Schwäbische Zeitung (Biberach)
Streit vor US-Gericht
Ihre Schicksale sind im öffentlichen Diskurs untrennbar miteinander verknüpft: das Pflanzenschutzmittel Glyphosat und der amerikanische Pharmariese Monsanto. Seit dieser 2018 von Bayer übernommen wurde, hat der Leverkusener Chemiekonzern mit Gerichtsprozessen in den USA zu kämpfen, mit Tausenden Klägern, die von Bayer Milliarden wollen. Erst kürzlich hat der Konzern zusätzliche 4,5 Milliarden Dollar zurückgestellt. Der Vorwurf der Kläger: Glyphosat sei krebserregend. Die zur WHO gehörende Internationale Agentur für Krebsforschung bezeichnet es als „wahrscheinlich krebserregend“. Bayer betont stets, dass das Mittel bei sachgerechter Anwendung sicher sei – und verweist auf Einschätzungen der US-Umweltbehörde EPA und der Aufsichtsbehörden in der EU und Deutschland. Jetzt will
Bayer die Auseinandersetzung höchstrichterlich vom Obersten Gerichtshof der USA entscheiden lassen. Grundlage dafür soll die Klage des an Krebs erkrankten Edwin Hardeman sein. Ein Bundesberufungsgericht in San Francisco hat im Mai eine Verurteilung des Konzerns zu Schadenersatz in Millionenhöhe bestätigt. Hardeman hatte jahrelang Roundup verwendet. Unter diesem Markennamen brachte Monsanto 1974 Glyphosat auf den Markt, in über 130 Ländern weltweit. Im Jahr 2000 lief das Patent ab. Mittlerweile gibt es also weitaus mehr Pestizide, in denen Glyphosat steckt. Das Berufungsgericht warf Monsanto unter anderem vor, nicht ausreichend vor den Risiken des Einsatzes von Roundup gewarnt zu haben. Bayer führt als Gegenargument unter anderem an, die Zulassung von Experten als Zeugen der Klägerseite habe nicht den bundesrechtlichen Standards entsprochen. Das habe zu „unfundierten Aussagen“geführt. Falls das Oberste Gericht sich mit dem Fall befasst, könnte das Tausende weitere Fälle maßgeblich beeinflussen. Bayer rechnet damit, dass der Supreme Court in den kommenden sechs Monaten über die Annahme des Antrags entscheidet. (dgu)