Schwäbische Zeitung (Biberach)
Wer wie viel bekommt
Empfänger Im August hatten
3,8 Millionen Leistungsberechtigte Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitssuchende, wie Hartz IV in der offiziellen Sprache der Bundesagentur für Arbeit heißt. Das waren rund 166 000 weniger als ein Jahr zuvor. Ohne die Corona-Krise wäre die Zahl um weitere 443 000 Menschen zurückgegangen, schätzt sie.
Dazu kommen rund 1,46 Millionen Kinder, die Hartz IV bekommen, weil ihre Eltern darauf angewiesen sind.
Nur 43 Prozent der Leistungsempfänger sind tatsächlich arbeitslos. Rund 15 Prozent sind „Aufstocker“. Jeder Zehnte ist in einer arbeitsmarktpolitischen Maßnahme. Ähnlich viele sind in Ausbildung, Schule oder Studium. Manche sind arbeitsunfähig oder fallen unter Sonderregelungen für Ältere.
Regelbedarf Aktuell bekommen Alleinstehende 446 Euro im Monat, erwachsene Paare zweimal 401 Euro. Für Kinder bis fünf Jahren gibt es 283 Euro, von sechs bis 13 Jahren 309 Euro, für 14- bis 17-Jährige 373 Euro. Die Beträge werden aus der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe des Statistischen Bundesamts für Geringverdiener abgeleitet. Dabei werden allerdings einzelne Punkte wie Alkohol und Zigaretten abgezogen, zusätzlich werden die Kosten für Miete einschließlich Heizung je nach dem örtlichen Niveau erstattet.
Vermögen und Einkommen Nur die ersten 100 Euro Einkommen pro Monat werden nicht angerechnet. Zwischen 100 und
1000 Euro bleiben dem Empfänger 20 Prozent, bis 1200
Euro weitere 10 Prozent. Ehe es Geld vom Staat gibt, muss erst vorhandenes Vermögen aufgebraucht werden. Allerdings gibt es einen Grundfreibetrag von bis zu 150 Euro pro Lebensjahr. Angesichts der CoronaPandemie wurde zumindest bis Ende 2021 der Zugang erleichtert: Die Vermögensprüfung wurde weitgehend ausgesetzt, die Wohn- und Heizkosten werden voll anerkannt. Das soll insbesondere Selbstständigen helfen, denen durch Corona das Einkommen weggebrochen ist. Sanktionen Wer zu einem Termin beim Jobcenter ohne Grund nicht kommt oder eine angebotene Arbeit nicht aufnimmt, dem droht die Kürzung des Arbeitslosengelds II. Im vergangenen Jahr wurden 171 100 Sanktionen ausgesprochen. Zudem dürfen die Jobcenter aufgrund eines Urteils des Verfassungsgerichts nicht mehr mehrfach kürzen.