Schwäbische Zeitung (Biberach)
Verhandlung im IGI-Streit
Verwaltungsgericht Sigmaringen will im November über den Eingemeindungsvertrag von Warthausen verhandeln
WARTHAUSEN - In den Rechtsstreit um den Eingemeindungsvertrag zwischen der Gemeinde Warthausen und Vertretern der ehemaligen Gemeinde Höfen kommt Bewegung: Am 9. November findet am Verwaltungsgericht in Sigmaringen eine mündliche Verhandlung statt.
Franz Lenk, der als Anwalt die klagenden Bürger unterstützt, rechnet sich „Chancen aus“auf einen Etappensieg vor dem Verwaltungsgericht. Lenk betont aber auch, dass der Ausgang des Verfahrens „völlig offen“sei. Im Kern geht es darum, welche Rechte aus einem Eingemeindungsvertrag von 1974 abgeleitet werden können und ob diese Ansprüche möglicherweise Auswirkungen auf die weiteren Planungen des interkommunalen Industriegebiets Rißtal (IG) haben (SZ berichtete).
Warthausen Bürgermeister Wolfgang Jautz hatte in der vergangenen Sitzung bekannt gegeben, dass die Gemeinde die Prozesskosten des Bevollmächtigten der ehemaligen Gemeinde Höfen trage.
„Höfen hat keine eigenen Einnahmen mehr“, erklärt der Anwalt Lenk und daher auch keine Möglichkeit für die Kosten aufzukommen. Den Beklagten – das heißt der Verwaltungsgemeinschaft Biberach, der Gemeinde Warthausen und dem IGI-Zweckverband – sei allerdings eine außergerichtliche Einigung angeboten worden mit dem „Angebot“, dass die Kläger über Spenden einen Teil der Prozesskosten selbst übernehmen, wenn die Beklagten zustimmen,
Rechte aus dem Eingemeindungsvertrag anzuerkennen. Die Beklagten lehnten diesen Vorschlag ab.
Der IGI-Zweckverbandsvorsitzende Mario Glaser erklärt auf Nachfrage der „Schwäbischen Zeitung“er freue sich, dass sich das Verwaltungsgericht nun bei einer Verhandlung mit dem Eingemeindungsvertrag befasse, „damit es in der Sache dann Klarheit gibt“. Übermäßige Zeitverzögerungen für die weiteren Planungen befürchte er aber nicht.
Lenk dagegen erklärt, er wolle die Sicht der ehemaligen Gemeinde Höfen in die Diskussionen um die IGIPlanungen einbringen. Selbst wenn das Gericht bestätige, dass aus dem Vertrag keine Rechte mehr abgeleitet werden können, würden die Kläger weitere Rechtsmittel gegen die Entscheidung prüfen. Selbst wenn der Bebauungsplan beschlossen werde, gebe es die Möglichkeit, über eine Klage beim Verwaltungsgerichtshof in Mannheim dagegen vorzugehen. „Das halten wir uns offen“, sagt Lenk. Im Endeffekt sei es das Ziel, die Interessen der Höfener Bürger stärker zu berücksichtigen. Anwohner der nahen Karl-Arnold-Siedlung zum Beispiel hatten mehrmals Bedenken zum geplanten Industriegebiet geäußert, weil sie eine größere Lärm- und Verkehrsbelastung befürchten.
Die Befürworter des Industriegebiets stehen indes bereits in den Startlöchern. Bereits Mitte September habe ein Gespräch zwischen dem IGI-Zweckverband, dem Regierungspräsidium Tübingen und Biberacher Firmen stattgefunden, von denen zwei Bedarf an konkreten Flächen in dem Industriegebiet ausgesprochen haben, wie Bürgermeister Jautz berichtet hatte.