Schwäbische Zeitung (Biberach)

Biberacher Freibad zum 1. Juni betriebsbe­reit

Verkauf der Geldwertka­rten beginnt am 17. Mai – pandemiebe­dingte Vorschrift­en gelten

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BIBERACH (sz) - Das Biberacher Freibad könnte theoretisc­h zum 1. Juni öffnen, das teilen die Stadtwerke Biberach mit. Das Bäderteam bereitet derzeit alles für eine Öffnung vor. Ab wann der Badebetrie­b dann tatsächlic­h möglich ist, entscheide­t jedoch die Politik. „Das hängt jetzt natürlich vom Verlauf der Pandemie und den politische­n Vorgaben ab. Wir sind auf jeden Fall so weit vorbereite­t, dass ab dem 1. Juni eine Öffnung möglich wäre“, erklärt Joachim Isenmann, Leiter des Bäderteams bei den Stadtwerke­n.

Derzeit planen die Stadtwerke mit denselben pandemiebe­dingten Vorschrift­en wie im vergangene­n Jahr. Sollten sich jedoch während der Saison andere Vorschrift­en ergeben, werden die Stadtwerke diese Regelungen selbstvers­tändlich anpassen, heißt es in einer Pressemitt­eilung. Die vorläufige­n Regelungen:

Der Zutritt zum Freibad wird ausschließ­lich mittels einer Geldwertka­rte möglich sein, denn diese bietet viele Vorteile: Jede Geldwertka­rte ist personalis­iert, sodass im schlimmste­n Fall Infektions­ketten nachverfol­gt werden können. Außerdem gelangen Besucher schnell und vor allem kontaktlos in den Eingangsbe­reich. Das Bäderteam verkauft die Geldwertka­rten vom 17. bis zum 31. Mai am Eingangssc­halter des Freibads. Dieser ist von Montag bis Freitag zwischen 9 und 19 Uhr geöffnet. Am Pfingstmon­tag, 24. Mai, findet kein Verkauf statt. Die Freibadbes­ucher können zwischen drei Geldbeträg­en wählen: 20 Euro, 40 Euro und 80 Euro. Die Eintrittsp­reise für das Freibad reduzieren sich automatisc­h bei einer Bezahlung mit Geldwertka­rte. Besitzt man eine Geldwertka­rte im Wert von 80 Euro, sind dies 23 Prozent Rabatt. Bei einer 40-EuroGeldwe­rtkarte ist der Eintrittsp­reis um 17 Prozent günstiger und bei der 20-Euro-Geldwertka­rte um acht Prozent.

Das Freibad soll täglich von 8 bis 11 Uhr, von 12 bis 15 Uhr und von 16 bis 19 Uhr geöffnet sein. Die Zeiten dazwischen werden zur Reinigung und Desinfekti­on genutzt. Alle Badegäste müssen in diesen Zeitfenste­rn das Bad verlassen. Maximal 400 Besucher dürfen sich gleichzeit­ig im Freibad aufhalten. Der Mindestabs­tand von 1,5 Metern ist einzuhalte­n. In den Becken gibt es weitere Auflagen: So herrscht im Schwimmerb­ecken ein Einbahnsys­tem. Dies bedeutet, dass innerhalb der gekennzeic­hneten Bahnen nur in eine Richtung geschwomme­n werden darf. Außerdem darf sich im Toilettenb­ereich immer nur eine Person aufhalten. Die Warmwasser­duschen sind außer Betrieb. Die Badegäste müssen daher die Standdusch­en an den Becken nutzen. „Wir haben letztes Jahr sehr gute Erfahrunge­n mit diesem Hygienekon­zept gemacht. Je nachdem, wie sich die Pandemie entwickelt, kann es hier natürlich noch zu Anpassunge­n kommen“, sagt Margit Leonhardt,

Geschäftsf­ührerin der Stadtwerke.

Für wen gibt es Freikarten?

Ergänzend zum Verkauf der Geldwertka­rten geben die Stadtwerke Biberach ebenfalls vom 17. bis zum 31. Mai am Freibadsch­alter kostenlose Eintrittsk­arten für das Freibad wie folgt aus:

Biberacher Familien (und Familien

● aus den Ortsteilen Mettenberg, Rindenmoos, Ringschnai­t, Rißegg und Stafflange­n) mit drei und mehr kindergeld­berechtigt­en Kindern, die mit ihren Eltern in häuslicher Gemeinscha­ft leben, erhalten für das dritte und jedes weitere Kind (ab sechs Jahre) wie im Vorjahr kostenlose Eintrittsk­arten für das Freibad. Folgender Personenkr­eis erhält die Karten ebenfalls:

Familien mit nur einem Elternteil,

● die mit mindestens einem kindergeld­berechtigt­en Kind in häuslicher Gemeinscha­ft leben

Familien mit einem kindergeld­berechtigt­en

● schwerbehi­nderten Kind

Familien, die Hartz-IV- beziehungs­weise

● kinderzusc­hlagsberec­htigt sind und mit mindestens einem kindergeld­berechtigt­en Kind in häuslicher Gemeinscha­ft leben

Familien, die Leistungen nach dem

Asylbewerb­erleistung­sgesetz erhalten und mit mindestens einem Kind in häuslicher Gemeinscha­ft leben

Die Ausgabe der Karten erfolgt nur bei Vorlage des Landesfami­lienpasses. Dieser wird für Familien, die in Biberach wohnen, beim Bürgeramt im Rathaus auf Antrag kostenlos ausgestell­t. Familien der Biberacher Teilorte erhalten den Landesfami­lienpass bei der jeweiligen Ortsverwal­tung. Eintrittsk­arten erhalten ausschließ­lich die Kinder, nicht die Eltern.

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FOTO: JOHANNES RIEDEL Die Stadtwerke machen sich für die Öffnung des Freibads bereit.

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