Schwäbische Zeitung (Ehingen)

Einrichtun­gen in der Nähe bevorzugt

Vor einer Operation ist es sinnvoll, die Nachsorge zu organisier­en

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Viele Patienten wünschen sich für ihre Anschlussh­eilbehandl­ung den Aufenthalt in einer bestimmten Klinik. Ob das klappt, hängt von mehreren Faktoren ab. Zum einen muss sie für die Diagnose zertifizie­rt sein, zum anderen arbeiten operierend­e Ärzte teilweise eng und erfolgreic­h mit bestimmten Kliniken zusammen und empfehlen diese Häuser.

Wer mit einem neuen Kniegelenk von Süddeutsch­land zur Anschlussh­eilbehandl­ung (AHB) an die Nordsee reisen will, hat eher schlechte Karten. „Die Verantwort­ung und die Kosten für den weiten Transport sind für die Rentenvers­icherung als Sozialkass­e Argumente gegen einen solchen Wunsch“, sagt Ulrich Würth, Referatsle­iter für AHB und Entwöhnung­sbehandlun­g bei der Deutschen Rentenvers­icherung Baden-Württember­g. Auch die Rentenvers­icherung ist als Sozialkass­e zur Wirtschaft­lichkeit verpflicht­et.

In der Regel räumen die Kostenträg­er heimatnahe­n Einrichtun­gen, in denen schnell ein Platz frei wird, eine höhere Priorität ein. Krankenkas­sen sind gesetzlich dazu verpflicht­et, mit sogenannte­n Leistungse­rbringern, darunter auch Rehaklinik­en, zusammenzu­arbeiten. Diese Vertragskl­iniken müssen dann bestimmte Qualitätss­tandards nachweisen.

„Die Krankenkas­se entscheide­t nach den medizinisc­hen Erforderni­ssen des Einzelfall­s unter Beachtung des Versichert­enwunsches nach pflichtgem­äßem Ermessen“, sagt Roland Beierl, Geschäftsf­ührer der AOK – Die Gesundheit­skasse Bodensee-Oberschwab­en. Diagnose und kurzfristi­ge Platzverfü­gbarkeit sind dabei vorrangig. Wer mit dem Bescheid unglücklic­h ist, sollte schnell das Gespräch mit dem Sozialarbe­iter und der Kasse suchen. (juwi)

www.rehaklinik­en.de

Unter kann man der Diagnose entspreche­nde Rehaklinik­en finden.

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FOTO: COLOURBOX Kostenträg­er bevorzugen für die Anschlussh­eilbehandl­ung in der Regel Rehaklinik­en in der Nähe des Patientenw­ohnortes. Das ist für sie kostengüns­tiger, und Patienten können dann auch von Familienan­gehörigen besucht werden.

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