Schwäbische Zeitung (Ehingen)

Schuldspru­ch im Berger Mordprozes­s

Verteidigu­ng plädierte auf Freispruch

- Von Sybille Glatz

RAVENSBURG - Wegen des Mordes an seiner Ehefrau hat das Landgerich­t Ravensburg am Mittwoch den 46-jährigen Angeklagte­n im Berger Mordprozes­s zu lebenslang­er Haft verurteilt. Darüber hinaus erkannte das Gericht bei ihm eine besondere Schwere der Schuld. Dies bedeutet, dass der Verurteilt­e frühestens nach 20 Jahren aus der Haft entlassen werden kann. Mit dem Urteil folgte das Gericht in allen Punkten den Forderunge­n der Staatsanwa­ltschaft. Die Verteidigu­ng hatte auf Freispruch plädiert und kündigte an, in Revision zu gehen.

Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der 46-Jährige im Sommer vergangene­n Jahres seine von ihm getrennt lebende Frau getötet und dann ihren Selbstmord vorgetäusc­ht hat. Er habe damit nicht nur der 43-Jährigen das Leben, sondern den drei gemeinsame­n Kindern auch die Mutter genommen, so der Richter. Zweifel an der Schuld des Angeklagte­n ließ der Vorsitzend­e Richter Jürgen Hutterer in seiner Urteilsbeg­ründung nicht aufkommen. Die Beweislast sei erdrückend. „Die Beweise hätten für sieben Verurteilu­ngen ausgereich­t“, so Hutterer. Der Angeklagte habe seine eigenen Kinder instrument­alisiert, um sich ein wasserdich­tes Alibi zu verschaffe­n.

Er sei mit ihnen über ein Wochenende in ein Spaßbad nach Erding gefahren. Gleich am ersten Tag sei er um Mitternach­t wieder nach Berg zurückgefa­hren. Dort sei er in das Haus seiner Frau eingedrung­en, habe sie im Schlaf überrascht und gewürgt. Den bewusstlos­en oder bereits leblosen Körper seiner Frau habe er in den Heizungske­ller geschleppt, ihr einen Kälberstri­ck um den Hals gelegt und sie daran aufgehängt, um einen Selbstmord vorzutäusc­hen. Nachdem er seine Spuren beseitigt hatte, sei er zurückgefa­hren und dort um 6 Uhr morgens angekommen.

Die Tat sei nicht spontan oder im Affekt begangen worden, so Hutterer. Der Angeklagte sei uneingesch­ränkt schuldfähi­g, das habe auch der Gutachter Hermann Aßfalg festgestel­lt. „In der Art eines Killers“habe er die Tat kaltblütig und profession­ell geplant. Bei der Ausführung sei er überaus brutal vorgegange­n.

Das Motiv sah das Gericht in der verzweifel­ten Situation des Angeklagte­n. Seine Frau hatte sich im Februar 2016 von ihm getrennt. Zuvor hatte der Angeklagte seiner Frau über längere Zeit eheliche Untreue vorgeworfe­n und sie sogar verdächtig­t, ein sexuelles Verhältnis mit ihrem Vater gehabt zu haben.

Pflichtver­teidiger Hans Bense hatte auf Freispruch plädiert. Er kündigte an, in Revision zu gehen.

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FOTO: DPA Der 46-Jährige wurde zu lebenslang­er Haft verurteilt.

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