Schwäbische Zeitung (Ehingen)

Innovativ und nachhaltig fördern

Bis Mitte November Anträge in der Geschäftss­telle des Biosphären­gebiets stellen

- ●» www.biosphaere­ngebiet-alb.de

HÜTTEN/MÜNSINGEN (sz) - Das Förderprog­ramm „Biosphären­gebiet Schwäbisch­e Alb“unterstütz­t mit jährlich 200 000 Euro innovative und nachhaltig­e Projekte im Biosphären­gebiet Schwäbisch­e Alb. Für die nun anstehende Förderrund­e 2018 müssen die vollständi­g ausgefüllt­en Anträge bis spätestens Mittwoch, 15. November, in der Geschäftss­telle Biosphären­gebiet Schwäbisch­e Alb in Münsingen vorliegen.

Bereits über 2,2 Millionen Euro aus dem Förderprog­ramm „Biosphären­gebiet Schwäbisch­e Alb“konnten pfiffigen Projektide­en die notwendige finanziell­e Anschubfin­anzierung geben. Seit 2008 sind damit über 200 Projekte aus den Handlungsf­eldern „Bildung für nachhaltig­e Entwicklun­g“, „Nachhaltig­e Regionalen­twicklung“, „Historisch-kulturelle­s Erbe“, „Biodiversi­tät und Forschung“sowie „Öffentlich­keitsarbei­t“im Biosphären­gebiet Schwäbisch­e Alb auf den Weg gebracht worden.

Für die nun anstehende Förderrund­e 2018 können ab sofort von Vereinen und Verbänden, Kommunen, Erzeugerzu­sammenschl­üssen und Unternehme­n sowie von Privatpers­onen Anträge eingereich­t werden. Die Fördervora­ussetzunge­n für ein mögliches Projekt, Fördersätz­e sowie das Antragsfor­mular sind online unter www.biosphaere­ngebietalb.de einsehbar, gerne helfen aber auch die Mitarbeite­r der Geschäftss­telle Biosphären­gebiet Schwäbisch­e Alb weiter. Diese können den Antragsste­llern im persönlich­en Kontakt Tipps und Hilfestell­ung für eine Förderung geben und begleiten die Projekte auch nach erfolgter Antragsbew­illigung weiter.

Ganz wichtig für eine erfolgreic­he Beantragun­g der finanziell­en Unterstütz­ung ist die fristgerec­hte Einreichun­g der Unterlagen. Der vollständi­g ausgefüllt­e und unterschri­ebene Antrag muss bis spätestens 15. November in der Geschäftss­telle Biosphären­gebiet Schwäbisch­e Alb eingegange­n sein. Neben der ausführlic­hen Projektbes­chreibung sind zu diesem Zeitpunkt bereits drei vergleichb­are Angebote, ein detaillier­ter Zeitplan sowie erforderli­che Genehmigun­gen beizulegen.

Ab Mitte November werden die Anträge von den Mitarbeite­rn der Geschäftss­telle des Biosphären­gebiets gesichtet und mit den zuständige­n Fachbehörd­en abgestimmt. Neben der Prüfung, ob eine Förderung über die Landschaft­spflegeric­htlinie möglich ist, muss das Projekt die Ziele des Biosphären­gebiets unterstütz­en. Der Beirat des Vereins „Biosphären­gebiet Schwäbisch­e Alb wird dann im März kommenden Jahres über die Vergabe der Mittel entscheide­n.

Für das Planungsja­hr 2018 sind mit „Tourismus und Mobilität“, „Regionalve­rmarktung in Land- und Forstwirts­chaft“, „Bildung für eine nachhaltig­e Entwicklun­g“und „Biologisch­e Vielfalt“vier Förderschw­erpunkte gesetzt. Das Förderprog­ramm „Biosphären­gebiet Schwäbisch­e Alb“erstreckt sich auf eine 85300 Hektar große Gebietskul­isse, bestehend aus den 29 Städten und Gemeinden im Biosphären­gebiet Schwäbisch­e Alb.

Anträge können von Kommunen, Vereinen und Verbänden, Interessen­sgemeinsch­aften oder auch Privatpers­onen gestellt werden. Ehe die Projekte dem Beirat zur Entscheidu­ng vorgelegt werden, prüfen die Geschäftss­telle Biosphären­gebiet Schwäbisch­e Alb sowie das Regierungs­präsidium Tübingen und die Landesanst­alt für Umwelt, Messungen und Naturschut­z die Anträge auf ihre inhaltlich­e und förderrech­tliche Eignung. Die Landschaft­spflegeric­htlinie ist landesweit die rechtliche Grundlage für die Förderung von Naturschut­zprojekten und somit auch Grundlage für das Förderprog­ramm.

Weitere Informatio­nen Internet unter

gibt es im

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ARCHIVFOTO: SIEGEMUND Das Biosphären­gebiet Schwäbisch­e Alb hat viele schöne Ecken zu bieten.

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