Schuldspruch im Berger Mordprozess
Verteidigung plädierte auf Freispruch
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RAVENSBURG - Wegen des Mordes an seiner Ehefrau hat das Landgericht Ravensburg am Mittwoch den 46-jährigen Angeklagten im Berger Mordprozess zu lebenslanger Haft verurteilt. Darüber hinaus erkannte das Gericht bei ihm eine besondere Schwere der Schuld. Dies bedeutet, dass der Verurteilte frühestens nach 20 Jahren aus der Haft entlassen werden kann. Mit dem Urteil folgte das Gericht in allen Punkten den Forderungen der Staatsanwaltschaft. Die Verteidigung hatte auf Freispruch plädiert und kündigte an, in Revision zu gehen.
Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der 46-Jährige im Sommer vergangenen Jahres seine von ihm getrennt lebende Frau getötet und dann ihren Selbstmord vorgetäuscht hat. Er habe damit nicht nur der 43-Jährigen das Leben, sondern den drei gemeinsamen Kindern auch die Mutter genommen, so der Richter. Zweifel an der Schuld des Angeklagten ließ der Vorsitzende Richter Jürgen Hutterer in seiner Urteilsbegründung nicht aufkommen. Die Beweislast sei erdrückend. „Die Beweise hätten für sieben Verurteilungen ausgereicht“, so Hutterer. Der Angeklagte habe seine eigenen Kinder instrumentalisiert, um sich ein wasserdichtes Alibi zu verschaffen.
Er sei mit ihnen über ein Wochenende in ein Spaßbad nach Erding gefahren. Gleich am ersten Tag sei er um Mitternacht wieder nach Berg zurückgefahren. Dort sei er in das Haus seiner Frau eingedrungen, habe sie im Schlaf überrascht und gewürgt. Den bewusstlosen oder bereits leblosen Körper seiner Frau habe er in den Heizungskeller geschleppt, ihr einen Kälberstrick um den Hals gelegt und sie daran aufgehängt, um einen Selbstmord vorzutäuschen. Nachdem er seine Spuren beseitigt hatte, sei er zurückgefahren und dort um 6 Uhr morgens angekommen.
Die Tat sei nicht spontan oder im Affekt begangen worden, so Hutterer. Der Angeklagte sei uneingeschränkt schuldfähig, das habe auch der Gutachter Hermann Aßfalg festgestellt. „In der Art eines Killers“habe er die Tat kaltblütig und professionell geplant. Bei der Ausführung sei er überaus brutal vorgegangen.
Das Motiv sah das Gericht in der verzweifelten Situation des Angeklagten. Seine Frau hatte sich im Februar 2016 von ihm getrennt. Zuvor hatte der Angeklagte seiner Frau über längere Zeit eheliche Untreue vorgeworfen und sie sogar verdächtigt, ein sexuelles Verhältnis mit ihrem Vater gehabt zu haben.
Pflichtverteidiger Hans Bense hatte auf Freispruch plädiert. Er kündigte an, in Revision zu gehen.