Schwäbische Zeitung (Biberach)
„Einseitige Informationsquellen führen zu verzerrter Darstellung“
Zu „Roter Bürgermeisterkandidaten stellen sich vor“in der SZ vom 8. April:
Jeder Mensch (Leser, Zuhörer) bildet sich zu jeder Äußerung seine ganz persönliche Meinung und das ist gut so.
Von dieser freien Meinungsbildung sind auch professionelle Berichterstatter nicht ausgenommen. Sie sollten sich in der Rolle ihrer journalistischen Tätigkeit bewusst sein, dass sie durch ihre Berichterstattung zur Meinungsbildung in der Bevölkerung in hohem Maße beitragen. Sie übernehmen mit ihren Publikationen, im Gegensatz zu alltäglichen Diskussionen in einer Gemeinde, eine besondere Verantwortung in der Verwertung der ihnen zur Verfügung gestellten Informationen. Diskussionen, die in Stammtischrunden geführt werden, sind faktisch oftmals nicht untermauert und enden nicht selten in emotionalen Streitgesprächen. Man kann auch darüber zu seiner eigenen Meinung kommen. Welchen Wert man solchen Stammtischdiskussionen beimisst, sei jedem selbst überlassen. Im Übrigen rekrutiert sich das Meinungsbild einer Gemeinde nicht ausschließlich aus Stammtischparolen.
Wenn sich jemand als Amtsträger durch Stammtischparolen persönlich verleumdet fühlt, müssen die entstandenen, falschen Eindrücke an geeigneter Stelle revidiert werden. Daran besteht kein Zweifel. Ob dafür die Kandidatenvorstellung für eine Bürgermeisterwahl der richtige Zeitpunkt ist, müssen Betroffene selbst entscheiden. Bei der Kandidatenvorstellung in Rot an der Rot hat das zumindest bei einem größeren Teil der Zuhörer Verwirrung ausgelöst. Auch das hätte ein professioneller, neutraler Redakteur in seiner Berichterstattung berücksichtigen können. Das ist nicht nur meine persönliche Meinung.
Öffentliche Versammlungen sind offizielle Organe einer Gemeinde, deren Verlauf und Inhalt erst nach sorgfältiger Prüfung veröffentlicht werden sollten. Insbesondere Äußerungen und Wahrnehmungen einzelner Teilnehmer zu den Vorträgen sind nicht uneingeschränkt repräsentativ für das Meinungsbild in der Gemeinde oder deren Gremien.
Der am 8. April erschienene Bericht über die Kandidatenvorstellung zur Bürgermeisterwahl in Rot an der Rot enthält Feststellungen und Ergänzungen der Verfasserin, die inhaltlich irreführend sein können. Einseitige Informationsquellen führen zwangsweise zu einer verzerrten Situationsdarstellung in der Berichterstattung und könnten damit einseitigen Einfluss nehmen, ob bewusst (gewollt) oder unbewusst (ungewollt).
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