B 10-Ausbau startet wohl nächstes Jahr
Freigabe für das Projekt - Bereits im Frühjahr 2018 könnten die ersten Arbeiten starten – trotz der laufenden Klagen von Naturschützern
● NEU-ULM/NERSINGEN - Der B 10Ausbau zwischen Neu-Ulm und Nersingen ist seit Jahren ein Dauerthema im Landkreis. Nun hat das Projekt einen großen Schritt Richtung Realisierung gemacht: Das Bundesverkehrsministerium hat am Mittwoch die Bauvorgabe für den Ausbau erteilt. Demnach könnten die ersten Arbeiten im kommenden Frühjahr starten. Insgesamt stehen dafür 29,3 Millionen Euro zur Verfügung. Das teilten die hiesigen Bundestagsabgeordneten Karl-Heinz Brunner (SPD) sowie Georg Nüßlein und Katrin Albsteiger (beide CSU) mit.
Der Ausbau betrifft den 5,5 Kilometer langen Abschnitt zwischen Neu-Ulm und der Autobahnauffahrt Nersingen. Statt auf zwei Spuren soll der Verkehr nach den derzeitigen Plänen künftig auf vier Fahrspuren fließen. Die B 10 soll in diesem Bereich eine autobahnähnliche Bundesstraße samt Stand- und Mittelstreifen werden. Jetzt, wird zunächst die Bayerische Straßenbauverwaltung im Dezember das vorgeschriebene Vergabeverfahren für den Neubau der Anschlussstelle Richtung Burlafingen (Staatsstraße 2023) einleiten. Starten sollen diese Baumarbeiten im Frühjahr 2018 – und im selben Jahr bereits beendet sein. Auch der Pendlerparkplatz in unmittelbarer Nähe der Anschlussstelle soll im kommenden Jahr fertiggestellt werden. Zudem sollen Ausgleichsmaßnahmen für den Naturschutz – die sogenannten Ausgleichsflächen – realisiert werden.
Die Bundestagsabgeordneten Brunner, Nüßlein und Albsteiger sehen die Entscheidung des Bundesverkehrsministeriums äußerst positiv. Sie heben die Relevanz der B 10 für den Verkehr hervor – schließlich verbindet sie die A 7 mit den Bundesstraßen 28 und 30. Angesichts dessen betont Nüßlein: „Die vierspurige Erweiterung der B 10 in diesem Bereich ist auch wirklich notwendig.“Seitens Brunner heißt es: „Das wird unsere Region erheblich entlasten.“
Erst vor knapp eineinhalb Monaten hatten Naturschützer und ein Pfuhler Landwirt Klage beim Verwaltungsgerichtshof in München gegen den ihrer Meinung nach „überdimensionierten“Straßenausbau eingereicht (wir berichteten).
Die Gegner sprechen von unnötigem Flächenverbrauch; der Ausbau könnte wesentlich schonender ausfallen und wirke dennoch verkehrsentlastend. Die Fahrbahnbreite von 31 Metern, mit der das Staatliche Bauamt Krumbach plant, sei unnötig – schließlich gebe es andere vierspurige Bundesstraßen, die mit weniger Fläche auskommen. Zudem kommen laut der Naturschützer noch zwei Mal 2,5 Meter an jeder Seite für Mittelund Seitenstreifen hinzu.
Das gerichtliche Verfahren beeinflusst die Baufreigabe laut Pressemitteilung der beiden CSU-Bundestagsabgeordneten jedoch nicht: Die Kläger hätten einen „Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung“der Klage gestellt, diese also nicht bedeutet, dass die Planungen nicht weiterlaufen. Deshalb habe die Baufreigabe seitens des Bundesverkehrsministeriums entsprechend erteilt werden können.