Sparkasse Neu-Ulm/Illertissen: Kündigungen wirken nach
Bank streitet um Beiträge für die Rentenversicherung - Rechtslage nicht eindeutig
NEU-ULM (heo) - Über zwei Jahre ist es her, dass 17 Mitarbeiter der Sparkasse Neu-Ulm/Illertissen von jetzt auf gleich ihre Schreibtische räumen mussten. Der radikale Sparkurs der öffentlich-rechtlichen Bank sorgte sogar bundesweit für Schlagzeilen. Die „Kündigungen“die letztlich dann doch keine waren, weil die betroffenen Mitarbeiter Auflösungsverträge unterschrieben, beschäftigen die geschassten Ex-Sparkassler noch immer. So flatterten in jüngster Zeit Schreiben der Deutschen Rentenversicherung in ihre Briefkästen.
Denen ist zu entnehmen, dass sich die Sparkasse in diesem Zusammenhang mit dem Träger der gesetzlichen Rentenversicherung um Geld streitet.
Denn die Entlassenen genossen 2015 Beratungsleistungen einer externen Firma zur beruflichen Neuorientierung, nachdem ihnen die Sparkasse Neu-Ulm/Illertissen den Stuhl vor die Tür gesetzt hatte.
Dies wertet die Rentenversicherung als „geldwerten Vorteil“, von dem Sozialversicherungsbeiträge zu zahlen seien. Doch die Sparkasse wollte diese offenbar nicht löhnen, sodass statt einer Überweisung ein Widerspruch-Schreiben zum Dezernat Prüfdienst der Außenstelle der Rentenversicherung nach Augsburg geschickt wurde.
Carmen Partsch, die Pressesprecherin der regionalen Sparkasse, kann die Ex-Mitarbeiter allerdings beruhigen: Arbeitgeber- und Arbeitnehmerbeiträge seien in voller Höhe bereits durch die Sparkasse übernommen worden und an die entsprechenden Stellen abgeführt.
Entgegen den Befürchtungen der einstigen Mitarbeiter folge keine Rechnung ihres ehemaligen Arbeitgebers: In keinem Fall könne eine Beitragsnachforderungen bei den Betroffenen entstehen.
Allerdings sei die Rechtslage einer Beitragspflicht in solchen Fällen nicht eindeutig, dies wolle die Sparkasse Neu-Ulm/Illertissen nun juristisch klären.