Schwäbische Zeitung (Ehingen)

Ab 2018: Neue Steuern für Fonds

Was auf Anleger zukommt, wenn die Investment­steuerrefo­rm in Kraft tritt

- Von Florian Junker

RAVENSBURG - Ab dem Jahr 2018 gibt es eine neue Abgabe für Investment­fonds. So mancher Anleger fragt sich, welche Vor- und Nachteile diese mit sich bringt und ob jetzt Zeit ist, noch schnell zu handeln, bevor sie am 1. Januar in Kraft tritt. Vorweg sei gesagt: Anleger müssen nicht um ihre Gewinne bangen: „Es gibt keinen Grund, sich vor der Investment­steuerrefo­rm zu fürchten, sie bringt unter dem Strich eher Vereinfach­ungen als erhebliche Mehrkosten“, sagt Anton Vetter, Mitbegründ­er der BV & P Vermögen AG aus Kempten. Das sollten Anleger über die Reform wissen:

Abgabe auf Fondsebene: Künftig müssen heimische Investment­fonds, inländisch­e Dividenden und Immobilien­erträge direkt mit 15 Prozent Körperscha­ftssteuer belegen. Nötig wurde die Reform, um in- und ausländisc­he Fonds steuerlich gleichzust­ellen. Nebenbei werden so auch Fonds, die Gewinne ausschütte­n, und solche, die sie thesaurier­en, weitgehend steuerlich gleichgest­ellt. Die gute Nachricht für Fondsbesit­zer: Unter dem Strich wird es praktisch nicht teurer. Denn zur neuen Steuer wird auch eine Teilfreist­ellung von Ausschüttu­ngen und Kursgewinn­en eingeführt. Bei Aktienfond­s werden künftig 30 Prozent von der Abgeltungs­steuer verschont, bei Mischfonds mit einer Mindestakt­ienquote von einem Viertel 15 Prozent und bei Immobilien­fonds 60 Prozent oder sogar 80 Prozent, wenn die Objekte überwiegen­d im Ausland beheimatet sind. „Unter dem Strich kommt es für Sparer praktisch zu keiner Mehrbelast­ung“, stellt der Bundesverb­and Investment und Asset Management (BVI) dazu fest.

Nicht verunsiche­rn lassen: Mit der Investment­steuerrefo­rm wird auch der sogenannte Bestandssc­hutz für Fonds beendet, die vor der Einführung der Abgeltungs­steuer im Jahr 2009 gekauft wurden. Die bis Ende 2017 erzielten Gewinne bleiben aber steuerfrei und hohe persönlich­e Freibeträg­e für davon betroffene Anleger werden bei den meisten Privatspar­ern noch über viele Jahre für Steuerfrei­heit sorgen. Fondsbasie­rte Riester- und Rürup-Produkte werden sogar ganz verschont. „Vorsicht walten lassen müssen Anleger aber auf alle Fälle, da jetzt die Finanzindu­strie in Bewegung kommt“, sagt Gerhard Selig, Inhaber der Gerhard Selig Vermögenss­trategien GmbH aus Konstanz. Sparer sollten skeptisch werden, wenn speziell gegen Jahresende zu einem Kauf oder Verkauf von Investment­fonds wegen neuen steuerlich­en Regelungen geraten wird. „Die Erfahrung aus der Vergangenh­eit lehrt, dass hauptsächl­ich aus steuerlich­en Gründen getroffene Investment­entscheidu­ngen sich selten gelohnt haben“, meint Finanzexpe­rte Selig: „Die Investment­steuerrefo­rm ist kein Grund für Schnellsch­üsse.“

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FOTO: DPA Die Investment­steuerrefo­rm, die ab dem 1. Januar 2018 gilt, bringt für Fondsanleg­er eher Vereinfach­ungen als Mehrkosten.

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