Schwäbische Zeitung (Biberach)
Den Urlaub richtig absichern
Welche Reiseversicherungen in der Corona-Pandemie sinnvoll sind
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SCHONDORF - Die Menschen lassen sich auch in der Pandemie die Lust am Urlaub nicht nehmen. Aber da ein kurzfristig geplatzter Urlaub teuer werden kann, stehen Reiseversicherungen hoch im Kurs. Einige sind dabei wirklich sinnvoll.
Auslandskrankenversicherung:
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Gesetzlich Versicherte können sich zwar dank Sozialversicherungsabkommen im EU-Ausland behandeln lassen. Aber die tatsächlichen Kosten werden damit kaum gedeckt und außerhalb Europas müssen gesetzlich Versicherte alle Kosten selber zahlen.
Reiserücktrittskostenversicherung:
● Vor allem bei teureren Reisen kann sich der Zusatzschutz lohnen, denn die Versicherung kommt für alle Stornogebühren und sonstige anfallende Kosten auf, wenn der Urlaub wegen Krankheit oder aus anderen versicherten Gründen nicht angetreten werden kann.
Reiseabbruchversicherung: Sie ● zahlt, wenn ein Urlaub aus einem versicherten Grund wie zum Beispiel einer Erkrankung abgebrochen werden muss. Als Reiseabbruch kommt übrigens nicht nur die vorzeitige Abreise infrage – auch eine Verlängerung verursacht Kosten, wenn etwa das Hotelzimmer länger benötigt wird oder die Flüge umgebucht werden müssen, weil ein Mitreisender aus gesundheitlichen Gründen noch nicht zurückreisen kann.
Sonderfall Pandemie: In Pandemie-Zeiten ● ändert sich an dem schon immer bekannten Schutz wenig, weil sowohl die Krankenversicherung als auch der Rücktritts- und Abbruchschutz bei einer Covid-19-Erkrankung als allgemeine Erkrankung greift. Anders kann es aussehen, wenn Urlauberinnen und Urlauber sich zwar nachweisbar angesteckt haben, aber symptomfrei sind und in Quarantäne müssen. Die QuarantäReiseschutz ne selbst ist nur dann versichert, wenn sie ausdrücklich in den Bedingungen erwähnt wird und die oder der Versicherte selbst ganz individuell und persönlich in Quarantäne verwiesen wird.
Reiseversicherungen gibt es beim Reiseveranstalter, über Versicherungen direkt oder beim Versicherungsvermittler. Viele Urlauber haben aber schon Schutz, denken nur gar nicht daran: Denn Banken wie N26, Kreditkartenanbieter und Automobilclubs wie der ADAC, aber auch regionale Banken wie die Volks- und Raiffeisenbanken und die Sparkassen, bieten zusammen mit ihren Kreditkarten Reiseversicherungen an. Der Umfang sollte auf jeden Fall genau erfragt werden, bevor weiterer Schutz gekauft wird. Interessant können Leistungsversprechen wie das vom ADAC über den
der Kreditkarte werden, wenn ein Corona-Test positiv ist, aber keine Symptome vorliegen. Denn hier sieht Produktmanager Carsten Driendl vom ADAC einen versicherten Reiserücktritt: „Sie erhalten Leistungen bei Reiserücktritt, wenn Sie selbst als Karteninhaber oder eine mitreisende Risikoperson vor Reiseantritt einen Corona-Test machen – zum Beispiel weil die gebuchte Airline oder der Reiseveranstalter dies voraussetzen – und dieser positiv ausfällt. Der entsprechende Laborbericht muss eingereicht werden.“
Wer bereits eine Reiseversicherung abgeschlossen hat, macht sich oft Gedanken darüber, ob der Schutz auch coronatauglich ist – zu Unrecht. Erkrankungen im Auslandsurlaub sind bei Reisekrankenversicherungen immer abgesichert. Die Covid-19-Erkrankung
stellt hier keinen Sonderfall dar, wie auch Eike Benn von der Hanse Merkur betont: „Die klassische Auslandskrankenversicherung übernimmt auch die Behandlungskosten einer Covid-19-Erkrankung vor Ort. Die Art der Erkrankung vor Ort spielt hier keine Rolle.“
Die Reiserücktritts- und Reiseabbruchversicherung greifen auch ohne spezielle Klauseln, wenn man so schwer an Covid 19 erkrankt, dass der Urlaub nicht angetreten werden kann oder abgebrochen werden muss. Einzig die Frage nach dem Versicherungsschutz bei einer Quarantäne-Anordnung könnte schwierig werden – denn die wird gerade bei älteren Verträgen aus der Zeit vor der Pandemie kaum abgedeckt sein. Hier hilft es lediglich, im Vorfeld den Versicherer anzusprechen.