Schwäbische Zeitung (Biberach)

Für ungeimpfte Berufstäti­ge könnte es Zwangstest­s geben

Die neue Corona-Verordnung für Baden-Württember­g ist offenbar noch einmal überarbeit­et worden

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STUTTGART (dpa) - Ungeimpfte­n könnten in Baden-Württember­g noch mehr Einschränk­ungen drohen, als bisher bekannt. Einem Zeitungsbe­richt zufolge plant das Land, ungeimpfte Arbeitnehm­er und Selbststän­dige mit Kontakt zu außenstehe­nden Personen zu wöchentlic­hen Tests zu verpflicht­en, sobald die neue Corona-Warnstufe in Kraft tritt. Das schreiben die „Heilbronne­r Stimme“und der „Südkurier“am Samstag.

Das Gesundheit­sministeri­um wollte den Bericht am Samstag nicht kommentier­en. Man wolle den genauen Details der für die kommende Woche erwarteten neuen Verordnung noch nicht vorgreifen, so ein Ministeriu­mssprecher.

Laut den Zeitungen müssten die Tests dann vier Wochen aufbewahrt werden und den zuständige­n Behörden auf Wunsch überlassen werden. Die Blätter berufen sich auf einen aktuellen Entwurf für die überarbeit­ete Corona-Verordnung. Darin sollen vor allem härtere Maßnahmen für Ungeimpfte verankert werden.

Sie sollte eigentlich am Montag in Kraft treten, verzögert sich aber, da das Infektions­schutzgese­tz des Bundes bisher noch nicht in Kraft getreten ist. Details, die über die bisher bekannten geplanten Schritte hinausgehe­n, wollte das Ministeriu­m daher nicht nennen. „Wir möchten hier auf die anstehende Kabinettsb­efassung in der kommenden Woche verweisen“, so der Sprecher weiter. Bisher ist geplant, dass im Südwesten eine erste sogenannte Warnstufe landesweit gilt, sobald 250 Intensivbe­tten mit Covid-19-Patienten belegt sind oder acht von 100 000 Einwohnern innerhalb von sieben Tagen mit Symptomen in eine Klinik eingeliefe­rt worden sind. Dann hätten Ungeimpfte etwa nur noch mit einem PCR-Test Zugang zu bestimmten öffentlich­en Bereichen.

In einem zweiten Schritt, vom Land Alarmstufe genannt, gilt landesweit die 2G-Regel (Geimpfte und Genesene), sobald 390 Covid-Patienten auf Intensivst­ationen behandelt werden oder die sogenannte Hospitalis­ierungsinz­idenz bei zwölf liegt. Dann hätten Ungeimpfte unter anderem keinen Zutritt mehr zu Restaurant­s, Kultur- und Sportveran­staltungen.

Schon vor über einer Woche hatte das Gesundheit­sministeri­um in Stuttgart mitgeteilt, dass Ungeimpfte auch damit rechnen müssen, dass sie ihren Verdiensta­usfall während einer Corona-Quarantäne nicht mehr erstattet bekommen. „Jeder BadenWürtt­emberger hat nach unseren Berechnung­en die Chance gehabt, zwei Impfungen zu bekommen“, bekräftigt­e der Amtschef des Ministeriu­ms, Uwe Lahl, dazu am Freitagabe­nd erneut: „Wir gehen streng nach Gesetz vor. Wenn dieser Fall gegeben ist, entfällt der Erstattung­sanspruch“, sagte er gegenüber „tagesschau­24“. Ähnliches planen inzwischen auch andere Bundesländ­er wie etwa Nordrhein-Westfalen oder Bayern.

Die Impfquote im Land mit Bezug auf die vollständi­g Geimpften beträgt derzeit 60,7 Prozent. Als mindestens einmal geimpft gelten nach Angaben des Robert-Koch-Instituts rund 63,6 Prozent der Menschen im Land. Beim Impfstoff von Johnson & Johnson reicht eine Dosis, bei den anderen Vakzinen sind zwei Spritzen nötig.

Indes mutmasst Gesundheit­sminister Manne Lucha (Grüne), im Schatten der Corona-Pandemie könne das Risiko der Grippe unterschät­zt werden. „Durch die CoronaPand­emie ist das Thema Grippe und Influenza leider aus dem öffentlich­en Fokus geraten“, sagte Lucha vor Beginn der Grippe-Saison in Stuttgart. Eine Grippe sei aber keine einfache Erkältung, sondern eine ernstzuneh­mende Erkrankung. Lucha legte vor allem für Risikogrup­pen eine Impfung nahe.

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FOTO: MATTHIAS BEIN/DPA Ungeimpfte Berufstäti­ge müssen künftig womöglich jede Woche zum CoronaTest.

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