Schwäbische Zeitung (Biberach)
Fahrschulen abgemahnt wegen Simulator-Werbung
BAD HOMBURG (dpa) - Fahrschulen werben auf ihrem umkämpften Markt nach Ansicht von Wettbewerbshütern nicht immer mit korrekten Aussagen. Die Wettbewerbszentrale in Bad Homburg hat nach eigenen Angaben 22 Fahrschulen abgemahnt, die in ihren Werbeauftritten heikle Aussagen zum angebotenen Training in Fahrsimulatoren gemacht haben. Nach Auffassung der Zentrale sind Aussagen wettbewerbswidrig, die Kostenvorteile durch das SimulatorTraining versprechen. Es sei den Fahrschulen zwar unbenommen, auf mögliche Vorteile des Unterrichts im Simulator hinzuweisen. Es gebe aber nach Auffassung verschiedener Gerichte bislang keine wissenschaftlichen Nachweise, dass sich durch den Einsatz der Simulatoren auch die Zahl der notwendigen Fahrstunden verringern lasse. Daher müssten Werbeaussagen zu den Kosten vermieden werden.
Gericht urteilt im Streit um Bezahlung im App Store
OAKLAND (dpa) - Für iPhone-Nutzer soll es nach einem US-Urteil einfacher werden, digitale Inhalte in Apps direkt bei den Entwicklern zu kaufen. Solche Käufe könnten günstiger ausfallen, da die App-Macher dabei nicht die übliche Abgabe von 30 Prozent des Preises an Apple abtreten müssen. Der Spieleentwickler Epic Games („Fortnite“) scheiterte in dem Prozess in Kalifornien jedoch mit seinem Ziel, die Öffnung des iPhones für andere App Stores neben Apples hauseigener Plattform zu erzwingen. Apple sieht das Urteil als Erfolg, Epic will in Berufung gehen. Richterin Yvonne Gonzalez Rogers verfügte, dass Apple den Entwicklern nicht verbieten könne, in ihren Apps Schaltflächen oder Links einzubauen, die Kunden auf andere Zahlungsmöglichkeiten außerhalb des hauseigenen In-App-Kaufsystems verweisen. Apple könnte die Entscheidung einiges kosten. Dem Urteil zufolge kommen 70 Prozent der gesamten App-Store-Erlöse von Spiele-Apps. Formell gesehen gilt die Entscheidung nur für US-Apps.