SWU verwehrt der AfD die Wahlparty in Straßenbahn
ULM (mö) - Die Wahlparty der AfD am Wahlsonntag kann nicht wie geplant in einem historischen Straßenbahnwagen der SWU Verkehr stattfinden. Die Satzung verbiete die Vermietung an religiöse und politische Gruppierungen, bestätigte ein SWUUnternehmenssprecher am Freitag.
AfD-Kreisvorsitzender Eugen Ciresa wertet den Schritt als „geplante Schikane gegen die AfD“, wie er der „Schwäbischen Zeitung“am Freitag sagte. Das Unternehmen habe ihm erst am Donnerstag mitgeteilt, dass die AfD den Wagen nicht am Wahlsonntag anmieten könne. Er werde rechtliche Schritte gegen die SWU einleiten: „Ich vermute, dass die Satzung nur geändert worden ist, um unsere Party zu verhindern.“
Noch im Landtagswahlkampf 2016 hatte die SWU ihr Fahrzeug an Parteien vermietet. So war Hans-Ulrich Rülke, der damalige FDP Spitzenkandidat, in der historischen Straßenbahn unterwegs.
Dies wäre jetzt nicht mehr möglich. SWU-Unternehmenssprecher Marc Fuchs begründet den Schritt: „Wir haben uns kurzfristig dazu entschieden unsere politische und religiöse Neutralität auch in der Satzung für die Anmietung der historischen Fahrzeuge zu verankern.“Schon seit etlichen Jahren sei dieser Grundsatz in der Anmietung von Werbeflächen auf und in Verkehrsmitteln der SWU Verkehr festgelegt.
Die neue Entscheidung für die historischen Fahrzeuge ist aus Sicht der SWU in der Folge konsequent. Fuchs wehrt sich gegen die Unterstellung, sein Unternehmen schikaniere die AfD: „Die Neuregelung der Satzung wäre dieser Tage bei jeder anderen politischen Gruppierung ebenso generell getroffen worden.“
Die Wahlparty der AfD findet am Sonntag im AfD-Wahlkreisbüro, Kapellengasse 14 in Ulm Söflingen, statt.