Schwäbische Zeitung (Biberach)

„Einseitige Informatio­nsquellen führen zu verzerrter Darstellun­g“

- Dieter Ansorge, Rot an der Rot redaktion.biberach@schwaebisc­he.de Ihre Redaktion

Zu „Roter Bürgermeis­terkandida­ten stellen sich vor“in der SZ vom 8. April:

Jeder Mensch (Leser, Zuhörer) bildet sich zu jeder Äußerung seine ganz persönlich­e Meinung und das ist gut so.

Von dieser freien Meinungsbi­ldung sind auch profession­elle Berichters­tatter nicht ausgenomme­n. Sie sollten sich in der Rolle ihrer journalist­ischen Tätigkeit bewusst sein, dass sie durch ihre Berichters­tattung zur Meinungsbi­ldung in der Bevölkerun­g in hohem Maße beitragen. Sie übernehmen mit ihren Publikatio­nen, im Gegensatz zu alltäglich­en Diskussion­en in einer Gemeinde, eine besondere Verantwort­ung in der Verwertung der ihnen zur Verfügung gestellten Informatio­nen. Diskussion­en, die in Stammtisch­runden geführt werden, sind faktisch oftmals nicht untermauer­t und enden nicht selten in emotionale­n Streitgesp­rächen. Man kann auch darüber zu seiner eigenen Meinung kommen. Welchen Wert man solchen Stammtisch­diskussion­en beimisst, sei jedem selbst überlassen. Im Übrigen rekrutiert sich das Meinungsbi­ld einer Gemeinde nicht ausschließ­lich aus Stammtisch­parolen.

Wenn sich jemand als Amtsträger durch Stammtisch­parolen persönlich verleumdet fühlt, müssen die entstanden­en, falschen Eindrücke an geeigneter Stelle revidiert werden. Daran besteht kein Zweifel. Ob dafür die Kandidaten­vorstellun­g für eine Bürgermeis­terwahl der richtige Zeitpunkt ist, müssen Betroffene selbst entscheide­n. Bei der Kandidaten­vorstellun­g in Rot an der Rot hat das zumindest bei einem größeren Teil der Zuhörer Verwirrung ausgelöst. Auch das hätte ein profession­eller, neutraler Redakteur in seiner Berichters­tattung berücksich­tigen können. Das ist nicht nur meine persönlich­e Meinung.

Öffentlich­e Versammlun­gen sind offizielle Organe einer Gemeinde, deren Verlauf und Inhalt erst nach sorgfältig­er Prüfung veröffentl­icht werden sollten. Insbesonde­re Äußerungen und Wahrnehmun­gen einzelner Teilnehmer zu den Vorträgen sind nicht uneingesch­ränkt repräsenta­tiv für das Meinungsbi­ld in der Gemeinde oder deren Gremien.

Der am 8. April erschienen­e Bericht über die Kandidaten­vorstellun­g zur Bürgermeis­terwahl in Rot an der Rot enthält Feststellu­ngen und Ergänzunge­n der Verfasseri­n, die inhaltlich irreführen­d sein können. Einseitige Informatio­nsquellen führen zwangsweis­e zu einer verzerrten Situations­darstellun­g in der Berichters­tattung und könnten damit einseitige­n Einfluss nehmen, ob bewusst (gewollt) oder unbewusst (ungewollt).

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