Drogenkurier muss drei Jahre und neun Monate in Haft
Mann sollte 26 Kilo Marihuana vom Kosovo nach Deutschland schmuggeln, wurde aber vom Zoll geschnappt
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ULM Es war seine erste Fahrt als Drogenkurier, bei der er ins Netz des Ulmer Hauptzollamtes ging. Jetzt ist ein 33-jähriger Familienvater aus Montenegro von der zweiten Großen Strafkammer des Landgerichts Ulm zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und neun Monaten verurteilt worden. Das Gericht befand ihn für schuldig, insgesamt 26 Kilogramm Marihuana vom Kosovo nach Deutschland geschmuggelt zu haben.
Sein alter Renault Laguna mit montenegrinischem Kennzeichen war am 15. März 2015 gegen 18 Uhr den Zollbeamten auf der A 8 bei Elchingen aufgefallen. Sie verfolgten den Wagen mit ihrem Dienstfahrzeug bis zum Rastplatz Seligweiler, wo der Rauschgiftkurier gestellt wurde. Der mitgeführte Drogenspürhund ließ sich mit von den im Auto verteilten Duftbäumchen nicht täuschen und stieß auf zwei professionell verschraubte Geheimfächer, die unter den beiden Vordersitzen montiert waren. Die Beamten beschlagnahmten insgesamt 28 Päckchen Marihuana, die der Angeklagte nach Köln bringen sollte. Dort warteten Drogenverkäufer schon auf die Ware im Wert von etwa 80 000 Euro. Der Drogenkurier gestand sofort die Tat und begründete sie mit der wirtschaftlichen Not, in der er sich und seine Familie befunden habe. Vor Gericht schilderte er die Vorgeschichte dieses gründlich missglückten Ausflugs in die Kriminalität. So hatte er seinen Job bei einem Lebensmittelhändler verloren, mit dem er sich mehr schlecht als recht über Wasser gehalten hatte. Gesundheitlich leidet er bis heute an den Folgen eines Verkehrsunfalls. In dieser Situation wurde er auf einem Automarkt von einem Albaner angesprochen, der ihm einen Job für 4000 Euro anbot. Er solle Zigaretten nach Deutschland schmuggeln, hieß es zunächst. Dann stellte sich heraus: Statt um Glimmstängel ging es um Rauschgift. Dem Angeklagten wurde ein Fahrzeug zur Verfügung gestellt, das aufwendig präpariert war. Von einer Kontrolle an der kroatischen Grenze ließ er sich nicht abschrecken. Dort blieb die gut versteckte und in Folien verpackte Ware noch unentdeckt. Doch die Zollbeamten in Deutschland ließen sich nicht hinters Licht führen.
Der Staatsanwalt forderte eine Freiheitsstrafe von vier Jahren und neun Monaten wegen unerlaubter Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge und Beihilfe zum Handeltreiben mit Drogen. Als Milderungsgründe nannte er die bisherige Strafffreiheit des Angeklagten und das „äußerst professionelle“Agieren der albanischen Hintermänner.
Der Verteidiger aus Köln bezeichnete seinen Mandanten als „den Esel, auf dessen Rücken man Betäubungsmittel nach Deutschland bringen wollte“. Sein Ulmer Kollege nannte den Angeklagten einen „kleinen Soldaten“des albanischen Drogenkartells.