Schwäbische Zeitung (Ehingen)

SWU verwehrt der AfD die Wahlparty in Straßenbah­n

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ULM (mö) - Die Wahlparty der AfD am Wahlsonnta­g kann nicht wie geplant in einem historisch­en Straßenbah­nwagen der SWU Verkehr stattfinde­n. Die Satzung verbiete die Vermietung an religiöse und politische Gruppierun­gen, bestätigte ein SWUUnterne­hmenssprec­her am Freitag.

AfD-Kreisvorsi­tzender Eugen Ciresa wertet den Schritt als „geplante Schikane gegen die AfD“, wie er der „Schwäbisch­en Zeitung“am Freitag sagte. Das Unternehme­n habe ihm erst am Donnerstag mitgeteilt, dass die AfD den Wagen nicht am Wahlsonnta­g anmieten könne. Er werde rechtliche Schritte gegen die SWU einleiten: „Ich vermute, dass die Satzung nur geändert worden ist, um unsere Party zu verhindern.“

Noch im Landtagswa­hlkampf 2016 hatte die SWU ihr Fahrzeug an Parteien vermietet. So war Hans-Ulrich Rülke, der damalige FDP Spitzenkan­didat, in der historisch­en Straßenbah­n unterwegs.

Dies wäre jetzt nicht mehr möglich. SWU-Unternehme­nssprecher Marc Fuchs begründet den Schritt: „Wir haben uns kurzfristi­g dazu entschiede­n unsere politische und religiöse Neutralitä­t auch in der Satzung für die Anmietung der historisch­en Fahrzeuge zu verankern.“Schon seit etlichen Jahren sei dieser Grundsatz in der Anmietung von Werbefläch­en auf und in Verkehrsmi­tteln der SWU Verkehr festgelegt.

Die neue Entscheidu­ng für die historisch­en Fahrzeuge ist aus Sicht der SWU in der Folge konsequent. Fuchs wehrt sich gegen die Unterstell­ung, sein Unternehme­n schikanier­e die AfD: „Die Neuregelun­g der Satzung wäre dieser Tage bei jeder anderen politische­n Gruppierun­g ebenso generell getroffen worden.“

Die Wahlparty der AfD findet am Sonntag im AfD-Wahlkreisb­üro, Kapellenga­sse 14 in Ulm Söflingen, statt.

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