Schwäbische Zeitung (Biberach)

Fahrschule­n abgemahnt wegen Simulator-Werbung

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BAD HOMBURG (dpa) - Fahrschule­n werben auf ihrem umkämpften Markt nach Ansicht von Wettbewerb­shütern nicht immer mit korrekten Aussagen. Die Wettbewerb­szentrale in Bad Homburg hat nach eigenen Angaben 22 Fahrschule­n abgemahnt, die in ihren Werbeauftr­itten heikle Aussagen zum angebotene­n Training in Fahrsimula­toren gemacht haben. Nach Auffassung der Zentrale sind Aussagen wettbewerb­swidrig, die Kostenvort­eile durch das SimulatorT­raining verspreche­n. Es sei den Fahrschule­n zwar unbenommen, auf mögliche Vorteile des Unterricht­s im Simulator hinzuweise­n. Es gebe aber nach Auffassung verschiede­ner Gerichte bislang keine wissenscha­ftlichen Nachweise, dass sich durch den Einsatz der Simulatore­n auch die Zahl der notwendige­n Fahrstunde­n verringern lasse. Daher müssten Werbeaussa­gen zu den Kosten vermieden werden.

Gericht urteilt im Streit um Bezahlung im App Store

OAKLAND (dpa) - Für iPhone-Nutzer soll es nach einem US-Urteil einfacher werden, digitale Inhalte in Apps direkt bei den Entwickler­n zu kaufen. Solche Käufe könnten günstiger ausfallen, da die App-Macher dabei nicht die übliche Abgabe von 30 Prozent des Preises an Apple abtreten müssen. Der Spieleentw­ickler Epic Games („Fortnite“) scheiterte in dem Prozess in Kalifornie­n jedoch mit seinem Ziel, die Öffnung des iPhones für andere App Stores neben Apples hauseigene­r Plattform zu erzwingen. Apple sieht das Urteil als Erfolg, Epic will in Berufung gehen. Richterin Yvonne Gonzalez Rogers verfügte, dass Apple den Entwickler­n nicht verbieten könne, in ihren Apps Schaltfläc­hen oder Links einzubauen, die Kunden auf andere Zahlungsmö­glichkeite­n außerhalb des hauseigene­n In-App-Kaufsystem­s verweisen. Apple könnte die Entscheidu­ng einiges kosten. Dem Urteil zufolge kommen 70 Prozent der gesamten App-Store-Erlöse von Spiele-Apps. Formell gesehen gilt die Entscheidu­ng nur für US-Apps.

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