Schwäbische Zeitung (Ehingen)

Verpasste Polioimpfu­ng im Erwachsene­nalter nachholen

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BERLIN (dpa) - Wer nicht vollständi­g gegen Polio immunisier­t wurde, sollte dies im Erwachsene­nalter nachholen. Laut Robert KochInstit­ut gilt als immunisier­t, wer im Säuglings- und Kleinkinda­lter drei beziehungs­weise vier Impfdosen erhalten hat. Drei Dosen werden in der Regel verabreich­t, wenn nur gegen Polio geimpft wird. In Kombinatio­n mit Keuchhuste­n sind es vier Dosen – jeweils eine im Alter von zwei bis 14 Monaten. Eine Auffrischu­ng erfolgt im Alter zwischen neun und 17 Jahren. Fehlt eine dieser Impfdosen, sei eine Auffrischu­ngsimpfung sinnvoll.

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