Schockierende Gefühlskälte
Marcel H. schilderte der Polizei ungerührt seine zwei bestialischen Morde
BOCHUM (dpa) - Im Prozess um den Doppelmord von Herne hat ein Polizist den 19 Jahre alten Angeklagten als kalt und emotionslos bezeichnet. „Ich hatte zu keinem Zeitpunkt das Gefühl, dass ihm irgendetwas leidtat“, sagte der 48-Jährige am Dienstag als Zeuge vor dem Landgericht. Der Kriminalhauptkommissar hatte Marcel H. nach dessen Festnahme am 9. März 2017 noch in der Nacht vernommen. „Er wollte seine Geschichte erzählen, das war ihm wichtig.“Mit allen Details: „Er hat mir sein Geständnis praktisch diktiert.“
In der rund dreistündigen Vernehmung nach seiner Festnahme schilderte Marcel H. demnach genau, wie er den neunjährigen Nachbarsjungen Jaden in seinen Keller gelockt und dort getötet habe. „Ich habe Jaden am Hals gehalten und zugestochen – und als er mich angeguckt hat, habe ich ihm in die Augen gestochen“, gab der 19-Jährige den Angaben zufolge bei der Polizei zu Protokoll. Danach sei ihm allerdings alles surreal erschienen, habe der arbeitslose Deutsche ausgesagt. „Es sah für mich alles aus wie ein Film, obwohl es natürlich kein Film war.“
Später hieß es in einer Sprachnachricht von Marcel H. an einen Freund: „Ich habe hier gerade den Nachbarn umgebracht. Fühlt sich ehrlich gesagt gar nicht so besonders an.“Dieses Tondokument wurde am Dienstag im Prozess vorgespielt. Dabei war es im voll besetzten Gerichtssaal mucksmäuschenstill.
Auch sein zweites Opfer soll der Angeklagte regelrecht hingerichtet haben. Nach seiner Schilderung bei den Ermittlern legte er seinem früheren Schulfreund Christopher W., bei dem er Unterschlupf gefunden hatte, nach über 60 Messerstichen einen Bademantelgürtel um den Hals und zog zu. „Danach hat er aufgehört zu strampeln und ich war sicher, dass er tot war“, heißt es in dem Vernehmungsprotokoll.
Das Motiv für die Tötung des kleinen Jaden soll Mordlust gewesen sein. Der 22-jährige Christopher W. musste laut Anklage sterben, weil er mitbekommen hatte, dass nach Marcel H. gefahndet wird und er deshalb die Polizei rufen wollte.
Im Falle einer Verurteilung nach dem Jugendstrafrecht drohen Marcel H. bis zu 15 Jahre Haft. Sollte er nach Erwachsenenstrafrecht verurteilt werden, ist auch die Verhängung einer lebenslangen Freiheitsstrafe möglich.