Der Landesrechnungshof
Die Landesverfassung beauftragt den Rechnungshof mit der Prüfung der gesamten Haushalts- und Wirtschaftsführung des Landes. Über seine Prüfungsergebnisse hat er dem Landtag und der Landesregierung mindestens einmal jährlich zu berichten. Der Rechnungshof legt selbst fest, was konkret geprüft werden soll. Gegenstand der Prüfung sind alle Behörden und Einrichtungen des Landes, die mit öffentlichen Geldern aus dem Landeshaushalt oder mit Rundfunkgebühren ihre Aufgaben wahrnehmen. Kontinuierlich geprüft werden neben den Behörden des Landes auch Landesbetriebe, Universitäten, die Betätigung des Landes bei Unternehmensbeteiligungen oder beispielsweise der SWR. Bei Einrichtungen und Unternehmen, die nicht Teil der Landesverwaltung sind, kann der Rechnungshof prüfen, ob vom Land gezahlte Zuwendungen (Subventionen) bestimmungsgemäß verwendet worden sind. Die Prüfung der rechtlichen und wirtschaftlichen Ordnungsmäßigkeit des Verwaltungshandelns ist die fundamentale Aufgabe des Rechnungshofs. Daneben gewinnt seine beratende Funktion zunehmend an Bedeutung. Nachteile für das Land sollen möglichst schon im Entstehen vermieden werden. In seinem jährlichen Bericht an den Landtag, der Denkschrift, weist der Rechnungshof somit nicht nur auf fehlerhaftes Verhalten hin, sondern legt auch konkrete Verbesserungsmöglichkeiten dar. (sz)