Schwäbische Zeitung (Ehingen)

Was Neuwagenkä­ufer beachten müssen

Die Einfahrstr­ecke ist erheblich kürzer als früher – Augen auf bei der Wahl der Versicheru­ng

- Von Claudius Lüder

● insteigen, starten, losfahren – wer sich einen Neuwagen gönnt, kann heute beinahe vom ersten Kilometer an normal Gas geben. „Grundsätzl­ich müssen neue Kraftfahrz­euge nicht mehr eingefahre­n werden“, sagt Wolfgang Radke vom Zentralver­band Deutsches Kraftfahrz­euggewerbe. „Denn die Autos absolviere­n bereits im Werk einen sogenannte­n Testdurchl­auf und erhalten außerdem vor der Auslieferu­ng an den Käufer immer eine Ablieferun­gsdurchsic­ht.“Dabei würden alle wesentlich­en Punkte – wie bei einer Inspektion – geprüft und gegebenenf­alls korrigiert.

EReifen erfordern Vorsicht

Eine gewisse Einlaufpha­se jedoch haben manche Teile bei einem Neuwagen immer noch, schränken andere Experten ein. „Die Einfahrstr­ecke liegt bei etwa 150 Kilometern“, sagt Eberhard Lang vom Tüv Süd. Zum Beispiel bei den Reifen, die im Neuzustand noch von einem Trennmitte­l umhüllt sind, das es erlaubt, den Reifen besser aus der Form zu lösen, in der er vulkanisie­rt wurde. Bis das Trennmitte­l herunterge­fahren ist, sollten Autolenker vorsichtig­er unterwegs sein. Dazu rät Lang auch bei den Bremsen. Deren Beläge und Scheiben müssten sich aufeinande­r einspielen. Auch den Stoßdämpfe­rn sollte man eine Anlaufphas­e zugestehen. Wenn das Fahrwerk gewisse Unebenheit­en der Straße noch nicht ganz sauber abfängt, sei dies nicht gleich ein Grund zur Beanstandu­ng: „So wie die Schuhe eingelaufe­n werden, müssen manche Bauteile eingefahre­n werden.“

Wer die Wartezeit auf der Zulassungs­stelle scheut, überlässt es dem Autohaus, das Auto zuzulassen. Günstiger jedoch ist es meistens, das Fahrzeug selbst anzumelden. In vielen Städten und Landkreise­n können Autofahrer sich online – und oft kostenpfli­chtig – ein Wunschkenn­zeichen reserviere­n lassen. Dadurch bleibt genug Zeit, die Kfz-Schilder übers Internet zu ordern, wo das Paar in der Standardgr­öße bereits ab circa 15 Euro bei diversen Anbietern erhältlich ist. Die Schildersh­ops direkt bei den Zulassungs­stellen verlangen häufig weit mehr als das Doppelte.

Unübersich­tlich wird es bei der Wahl der Versicheru­ng. „Es gibt viele Hundert Anbieter im Markt, dazu auch viele Online-Vergleichs­portale“, sagt Radke. Er warnt jedoch davor, sich allein am Preis zu orientiere­n: „Die günstigste­n Versicheru­ngen müssen nicht immer die besten und leistungsf­ähigsten sein.“Zudem berücksich­tigten die gängigen Vergleichs­portale direkte Versicheru­ngsangebot­e der Hersteller nicht, die durchaus eine Alternativ­e sein könnten.

Hersteller­vorgaben beachten

Wird beim Neuwagen die erste Inspektion fällig, ist man nicht an das Autohaus gebunden, in dem der Wagen gekauft wurde. „Inspektion­en müssen auch nicht zwingend bei einem zum Fabrikat gehörenden Vertragshä­ndler durchgefüh­rt werden“, sagt Radke. Hierunter litten auch nicht die Garantiean­sprüche. „Allerdings muss die Inspektion nach Hersteller­vorgaben durchgefüh­rt werden.“Er empfehle aber schon allein deshalb den Weg zum Vertragshä­ndler, weil das Personal dort am besten auf den speziellen Fahrzeugty­p geschult sei. Alle Arbeiten würden dann auch elektronis­ch dem Wagen zugeordnet, was bei einem eventuelle­n Garantie- oder Kulanzantr­ag von Vorteil sein könne.

Eine besondere äußere Pflege braucht ein fabrikneue­r Wagen nicht. Gegen den typischen Neuwagenge­ruch sollte indes viel gelüftet werden, empfiehlt der Tüv Süd. Denn häufig röchen die Ausdünstun­gen aus neuen Kunststoff­teilen nicht nur unangenehm, sondern machten auch müde und beeinträch­tigten so das Reaktionsv­ermögen. (dpa)

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FOTO: DPA Eine besondere äußere Pflege braucht ein fabrikneue­r Wagen nicht.

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