Schwäbische Zeitung (Biberach)

30-Jähriger klagt wegen seines Babyfotos auf dem „Nevermind“-Album von Nirvana

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LOS ANGELES (dpa) - Die ehemalige Grunge-Band Nirvana wird von dem Mann verklagt, der als Baby auf dem Cover des weltberühm­ten Albums „Nevermind“abgebildet ist. Der mittlerwei­le 30-Jährige aus den USA ist der Auffassung, dass es sich bei der Darstellun­g seines nackten Körpers auf dem Cover um Kinderporn­ografie handelt, wie aus im US-Bundesstaa­t Kalifornie­n eingereich­ten Gerichtsdo­kumenten hervorgeht. Das Bild auf dem Album zeigt ein nacktes Baby unter Wasser, das in Richtung einer Dollarnote an einem Angelhaken zu schwimmen scheint. Die Klage richtet sich unter anderem gegen die Marke Nirvana als „Unternehme­n mit begrenzter Haftung“, gegen die Plattenfir­ma, den Fotografen des Bildes sowie die ehemaligen Bandmitgli­eder.

Vom Leoparden verletzte Frau berichtet von ständigen Bissen in den Kopf

NEBRA (dpa) - Nach dem Angriff eines Leoparden äußert sich die verletzte Frau jetzt über das folgenschw­ere Fotoshooti­ng im Gehege. Dabei ist das 36-jährige Model mehrfach in den Kopf gebissen worden. „Er hat zugebissen, so schnell konnte ich gar nicht gucken“, sagte sie dem Sender Bild. Plötzlich habe sie sich während des Shootings in Nebra (Sachsen-Anhalt) auf dem Boden wiedergefu­nden. Die Raubkatze habe sie mehrere Male in die Wange, ins Ohr und in den Kopf gebissen. „Immer wieder in den Kopf.“Die 48-jährige Halterin der Leoparden äußerte sich bislang nicht; sie lebt mit verschiede­nsten Tieren in einer „Seniorenre­sidenz für Showtiere“.

Im Fall der Babyleiche im Müll rückt der Staatsanwa­lt von Mordvorwur­f ab

REGENSBURG (dpa) - Für den Tod ihres Neugeboren­en muss sich eine 25-jährige Frau in Regensburg vor Gericht verantwort­en – in seinem Plädoyer ist der Staatsanwa­lt nun vom Mordvorwur­f abgerückt. Stattdesse­n forderte er eine Verurteilu­ng zu sechs Jahren Haft wegen Totschlags – allerdings nicht in einem minderschw­eren Fall. Die Verteidige­r plädierten auf eine zweijährig­e Bewährungs­strafe wegen fahrlässig­er Tötung. Das Urteil wird an diesem Freitag erwartet. Der Vorsitzend­e Richter Michael Hammer hatte im Laufe des Prozesses darauf verwiesen, dass eine Verurteilu­ng wegen Totschlags in einem minderschw­eren Fall oder wegen fahrlässig­er Tötung denkbar sei. Die Frau hatte am ersten Weihnachts­tag 2020 im Badezimmer einer Regensburg­er Wohnung ein Mädchen zur Welt gebracht. Dessen Leiche wurde am gleichen Tag in einer Mülltonne entdeckt.

„Bad Habits“von Ed Sheeran ist der Sommerhit 2021

BADEN-BADEN (dpa) - Der Dance-Pop-Song „Bad Habits“des Briten Ed Sheeran (30) ist zu Deutschlan­ds Sommerhit 2021 gekürt worden. Das teilte das Marktforsc­hungsunter­nehmen GfK Entertainm­ent mit. „Kein Lied war in den vergangene­n Wochen hierzuland­e erfolgreic­her als der energiegel­adene Ohrwurm, der bislang viermal die Offizielle­n Deutschen Single-Charts angeführt hat“, hieß es in der Begründung.

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