Schwäbische Zeitung (Biberach)
Gesundheitsamt meldet 60 weitere Neuinfektionen
LANDKREIS BIBERACH (gw) - Das Kreisgesundheitsamt hat am Mittwoch 60 weitere Corona-Fälle im Landkreis Biberach registriert. Eine Woche zuvor waren es 38. Dementsprechend deutlich stieg die SiebenTage-Inzidenz nach Angaben des Landesgesundheitsamts auf 87,0 (Dienstag: 75,2).
Seit Beginn der Pandemie sind 9675 Personen (Stand 15. September, 15 Uhr) positiv auf das Coronavirus getestet worden. Davon gelten 9222 Personen (Dienstag: 9176) wieder als genesen. 182 Personen sind an und mit dem Coronavirus gestorben.
Die aktuell 271 Infizierten (Dienstag: 257) verteilen sich auf die folgenden 34 Städte und Gemeinden: Biberach (66), Riedlingen (26), Laupheim (25), Ertingen (11), Schwendi (10), Achstetten (9), Bad Buchau (9), Warthausen (9), Erolzheim (8), Altheim (7), Bad Schussenried (7), Burgrieden (7), Dürmentingen (7), Ochsenhausen (7), Uttenweiler (7), Dettingen (6), Unlingen (6), Ingoldingen (5), Kirchdorf (5), Schemmerhofen (5), Tannheim (5), Berkheim (3), Wain (3), Alleshausen (2), Allmannsweiler (2), Attenweiler (2), Maselheim (2), Mietingen (2), Mittelbiberach (2), Rot an der Rot (2), Betzenweiler (1), Eberhardzell (1), Hochdorf (1) und Langenenslingen (1). In Dürnau, Erlenmoos, Gutenzell-Hürbel, Kanzach, Kirchberg, Moosburg, Oggelshausen, Seekirch, Steinhausen/ Rottum, Tiefenbach und Ummendorf ist dem Kreisgesundheitsamt aktuell kein Corona-Fall bekannt.
Die Sieben-Tage-Inzidenz ist nicht mehr der alleinige Maßstab für Beschränkungen. Die Corona-Verordnung des Landes berücksichtigt zum Beispiel die Impfquote und die Kapazitäten der Kliniken. Nur wer geimpft, genesen oder getestet ist, kann vollumfänglich am gesellschaftlichen Leben teilhaben. Wer keine Impfung nachweisen kann, muss einen negativen Corona-Test vorweisen. Nur für Clubs und Diskotheken ist ein PCR-Test verpflichtend. In allen anderen Bereichen (Kultur, Gastro, Friseur usw.) reicht ein Antigenschnelltest. Im Freien gilt, dass eine Veranstaltung bis zu einer Personenzahl von 5000 unter Vollauslastung öffnen darf. Im Einzelhandel gilt lediglich eine Maskenpflicht.