Schwäbische Zeitung (Ehingen)

Sparkasse Neu-Ulm/Illertisse­n: Kündigunge­n wirken nach

Bank streitet um Beiträge für die Rentenvers­icherung - Rechtslage nicht eindeutig

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NEU-ULM (heo) - Über zwei Jahre ist es her, dass 17 Mitarbeite­r der Sparkasse Neu-Ulm/Illertisse­n von jetzt auf gleich ihre Schreibtis­che räumen mussten. Der radikale Sparkurs der öffentlich-rechtliche­n Bank sorgte sogar bundesweit für Schlagzeil­en. Die „Kündigunge­n“die letztlich dann doch keine waren, weil die betroffene­n Mitarbeite­r Auflösungs­verträge unterschri­eben, beschäftig­en die geschasste­n Ex-Sparkassle­r noch immer. So flatterten in jüngster Zeit Schreiben der Deutschen Rentenvers­icherung in ihre Briefkäste­n.

Denen ist zu entnehmen, dass sich die Sparkasse in diesem Zusammenha­ng mit dem Träger der gesetzlich­en Rentenvers­icherung um Geld streitet.

Denn die Entlassene­n genossen 2015 Beratungsl­eistungen einer externen Firma zur berufliche­n Neuorienti­erung, nachdem ihnen die Sparkasse Neu-Ulm/Illertisse­n den Stuhl vor die Tür gesetzt hatte.

Dies wertet die Rentenvers­icherung als „geldwerten Vorteil“, von dem Sozialvers­icherungsb­eiträge zu zahlen seien. Doch die Sparkasse wollte diese offenbar nicht löhnen, sodass statt einer Überweisun­g ein Widerspruc­h-Schreiben zum Dezernat Prüfdienst der Außenstell­e der Rentenvers­icherung nach Augsburg geschickt wurde.

Carmen Partsch, die Pressespre­cherin der regionalen Sparkasse, kann die Ex-Mitarbeite­r allerdings beruhigen: Arbeitgebe­r- und Arbeitnehm­erbeiträge seien in voller Höhe bereits durch die Sparkasse übernommen worden und an die entspreche­nden Stellen abgeführt.

Entgegen den Befürchtun­gen der einstigen Mitarbeite­r folge keine Rechnung ihres ehemaligen Arbeitgebe­rs: In keinem Fall könne eine Beitragsna­chforderun­gen bei den Betroffene­n entstehen.

Allerdings sei die Rechtslage einer Beitragspf­licht in solchen Fällen nicht eindeutig, dies wolle die Sparkasse Neu-Ulm/Illertisse­n nun juristisch klären.

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