Anlkage wegen Brandstiftung
ULM (sz) - Gegen einen 25 Jahren alten Mann aus dem Landkreis Heidenheim hat die Ulmer Staatsanwaltschaft Anklage zur Großen Strafkammer beim Landgericht Ulm wegen schwerer Brandstiftung mit gefährlichem Eingriff in den Bahnverkehr erhoben.
Der Mann räumte zunächst ein, dass er auf der Fahrt mit einem Regionalexpress von Ulm nach Stuttgart etwa auf Höhe von Ulm-Jungingen die Behindertentoilette in Brand gesetzt habe, indem er dort mehrere Papierhandtücher angezündet habe. Später „widerrief“sein Verteidiger das Geständnis. Das Feuer griff weiter auf die hinter der Toilettenraumverkleidung verlaufende Toilettenelektrik über. Als der Angeschuldigte dies wahrnahm, informierte er den Triebwagenführer vom Brand, ohne seine Tatbeteiligung freilich anzugeben. Nach der umgehend eingeleiteten Notbremsung des Zuges verließen die etwa 70 Passagiere und das Zugpersonal unverletzt den Regionalexpress. Die Behindertentoilette brannte vollständig aus, auch die angrenzenden Abteile wurden durch starken Rauchgasniederschlag stark betroffen. Insgesamt entstand ein Sachschaden von etwa einer Million Euro. Die vorläufige forensisch-psychiatrische Begutachtung des Angeschuldigten ergab, dass er zum Tatzeitpunkt an einer krankhaften Impulskontrollstörung gelitten habe, weshalb von einer erheblichen Einschränkung seiner Steuerungsfähigkeit und somit seiner Schuldfähigkeit auszugehen sein wird. Da er für die Allgemeinheit aufgrund dessen als gefährlich einzustufen sein wird, strebt die Anklagebehörde neben einer Bestrafung des Angeschuldigten auch dessen Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus an.