Einrichtungen in der Nähe bevorzugt
Vor einer Operation ist es sinnvoll, die Nachsorge zu organisieren
Viele Patienten wünschen sich für ihre Anschlussheilbehandlung den Aufenthalt in einer bestimmten Klinik. Ob das klappt, hängt von mehreren Faktoren ab. Zum einen muss sie für die Diagnose zertifiziert sein, zum anderen arbeiten operierende Ärzte teilweise eng und erfolgreich mit bestimmten Kliniken zusammen und empfehlen diese Häuser.
Wer mit einem neuen Kniegelenk von Süddeutschland zur Anschlussheilbehandlung (AHB) an die Nordsee reisen will, hat eher schlechte Karten. „Die Verantwortung und die Kosten für den weiten Transport sind für die Rentenversicherung als Sozialkasse Argumente gegen einen solchen Wunsch“, sagt Ulrich Würth, Referatsleiter für AHB und Entwöhnungsbehandlung bei der Deutschen Rentenversicherung Baden-Württemberg. Auch die Rentenversicherung ist als Sozialkasse zur Wirtschaftlichkeit verpflichtet.
In der Regel räumen die Kostenträger heimatnahen Einrichtungen, in denen schnell ein Platz frei wird, eine höhere Priorität ein. Krankenkassen sind gesetzlich dazu verpflichtet, mit sogenannten Leistungserbringern, darunter auch Rehakliniken, zusammenzuarbeiten. Diese Vertragskliniken müssen dann bestimmte Qualitätsstandards nachweisen.
„Die Krankenkasse entscheidet nach den medizinischen Erfordernissen des Einzelfalls unter Beachtung des Versichertenwunsches nach pflichtgemäßem Ermessen“, sagt Roland Beierl, Geschäftsführer der AOK – Die Gesundheitskasse Bodensee-Oberschwaben. Diagnose und kurzfristige Platzverfügbarkeit sind dabei vorrangig. Wer mit dem Bescheid unglücklich ist, sollte schnell das Gespräch mit dem Sozialarbeiter und der Kasse suchen. (juwi)
www.rehakliniken.de
Unter kann man der Diagnose entsprechende Rehakliniken finden.