortsverwaltung. Eintrittskarten erhalten ausschließlich die Kinder, nicht die Eltern.