Schwäbische Zeitung (Biberach)
Putzig! Erdmännchen-Baby erkundet das Gehege
Team ist vernarrt in das kleine Fellknäuel – Wer den Tiergarten besuchen will, kann im Voraus reservieren
ULM (sz) - Nachdem es in der vorherigen Gruppe trotz grundsätzlicher Harmonie nie Jungtiere gab, hat es nun zwischen Erdmännchendame „Jala“und dem Neuzugang aus Karlsruhe, „Jack“, sofort gefunkt. Das Ergebnis präsentiert sich seit wenigen Tagen auch außerhalb der unterirdischen Gänge. „Wir freuen uns riesig. Das ganze Team ist ganz vernarrt in das kleine Fellknäuel“, so Tiergartenleiterin Stefanie Kießling.
Erdmännchenjungtiere werden taub und blind geboren und bleiben die ersten zwei bis drei Wochen gut behütet in einem der zahlreichen Bauten unter der Erde. „Wir wussten, dass sich etwas tut, denn die Elterntiere waren oft nicht zu sehen und vor allem Jala kam zu Beginn nur selten und kurz ans Tageslicht, um zu fressen“, erklärt die zuständige Revierleiterin Isabell Specht. Nun ist es Gewissheit:
Ein munteres Jungtier erkundet seit wenigen Tagen zusammen mit seinen Eltern das Gehege.
Ein Wurf kann grundsätzlich auch größer sein, aber Jala und Jack ließen es langsam angehen und kümmern sich dafür intensiv um ihr kleines Einzelkind. „Wir haben bewusst nicht sofort mit der guten Nachricht geworben, um der kleinen Familie noch etwas Ruhe zu gönnen.“Nun heißt es nur noch: Daumen drücken, dass die Entwicklung weiterhin so gut läuft und das erste gebürtige Ulmer Erdmännchen wächst und gedeiht.
Wer den Tiergarten besuchen möchte, benötigt einen Einlasstermin, der über die Homepage gebucht wird (tiergarten.ulm.de). Das Buchungsprogramm erlaubt Reservierungen für maximal fünf Tage im Voraus und hat hinterlegte Maximalzahlen, damit vor allem im Innenbereich die Abstandsregeln befolgt werden können.
Gezahlt wird am Besuchstag beim Einlass, die anschließende Aufenthaltsdauer ist nicht beschränkt. Wichtig: Es müssen alle Personen angemeldet werden, auch Kinder, die noch nicht zahlen, zählen dazu.
Aufgrund der aktuellen Coronaverordnung ist der Einlass in den Tiergarten nur immunisierten (also genesenen oder geimpften) sowie getesteten Personen gestattet. In den Innenräumen herrscht weiterhin FFP2beziehungsweise OP-Maskenpflicht (ab sechs Jahren), und der Mindestabstand von anderthalb Metern ist einzuhalten. Verzichtet werden muss auf das Füttern der Tiere des Bauernhofgeheges und auf kommentierte Schaufütterungen.