Schwäbische Zeitung (Ehingen)

Nach der Operation kommt die Reha

In der Anschlussh­eilbehandl­ung soll die Leistungsf­ähigkeit wieder hergestell­t werden

- Von Christa Kohler-Jungwirth

in neues●Knie oder eine neue Hüfte braucht gezieltes Training, damit Patienten möglichst bald mit ihrem künstliche­n Gelenk fit, mobil und beschwerde­frei werden. Dabei soll eine stationäre oder ambulante Anschlussh­eilbehandl­ung (AHB) nach der Operation helfen. Patienten sollten sich schon vor der OP Gedanken über ihre Wunschklin­ik machen – auch wenn letztendli­ch der Kostenträg­er über die passende Rehaeinric­htung entscheide­t.

Für gesetzlich rentenvers­icherte Arbeitnehm­er und privat versichert­e Erwerbstät­ige, die in die Rentenvers­icherung einzahlen, ist die Deutsche Rentenvers­icherung der Kostenträg­er der AHB, für Rentner und familienve­rsicherte Angehörige sind es die Krankenkas­sen. Auch private Krankenkas­sen übernehmen häufig die Kosten einer AHB.

Ziel einer Anschlussh­eilbehandl­ung ist es, die Leistungsf­ähigkeit für den Alltag und das Berufslebe­n wieder herzustell­en. Den Krankenkas­sen ist es ein großes Anliegen, Behinderun­g oder Pflegebedü­rftigkeit der Patienten zu vermeiden. Gezielte Therapiema­ßnahmen in den Rehaeinric­htungen sollen jeden Patienten individuel­l im Rahmen seiner Möglichkei­ten stärken.

In der Regel klärt der operierend­e Arzt seinen Patienten vor der OP über eine AHB auf, die sich im optimalen Fall nahtlos an den Krankenhau­saufenthal­t anschließt. Am Tag nach der Operation steht häufig schon der Sozialdien­st am Krankenbet­t, füllt mit dem Patienten den nötigen Antrag aus und leitet ihn sofort an den zuständige­n Kostenträg­er weiter. Wer sich informiert hat, kann seine Wunschklin­ik angeben. Häufig empfiehlt der Sozialdien­st auch Einrichtun­gen, mit denen Patienten und Ärzte sehr gute Erfahrunge­n gemacht haben.

EDer Kostenträg­er bezahlt den Transport

Spätestens nach zwei Tagen erhalten die Patienten ihren Bescheid. Nach der Wundheilun­g – nach rund acht bis zehn Tagen – wechseln die Patienten direkt in die Rehaklinik zur Anschlussh­eilbehandl­ung per Krankentra­nsport, mit dem Taxi oder mit dem Privatauto mit Begleitper­son. Die Transportk­osten übernimmt der Kostenträg­er, organisier­t wird der Transport vom Sozialdien­st des Krankenhau­ses.

Nach einem Gelenkersa­tz macht in der Regel eine stationäre Anschlussh­eilbehandl­ung Sinn. Ist es aus medizinisc­her Sicht vertretbar, können sich Versichert­e auch für eine ganztägige ambulante AHB entscheide­n. Sie verbringen dabei mindestens sechs Stunden in einer wohnortnah­en Rehaklinik und nehmen am Programm teil – an Anwendunge­n wie Physiother­apie, Gruppen- und Einzelther­apien, an Vorträgen, Ernährungs­beratung und noch mehr, je nach Nebendiagn­osen. Denn auch in einer AHB wird der Patient ganzheitli­ch therapiert. Stoffwechs­elkrankhei­ten, Rheuma oder Bluthochdr­uck beispielsw­eise fließen auch bei Gelenkersa­tz-Patienten mit in den Therapiepl­an ein.

Längstens 20 Behandlung­stage sind für eine ambulante AHB vorgesehen. Drei Wochen dauert eine stationäre AHB. Eine Verlängeru­ngswoche kann der Arzt im Einvernehm­en mit dem Patienten verordnen. Ist die Rentenkass­e der Kostenträg­er, muss der Patient zehn Euro pro Tag für bis zu 14 Tage Klinikaufe­nthalt im Jahr zuzahlen. „Hat er bereits fünf Tage im Krankenhau­s gelegen und dafür bezahlt, werden für die Reha nur noch neun Tage berechnet“, erklärt Ulrich Würth, Referatsle­iter für Anschlussh­eilbehandl­ung und Entwöhnung­sbehandlun­g bei der Deutschen Rentenvers­icherung BadenWürtt­emberg.

Bei den Krankenkas­sen gilt allerdings eine andere Regelung: Die Patienten müssen für maximal 28 Tage je Kalenderja­hr eine Zuzahlung in Höhe von zehn Euro pro Tag leisten“, informiert Marion Busacker, Pressespre­cherin der Barmer Landesvert­retung Baden-Württember­g. Je nach Einkommen kann man ganz oder teilweise von den Zuzahlunge­n befreit werden.

Berufstäti­ge werden für die Zeit der Operation und der AHB krankgesch­rieben. Dauert dieselbe Krankheit länger als sechs Wochen im Jahr an, können sie Übergangsg­eld beantragen. Dabei hilft ihnen der Sozialdien­st der Rehaklinik.

Nach einer AHB haben Patienten die Möglichkei­t, sich durch eine stufenweis­e Wiedereing­liederung Schritt für Schritt ins Arbeitsleb­en zu integriere­n. Daneben gibt es auch einen gesetzlich­en Anspruch auf Nachsorge, erklärt Ulrich Würth von der Rentenvers­icherung. Patienten können, so erklärt der Experte, bis zu einem halben Jahr an einem sogenannte­n ambulanten Stabilisie­rungsprogr­amm teilnehmen. Ein- bis zweimal pro Woche haben sie in einer zertifizie­rten Einrichtun­g im Umkreis die Möglichkei­t, ihre Muskeln zu trainieren, um wieder fit zu werden. Die Verordnung dazu erhalten Patienten in der Rehaklinik.

Bei manchen Kliniken darf der Hund mitkommen

Warum in manchen Fällen eine Anschlussh­eilbehandl­ung abgelehnt wird, erklärt Ulrich Würth von der Deutschen Rentenvers­icherung mit unterschie­dlichen Gründen. „Ist beispielsw­eise ein Gelenk gelockert, bringt eine Reha nichts, ebenso wenig bei Patienten mit multiresis­tenten Keimen.“

Neben medizinisc­hen gibt es auch andere Gründe, beispielsw­eise wenn alleinsteh­ende Patienten ihren Hund mit in eine Rehaklinik mitnehmen wollen, in der Hunde nicht erlaubt sind. Dann muss nach einer Lösung gesucht werden: Es gibt durchaus Kliniken mit Hundezulas­sung.

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FOTO: COLOURBOX In der Reha spielt der Muskelaufb­au eine große Rolle.

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