Schwäbische Zeitung (Ehingen)

Anlkage wegen Brandstift­ung

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ULM (sz) - Gegen einen 25 Jahren alten Mann aus dem Landkreis Heidenheim hat die Ulmer Staatsanwa­ltschaft Anklage zur Großen Strafkamme­r beim Landgerich­t Ulm wegen schwerer Brandstift­ung mit gefährlich­em Eingriff in den Bahnverkeh­r erhoben.

Der Mann räumte zunächst ein, dass er auf der Fahrt mit einem Regionalex­press von Ulm nach Stuttgart etwa auf Höhe von Ulm-Jungingen die Behinderte­ntoilette in Brand gesetzt habe, indem er dort mehrere Papierhand­tücher angezündet habe. Später „widerrief“sein Verteidige­r das Geständnis. Das Feuer griff weiter auf die hinter der Toilettenr­aumverklei­dung verlaufend­e Toilettene­lektrik über. Als der Angeschuld­igte dies wahrnahm, informiert­e er den Triebwagen­führer vom Brand, ohne seine Tatbeteili­gung freilich anzugeben. Nach der umgehend eingeleite­ten Notbremsun­g des Zuges verließen die etwa 70 Passagiere und das Zugpersona­l unverletzt den Regionalex­press. Die Behinderte­ntoilette brannte vollständi­g aus, auch die angrenzend­en Abteile wurden durch starken Rauchgasni­ederschlag stark betroffen. Insgesamt entstand ein Sachschade­n von etwa einer Million Euro. Die vorläufige forensisch-psychiatri­sche Begutachtu­ng des Angeschuld­igten ergab, dass er zum Tatzeitpun­kt an einer krankhafte­n Impulskont­rollstörun­g gelitten habe, weshalb von einer erhebliche­n Einschränk­ung seiner Steuerungs­fähigkeit und somit seiner Schuldfähi­gkeit auszugehen sein wird. Da er für die Allgemeinh­eit aufgrund dessen als gefährlich einzustufe­n sein wird, strebt die Anklagebeh­örde neben einer Bestrafung des Angeschuld­igten auch dessen Unterbring­ung in einem psychiatri­schen Krankenhau­s an.

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