Innovativ und nachhaltig fördern
Bis Mitte November Anträge in der Geschäftsstelle des Biosphärengebiets stellen
HÜTTEN/MÜNSINGEN (sz) - Das Förderprogramm „Biosphärengebiet Schwäbische Alb“unterstützt mit jährlich 200 000 Euro innovative und nachhaltige Projekte im Biosphärengebiet Schwäbische Alb. Für die nun anstehende Förderrunde 2018 müssen die vollständig ausgefüllten Anträge bis spätestens Mittwoch, 15. November, in der Geschäftsstelle Biosphärengebiet Schwäbische Alb in Münsingen vorliegen.
Bereits über 2,2 Millionen Euro aus dem Förderprogramm „Biosphärengebiet Schwäbische Alb“konnten pfiffigen Projektideen die notwendige finanzielle Anschubfinanzierung geben. Seit 2008 sind damit über 200 Projekte aus den Handlungsfeldern „Bildung für nachhaltige Entwicklung“, „Nachhaltige Regionalentwicklung“, „Historisch-kulturelles Erbe“, „Biodiversität und Forschung“sowie „Öffentlichkeitsarbeit“im Biosphärengebiet Schwäbische Alb auf den Weg gebracht worden.
Für die nun anstehende Förderrunde 2018 können ab sofort von Vereinen und Verbänden, Kommunen, Erzeugerzusammenschlüssen und Unternehmen sowie von Privatpersonen Anträge eingereicht werden. Die Fördervoraussetzungen für ein mögliches Projekt, Fördersätze sowie das Antragsformular sind online unter www.biosphaerengebietalb.de einsehbar, gerne helfen aber auch die Mitarbeiter der Geschäftsstelle Biosphärengebiet Schwäbische Alb weiter. Diese können den Antragsstellern im persönlichen Kontakt Tipps und Hilfestellung für eine Förderung geben und begleiten die Projekte auch nach erfolgter Antragsbewilligung weiter.
Ganz wichtig für eine erfolgreiche Beantragung der finanziellen Unterstützung ist die fristgerechte Einreichung der Unterlagen. Der vollständig ausgefüllte und unterschriebene Antrag muss bis spätestens 15. November in der Geschäftsstelle Biosphärengebiet Schwäbische Alb eingegangen sein. Neben der ausführlichen Projektbeschreibung sind zu diesem Zeitpunkt bereits drei vergleichbare Angebote, ein detaillierter Zeitplan sowie erforderliche Genehmigungen beizulegen.
Ab Mitte November werden die Anträge von den Mitarbeitern der Geschäftsstelle des Biosphärengebiets gesichtet und mit den zuständigen Fachbehörden abgestimmt. Neben der Prüfung, ob eine Förderung über die Landschaftspflegerichtlinie möglich ist, muss das Projekt die Ziele des Biosphärengebiets unterstützen. Der Beirat des Vereins „Biosphärengebiet Schwäbische Alb wird dann im März kommenden Jahres über die Vergabe der Mittel entscheiden.
Für das Planungsjahr 2018 sind mit „Tourismus und Mobilität“, „Regionalvermarktung in Land- und Forstwirtschaft“, „Bildung für eine nachhaltige Entwicklung“und „Biologische Vielfalt“vier Förderschwerpunkte gesetzt. Das Förderprogramm „Biosphärengebiet Schwäbische Alb“erstreckt sich auf eine 85300 Hektar große Gebietskulisse, bestehend aus den 29 Städten und Gemeinden im Biosphärengebiet Schwäbische Alb.
Anträge können von Kommunen, Vereinen und Verbänden, Interessensgemeinschaften oder auch Privatpersonen gestellt werden. Ehe die Projekte dem Beirat zur Entscheidung vorgelegt werden, prüfen die Geschäftsstelle Biosphärengebiet Schwäbische Alb sowie das Regierungspräsidium Tübingen und die Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz die Anträge auf ihre inhaltliche und förderrechtliche Eignung. Die Landschaftspflegerichtlinie ist landesweit die rechtliche Grundlage für die Förderung von Naturschutzprojekten und somit auch Grundlage für das Förderprogramm.
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