Kinderporno-Sammler entgeht dem Gefängnis
10 000 meist illegale Dateien hatte ein 46-jähriger Mann gehortet und wurde nicht zum ersten Mal erwischt
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ULM - Das Internet ist voll von widerlichen Videos und Fotos, die den sexuellen Missbrauch von Minderjährigen zeigen. Wer derartiges Material über eine Tauschbörse weiter verbreitet, begeht eine kriminelle Handlung, die in der Regel mit Freiheitsstrafen vor Gericht geahndet wird. Ein 46-jähriger gelernter Maurer hat das nun am eigenen Leibe erfahren und wurde wegen Besitzes und Verbreitung kinderpornografischer Daten zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten verurteilt.
Weil er nicht vorbestraft war, kam er mit einer Bewährung davon. Doch weil er in dieser Zeit der Bewährung erneut einschlägig straffällig wurde, stand er jetzt erneut vor dem Ulmer Schöffengericht und es drohte eine langjährige Gesamtfreiheitsstrafe. Doch nach der Beweisaufnahme ließ das Gericht Gnade walten und gab ihm mit einer erneuten Bewährungsstrafe eine weitere Chance. Allerdings mit schärferen Auflagen wie einer ambulanten Therapie gegen seine auf Minderjährige gerichtete sexuelle Neigung. Bricht er sie wie beim ersten Mal ab, dann wandert er ins Gefängnis. Ausschlaggebend für das Gericht waren die offensichtlich jetzt günstigen Sozialprognosen. Seit vier Jahren ist der gelernte und unverheiratete Maurer in einer Zeitarbeitsfirma fest angestellt und gilt als zuverlässige Kraft. Und seit zwei Jahren habe er sich nicht mehr einschlägig im Internet herumgetrieben, was er die Jahre zuvor mit viel Zeitaufwand tat. Das konnte festgestellt werden, weil eine Spezialeinheit des Landeskriminalamtes penibel die Tauschbörsen in den Netzen durchforscht und die IPAdresse des Angeklagten polizeibekannt ist. Die ist damals von den LKA-Beamten entdeckt und zur Anzeige gebracht worden.
Als die alarmierte Polizei vor Ort die Wohnung des Mannes durchsuchte, stieß sie neben dem Computer auf eine Vielzahl von Tablets, Playstations und USB-Sticks, auf die die illegalen Schweinereien heruntergeladen wurden. Selbst gelöschte Daten konnten später von LKA-Spezialisten wieder hergestellt werden. Die im Detail vor Gericht geschilderten Straftaten, welche auf den Datenträgern des Angeklagten zu sehen waren, waren selbst starker Tobak für die ermittelnden Beamten. „Automatisch lädt sich das nicht runter“, sagte eine LKA-Spezialistin im Zeugenstand. Da müsse man schon ein spezielles Downloadprogramm installieren. Diese Teilnehmer an speziellen Internetbörsen, die über Suchdienste ohne Schwierigkeiten gefunden werden können, lassen dann auf diese Weise das Downloadmaterial automatisch und rasend schnell verbreiten. Innerhalb weniger Minuten wurden die Daten des Angeklagten 126 Mal angeklickt. Rund 10 000 Daten mit diesem schmutzigen Inhalt stellten die Ermittler bei ihren Untersuchungen bei dem Angeklagten fest.
Gericht folgt dem Antrag des Verteidigers
„Ich habe sie nicht alle angeguckt und die Sperrung vergessen“, betonte der Mann, der ohne soziales Umfeld in einem Ort im Alb-DonauKreis „ziemlich einsam“, so sein Anwalt, wohnt. Wie im ersten Prozess bestätigte er alle Anklagepunkte, was auch bei der Frage einer zweiten Bewährung eine ausschlaggebende Rolle spielen sollte. Das Gericht folgte nicht der Staatsanwaltschaft, die keine Rechtfertigung mehr für eine Bewährungsstrafe sah („keine günstige soziale Prognose“), sondern den Argumenten des Verteidigers, die für eine zweite, wenn auch allerletzte Chance, wenn auch „unter Bauchschmerzen“sprachen.