Schwäbische Zeitung (Biberach)
Das Grundrecht auf Hosenfreiheit
Ö
fters schon war es uns vergönnt, an dieser Stelle das legerste Kleidungsstück seit Erfindung des Rupfensacks zu thematisieren: die Jogginghose. Als Mischung aus Schlafanzug und Sportbekleidung ist sie bei gemütlichen Abenden vor dem Fernseher kaum wegzudenken. Und weil es aus der Mode ist, sich wenigstens in der Öffentlichkeit anständig anzuziehen, begleitet uns das schlabberlookige Beinkleid fast überallhin. Natürlich auch in die Gastronomie. Mit einer Ausnahme: dem Café Leonardo in Mülheim an der Ruhr.
Der Wirt des dortigen Etablissements findet die Jogginghose unvereinbar mit dem Stil des Hauses und hat verboten, sie dort zu tragen. Bilder des Internetauftritts seines Cafés zeigen prunkvolle Räume, in denen sich wohl auch Ludwig XIV. wohlgefühlt hätte. Kein Wunder also, dass Jogginghosen dort schon rein optisch nicht hineinpassen. Und wie das in heutiger Zeit so ist, hat sich sofort eine sich in ihrem verfassungsgemäßen Grundrecht auf Hosenfreiheit eingeschränkt fühlende Minderheit formiert. Sie ruft zum Boykott des Cafés und Schlimmerem auf.
Die Geschichte der Jogginghose ist letztlich eine voller Missverständnisse – wie es so viele gibt. Denn das gilt auch etwa für die Pilotenbrille, bei der es keinen Pilotenschein braucht, um sie mit Würde zu tragen. Und dass die Armbanduhr zwar bis 300 Meter Tauchtiefe bestens geeignet ist, zum Geschirrspülen aber trotzdem stets abgelegt wird, zeigt die Ambivalenz von uns Menschen. Jedenfalls schön zu sehen, dass dem Mülheimer Wirt sein Café nicht Jacke wie Hose ist. (nyf )