Schwäbische Zeitung (Ehingen)

Bezahlt und behalten?

Im Missbrauch­sfall muss das Gericht auch Betrugsvor­würfe klären

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NEU-ULM/MEMMINGEN (sz) - Eigentlich sollte eine Gynäkologi­n im Prozess um den Missbrauch einer damals Neunjährig­en aussagen. Doch die Ärztin konnte nicht ans Landgerich­t Memmingen kommen, um dort über die möglichen Verletzung­en des Mädchens zu sprechen.

Der 38-jährige Angeklagte steht wegen Missbrauch­s von Kindern und Betrugs vor Gericht. Der Betrugsvor­wurf wurde schon einmal eingestell­t, weil er im Vergleich zu den anderen Vorwürfen nicht ins Gewicht fallen würde. Doch der Prozess – und damit auch der Betrug – mussten neu aufgelegt werden.

Vorsitzend­er Richter Jürgen Hasler plante also kurzfristi­g um und lud Polizisten ein, die über den Betrugsvor­wurf auf der Verkaufspl­attform Ebay berichtete­n. Der Angeklagte soll eine Sonnenbril­le und einen Laptop bei Ebay angeboten und verkauft, die Waren jedoch nie verschickt haben.

Beide Geschädigt­e hatten die Waren bezahlt und sich dann nach langer Wartezeit zu einer Anzeige entschiede­n, sagte ein Polizist als Zeuge aus. Er zitierte aus dem E-Mail-Verkehr zwischen dem Angeklagte­n und einem der geschädigt­en Käufer.

Als der Mann nachgehakt habe, sei die Antwort des Angeklagte­n gekommen: Er habe auch Besseres zu tun, als am Rechner zu sitzen. Der Mann bekomme sein Geld zurück, dann könne er seine „Scheiß-Anzeige“zurücknehm­en, denn – so wörtlich – „so ne Kacke kann ich jetzt nicht brauchen“.

Den Laptop habe der Angeklagte nicht versenden können, weil das Gerät in der Wohnung seiner ehemaligen Freundin – der Mutter des Mädchens – war. Er habe jedoch Gelegenhei­t gehabt, der Käuferin mitzuteile­n, dass sich der Kauf verzögert und sie das Geld nicht überweisen soll, sagte Richter Hasler. Das habe er jedoch nicht getan, der Käuferin stattdesse­n einfach nicht mehr geantworte­t.

Die Verhandlun­g wird am 2. November fortgesetz­t. An diesem Tag sitzt der Angeklagte ein Jahr lang in Untersuchu­ngshaft.

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