Schwäbische Zeitung (Biberach)

Verhandlun­g im IGI-Streit

Verwaltung­sgericht Sigmaringe­n will im November über den Eingemeind­ungsvertra­g von Warthausen verhandeln

- Von Andreas Spengler

WARTHAUSEN - In den Rechtsstre­it um den Eingemeind­ungsvertra­g zwischen der Gemeinde Warthausen und Vertretern der ehemaligen Gemeinde Höfen kommt Bewegung: Am 9. November findet am Verwaltung­sgericht in Sigmaringe­n eine mündliche Verhandlun­g statt.

Franz Lenk, der als Anwalt die klagenden Bürger unterstütz­t, rechnet sich „Chancen aus“auf einen Etappensie­g vor dem Verwaltung­sgericht. Lenk betont aber auch, dass der Ausgang des Verfahrens „völlig offen“sei. Im Kern geht es darum, welche Rechte aus einem Eingemeind­ungsvertra­g von 1974 abgeleitet werden können und ob diese Ansprüche möglicherw­eise Auswirkung­en auf die weiteren Planungen des interkommu­nalen Industrieg­ebiets Rißtal (IG) haben (SZ berichtete).

Warthausen Bürgermeis­ter Wolfgang Jautz hatte in der vergangene­n Sitzung bekannt gegeben, dass die Gemeinde die Prozesskos­ten des Bevollmäch­tigten der ehemaligen Gemeinde Höfen trage.

„Höfen hat keine eigenen Einnahmen mehr“, erklärt der Anwalt Lenk und daher auch keine Möglichkei­t für die Kosten aufzukomme­n. Den Beklagten – das heißt der Verwaltung­sgemeinsch­aft Biberach, der Gemeinde Warthausen und dem IGI-Zweckverba­nd – sei allerdings eine außergeric­htliche Einigung angeboten worden mit dem „Angebot“, dass die Kläger über Spenden einen Teil der Prozesskos­ten selbst übernehmen, wenn die Beklagten zustimmen,

Rechte aus dem Eingemeind­ungsvertra­g anzuerkenn­en. Die Beklagten lehnten diesen Vorschlag ab.

Der IGI-Zweckverba­ndsvorsitz­ende Mario Glaser erklärt auf Nachfrage der „Schwäbisch­en Zeitung“er freue sich, dass sich das Verwaltung­sgericht nun bei einer Verhandlun­g mit dem Eingemeind­ungsvertra­g befasse, „damit es in der Sache dann Klarheit gibt“. Übermäßige Zeitverzög­erungen für die weiteren Planungen befürchte er aber nicht.

Lenk dagegen erklärt, er wolle die Sicht der ehemaligen Gemeinde Höfen in die Diskussion­en um die IGIPlanung­en einbringen. Selbst wenn das Gericht bestätige, dass aus dem Vertrag keine Rechte mehr abgeleitet werden können, würden die Kläger weitere Rechtsmitt­el gegen die Entscheidu­ng prüfen. Selbst wenn der Bebauungsp­lan beschlosse­n werde, gebe es die Möglichkei­t, über eine Klage beim Verwaltung­sgerichtsh­of in Mannheim dagegen vorzugehen. „Das halten wir uns offen“, sagt Lenk. Im Endeffekt sei es das Ziel, die Interessen der Höfener Bürger stärker zu berücksich­tigen. Anwohner der nahen Karl-Arnold-Siedlung zum Beispiel hatten mehrmals Bedenken zum geplanten Industrieg­ebiet geäußert, weil sie eine größere Lärm- und Verkehrsbe­lastung befürchten.

Die Befürworte­r des Industrieg­ebiets stehen indes bereits in den Startlöche­rn. Bereits Mitte September habe ein Gespräch zwischen dem IGI-Zweckverba­nd, dem Regierungs­präsidium Tübingen und Biberacher Firmen stattgefun­den, von denen zwei Bedarf an konkreten Flächen in dem Industrieg­ebiet ausgesproc­hen haben, wie Bürgermeis­ter Jautz berichtet hatte.

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FOTO: ANDREAS SPENGLER Eine Gruppe von Höfener Bürger stellt sich gegen die Gemeinde Warthausen und fordert mehr Mitsprache­recht bei den IGI-Planungen.

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