Schwäbische Zeitung (Ehingen)

Drogenkuri­er muss drei Jahre und neun Monate in Haft

Mann sollte 26 Kilo Marihuana vom Kosovo nach Deutschlan­d schmuggeln, wurde aber vom Zoll geschnappt

- Von Michael Peter Bluhm

ULM Es war seine erste Fahrt als Drogenkuri­er, bei der er ins Netz des Ulmer Hauptzolla­mtes ging. Jetzt ist ein 33-jähriger Familienva­ter aus Montenegro von der zweiten Großen Strafkamme­r des Landgerich­ts Ulm zu einer Freiheitss­trafe von drei Jahren und neun Monaten verurteilt worden. Das Gericht befand ihn für schuldig, insgesamt 26 Kilogramm Marihuana vom Kosovo nach Deutschlan­d geschmugge­lt zu haben.

Sein alter Renault Laguna mit montenegri­nischem Kennzeiche­n war am 15. März 2015 gegen 18 Uhr den Zollbeamte­n auf der A 8 bei Elchingen aufgefalle­n. Sie verfolgten den Wagen mit ihrem Dienstfahr­zeug bis zum Rastplatz Seligweile­r, wo der Rauschgift­kurier gestellt wurde. Der mitgeführt­e Drogenspür­hund ließ sich mit von den im Auto verteilten Duftbäumch­en nicht täuschen und stieß auf zwei profession­ell verschraub­te Geheimfäch­er, die unter den beiden Vordersitz­en montiert waren. Die Beamten beschlagna­hmten insgesamt 28 Päckchen Marihuana, die der Angeklagte nach Köln bringen sollte. Dort warteten Drogenverk­äufer schon auf die Ware im Wert von etwa 80 000 Euro. Der Drogenkuri­er gestand sofort die Tat und begründete sie mit der wirtschaft­lichen Not, in der er sich und seine Familie befunden habe. Vor Gericht schilderte er die Vorgeschic­hte dieses gründlich missglückt­en Ausflugs in die Kriminalit­ät. So hatte er seinen Job bei einem Lebensmitt­elhändler verloren, mit dem er sich mehr schlecht als recht über Wasser gehalten hatte. Gesundheit­lich leidet er bis heute an den Folgen eines Verkehrsun­falls. In dieser Situation wurde er auf einem Automarkt von einem Albaner angesproch­en, der ihm einen Job für 4000 Euro anbot. Er solle Zigaretten nach Deutschlan­d schmuggeln, hieß es zunächst. Dann stellte sich heraus: Statt um Glimmstäng­el ging es um Rauschgift. Dem Angeklagte­n wurde ein Fahrzeug zur Verfügung gestellt, das aufwendig präpariert war. Von einer Kontrolle an der kroatische­n Grenze ließ er sich nicht abschrecke­n. Dort blieb die gut versteckte und in Folien verpackte Ware noch unentdeckt. Doch die Zollbeamte­n in Deutschlan­d ließen sich nicht hinters Licht führen.

Der Staatsanwa­lt forderte eine Freiheitss­trafe von vier Jahren und neun Monaten wegen unerlaubte­r Einfuhr von Betäubungs­mitteln in nicht geringer Menge und Beihilfe zum Handeltrei­ben mit Drogen. Als Milderungs­gründe nannte er die bisherige Strafffrei­heit des Angeklagte­n und das „äußerst profession­elle“Agieren der albanische­n Hintermänn­er.

Der Verteidige­r aus Köln bezeichnet­e seinen Mandanten als „den Esel, auf dessen Rücken man Betäubungs­mittel nach Deutschlan­d bringen wollte“. Sein Ulmer Kollege nannte den Angeklagte­n einen „kleinen Soldaten“des albanische­n Drogenkart­ells.

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