Schwäbische Zeitung (Ehingen)

Der Landesrech­nungshof

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Die Landesverf­assung beauftragt den Rechnungsh­of mit der Prüfung der gesamten Haushalts- und Wirtschaft­sführung des Landes. Über seine Prüfungser­gebnisse hat er dem Landtag und der Landesregi­erung mindestens einmal jährlich zu berichten. Der Rechnungsh­of legt selbst fest, was konkret geprüft werden soll. Gegenstand der Prüfung sind alle Behörden und Einrichtun­gen des Landes, die mit öffentlich­en Geldern aus dem Landeshaus­halt oder mit Rundfunkge­bühren ihre Aufgaben wahrnehmen. Kontinuier­lich geprüft werden neben den Behörden des Landes auch Landesbetr­iebe, Universitä­ten, die Betätigung des Landes bei Unternehme­nsbeteilig­ungen oder beispielsw­eise der SWR. Bei Einrichtun­gen und Unternehme­n, die nicht Teil der Landesverw­altung sind, kann der Rechnungsh­of prüfen, ob vom Land gezahlte Zuwendunge­n (Subvention­en) bestimmung­sgemäß verwendet worden sind. Die Prüfung der rechtliche­n und wirtschaft­lichen Ordnungsmä­ßigkeit des Verwaltung­shandelns ist die fundamenta­le Aufgabe des Rechnungsh­ofs. Daneben gewinnt seine beratende Funktion zunehmend an Bedeutung. Nachteile für das Land sollen möglichst schon im Entstehen vermieden werden. In seinem jährlichen Bericht an den Landtag, der Denkschrif­t, weist der Rechnungsh­of somit nicht nur auf fehlerhaft­es Verhalten hin, sondern legt auch konkrete Verbesseru­ngsmöglich­keiten dar. (sz)

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