Schwäbische Zeitung (Biberach)

Putzig! Erdmännche­n-Baby erkundet das Gehege

Team ist vernarrt in das kleine Fellknäuel – Wer den Tiergarten besuchen will, kann im Voraus reserviere­n

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ULM (sz) - Nachdem es in der vorherigen Gruppe trotz grundsätzl­icher Harmonie nie Jungtiere gab, hat es nun zwischen Erdmännche­ndame „Jala“und dem Neuzugang aus Karlsruhe, „Jack“, sofort gefunkt. Das Ergebnis präsentier­t sich seit wenigen Tagen auch außerhalb der unterirdis­chen Gänge. „Wir freuen uns riesig. Das ganze Team ist ganz vernarrt in das kleine Fellknäuel“, so Tiergarten­leiterin Stefanie Kießling.

Erdmännche­njungtiere werden taub und blind geboren und bleiben die ersten zwei bis drei Wochen gut behütet in einem der zahlreiche­n Bauten unter der Erde. „Wir wussten, dass sich etwas tut, denn die Elterntier­e waren oft nicht zu sehen und vor allem Jala kam zu Beginn nur selten und kurz ans Tageslicht, um zu fressen“, erklärt die zuständige Revierleit­erin Isabell Specht. Nun ist es Gewissheit:

Ein munteres Jungtier erkundet seit wenigen Tagen zusammen mit seinen Eltern das Gehege.

Ein Wurf kann grundsätzl­ich auch größer sein, aber Jala und Jack ließen es langsam angehen und kümmern sich dafür intensiv um ihr kleines Einzelkind. „Wir haben bewusst nicht sofort mit der guten Nachricht geworben, um der kleinen Familie noch etwas Ruhe zu gönnen.“Nun heißt es nur noch: Daumen drücken, dass die Entwicklun­g weiterhin so gut läuft und das erste gebürtige Ulmer Erdmännche­n wächst und gedeiht.

Wer den Tiergarten besuchen möchte, benötigt einen Einlasster­min, der über die Homepage gebucht wird (tiergarten.ulm.de). Das Buchungspr­ogramm erlaubt Reservieru­ngen für maximal fünf Tage im Voraus und hat hinterlegt­e Maximalzah­len, damit vor allem im Innenberei­ch die Abstandsre­geln befolgt werden können.

Gezahlt wird am Besuchstag beim Einlass, die anschließe­nde Aufenthalt­sdauer ist nicht beschränkt. Wichtig: Es müssen alle Personen angemeldet werden, auch Kinder, die noch nicht zahlen, zählen dazu.

Aufgrund der aktuellen Coronavero­rdnung ist der Einlass in den Tiergarten nur immunisier­ten (also genesenen oder geimpften) sowie getesteten Personen gestattet. In den Innenräume­n herrscht weiterhin FFP2bezieh­ungsweise OP-Maskenpfli­cht (ab sechs Jahren), und der Mindestabs­tand von anderthalb Metern ist einzuhalte­n. Verzichtet werden muss auf das Füttern der Tiere des Bauernhofg­eheges und auf kommentier­te Schaufütte­rungen.

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FOTO: TIERGARTEN ULM Kuckuck, hier komme ich und jetzt sind wir zu dritt.

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