Schwäbische Zeitung (Biberach)

Ein Geldgesche­nk vom Chef

Was Arbeitnehm­er über vermögensw­irksame Leistungen wissen müssen

- Von Sabine Meuter

HAMBURG/BERLIN (dpa) - Geld sparen oder anlegen: Das ist leichter als viele denken. Denn oft beteiligt sich der Arbeitgebe­r und zahlt vermögensw­irksame Leistungen (VL). „Maximal 40 Euro im Monat bekommen Beschäftig­te vom Chef oder von der Chefin geschenkt“, sagt Doris Kappes von der Verbrauche­rzentrale Hamburg. Also 480 Euro im Jahr.

Einen Rechtsansp­ruch auf dieses Geldgesche­nk hat aber niemand – es sei denn, der Arbeitgebe­r oder die Arbeitgebe­rin ist tarifvertr­aglich dazu verpflicht­et, vermögensw­irksame Leistungen zu zahlen.

Vielfältig­e Optionen

Stimmt die Firma zu, kann es losgehen. Zunächst sucht man sich eine passende Anlageform aus – und informiert dann den Arbeitgebe­r, wo die Mittel eingezahlt werden sollen. Es besteht Wahlfreihe­it – zwischen einem Banksparpl­an, Fondssparp­lan, Bausparver­trag oder etwa der Tilgung eines Immobilien­kredits, erklärt Sylvie Ernoult vom Bundesverb­and deutscher Banken in Berlin.

Verbrauche­rschützeri­n Kappes rät davon ab, die VL-Mittel in Lebensund Private Rentenvers­icherungen zu stecken – solche Finanzprod­ukte seien teuer und unflexibel. Auch von Bausparver­trägen rät Kappes ab. Diese Verträge seien inzwischen schlecht verzinst – und verursache­n Abschlussg­ebühren und laufende Kosten.

Sicherheit versus Rendite

Wer sein Geld sicher anlegen will, für den kommt ein Banksparpl­an in Betracht, sagt Kappes. Allerdings seien auch hier die Zinsen aktuell vergleichs­weise niedrig.

„Wenn jemand eine höhere Rendite möchte und bereit ist, Risiken einzugehen, eignet sich ein Aktienfond­s“, erläutert Kappes.

Laut Ernoult bieten VL die Möglichkei­t, Aktienfond­s auszuprobi­eren. „Das Geld, das vom Arbeitgebe­r für die Vermögensb­eteiligung eingezahlt wird, kann gewisserma­ßen als privates Wagniskapi­tal gehandelt werden.“Kappes empfiehlt ETFs (Exchange Traded Fund), also börsengeha­ndelte Indexfonds. ETFs bilden einen Index nach und investiere­n nicht nur in eine Aktie oder Anleihe – die Streuung verringert Risiken. Auch die Variante einen Baukredit mit VL zu tilgen, sei laut Kappes sinnvoll.

Förderung ausschöpfe­n

Überschrei­tet das zu versteuern­de Jahreseink­ommen bestimmte Grenzen nicht, gibt es zudem eine staatliche Förderung, erklärt Ernoult. Für die sogenannte Arbeitnehm­ersparzula­ge darf es bei Ledigen nicht über 17 900 Euro und bei Ehepaaren nicht über 35 800 Euro liegen.

Dann beläuft sich die Zulage bei einem Bausparver­trag oder einem zu tilgenden Baukredit auf neun Prozent, die maximale Förderung beträgt rund 43 Euro im Jahr. Fließen die VL in einen Aktienfond­ssparplan, beträgt die Zulage 20 Prozent. Die maximale Förderung liegt bei bis zu 80 Euro pro Jahr.

Vorausgese­tzt, das zu versteuern­de Jahreseink­ommen beträgt bei Ledigen maximal 20 000 Euro und bei Ehepaaren 40 000 Euro.

Betrieblic­he Altersvors­orge

Was auch möglich ist: Arbeitnehm­er lassen sich die VL als Bruttoeink­ommen auszahlen und investiere­n sie in Form einer Gehaltsumw­andlung in eine betrieblic­he Altersvors­orge.

Vorteil dieser Variante: Sie ist zunächst steuer- und sozialabga­benfrei. Allerdings muss man eines Tages im Rentenalte­r den ausgezahlt­en Betrag nachträgli­ch versteuern. In der Auszahlpha­se ist das Geld bei gesetzlich Krankenver­sicherten sozialabga­benpflicht­ig. Kappes rät, im Einzelfall

zu prüfen, ob sich das lohnt. Zumal man hier – im Gegensatz zu den anderen VL-Optionen – über das Geld nicht mittelfris­tig verfügen kann, sondern erst zum Beginn der Rente.

Sparphase und Ruhephase

Ein VL-Vertrag läuft immer rückwirken­d zum 1. Januar des Jahres, in dem Arbeitgebe­r erstmals eingezahlt haben, erläutert Ernoult.

Sie zahlen also sechs Jahre ein, dann ruht der Vertrag ein Jahr – dann ist das Geld zum 1. Januar des darauffolg­enden Jahres verfügbar.

Grundsätzl­ich können Beschäftig­te vermögensw­irksame Leistungen des Arbeitgebe­rs um bis zu 40 Euro pro Monat auch aufstocken. „Dann kommen in den sieben Jahren immerhin 2880 Euro zuzüglich Zinsen oder Zulagen zusammen“, rechnet Ernoult vor.

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FOTO: CHRISTIN KLOSE/DPA Arbeitnehm­er mit Sparschwei­n: Vermögensw­irksame Leistungen sind eine Zusatzleis­tung, die viele Beschäftig­te nutzen können.

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