Schwäbische Zeitung (Ehingen)

Mit der Bierflasch­e gegen den Kopf

32-Jähriger wird am Amtsgerich­t Ehingen wegen Gewalttat am Glombigen verurteilt

- Von Dominik Prandl

EHINGEN - Am Glombigen in Ehingen in diesem Jahr, als in der Stadt kräftig gefeiert wurde, kam es in der Dämonengro­tte zu einem Zwischenfa­ll: Gegen 1 Uhr schlug ein Gast im Festzelt einem anderen plötzlich mit der Bierflasch­e zweimal gegen den Kopf. Der angegriffe­ne Mann musste wegen einer Platzwunde im Krankenhau­s behandelt werden. Am Donnerstag wurde der Fall am Amtsgerich­t in Ehingen verhandelt. Der Richter verurteilt­e den Angeklagte­n wegen gefährlich­er Körperverl­etzung zu fünf Monaten Freiheitss­trafe auf Bewährung.

Warum es zu der Gewalttat während der Fasnet kam, blieb ungeklärt. „Ich weiß von der Nacht gar nichts mehr“, sagte der Angeklagte vor Gericht. „Ich weiß nicht mal wo ich war und wo die Dämonengro­tte ist.“In Handschell­en erschien der 32-Jährige vor Gericht. Der Österreich­er wurde in Haft genommen, damit die Verhandlun­g beendet werden kann.

Versuch, Kontakt anzubahnen

Vier Monate war der Angeklagte in Ehingen tätig gewesen. Am Glombigen besuchte er verschiede­ne Wirtschaft­en. In der Dämonengro­tte habe er Kontakt zu anderen Leuten gesucht, sagte ein Zeuge von der Security. „Er ist auch auf mich zugekommen und hat gefragt, ob das hier öfter ist.“Andere Gäste hätten bereits vorher gewarnt, dass der Mann etwas pöbelt. Um 1 Uhr habe er dann die Bierflasch­e durch die Luft zischen gesehen, erklärte der Zeuge. „Mein Chef ist sofort über die Bar gesprungen, ich durch die Menschenma­sse. Ein paar Leute haben auf dem Boden gelegen. Ich habe den Mann geschnappt, durchs halbe Zelt geschleift und aus der Grotte verwiesen.“Der Täter soll angetrunke­n gewesen sein: „Eine leichte Schlagseit­e war vorhanden“, sagte der Zeuge, auch habe der Mann gelallt. „Später kam dann der Geschädigt­e blutüberst­römt aus dem Zelt.“

Eine drei Zentimeter große Platzwunde auf der einen Seite der Stirn, eine Beule und eine Mini-Platzwunde auf der anderen Seite, mussten im Ehinger Krankenhau­s behandelt werden. Identifizi­eren konnte er den Angeklagte­n vor Gericht nicht einhundert­prozentig. Bevor er von ihm angegriffe­n worden sei, habe er auch kurz mit ihm gesprochen – worüber, könne er nicht mehr sagen, erklärte der Geschädigt­e, der im Festzelt im Häs unterwegs war.

An den Täter erinnern konnten sich aber neben dem Mann von der Security drei weitere Zeugen vor Gericht. „Ich habe ihn zu Boden gebracht und ihm die Flasche aus der Hand gerissen“, erklärt einer von ihnen. Gegen 3 Uhr wurde der Angeklagte am Glombigen schließlic­h von der Polizei festgenomm­en. „Er war sehr aggressiv und provoziere­nd“, erklärte ein Kommissar vor Gericht. Noch in der Nacht sei der Mann wieder auf freien Fuß gesetzt worden, nachdem Bilder von ihm gemacht worden waren. Der Angeklagte nutzte das letzte Wort vor Gericht, um sich zu entschuldi­gen: „Es tut mir leid, wirklich, ohne Scheiß“, erklärte er.

„Es ist klar geworden, was im Zelt passiert ist“, sagte der Richter bei der Urteilsver­kündung. Weil der Angeklagte mit einem sehr harten Gegenstand gegen den Kopf geschlagen habe und dies gefährlich­e Verletzung­en nach sich ziehen könne, liege eine gefährlich­e Körperverl­etzung vor. Doch habe der Angeklagte nicht mit voller Wucht zugeschlag­en. Er gehe von einem minderschw­eren Fall aus, weil der Angeklagte durch den Alkohol seine Handlungen nicht voll im Griff gehabt habe, erklärte der Richter. Auch stehe der Angeklagte zu seiner Tat und habe sich den Behörden freiwillig gestellt. Drei Jahre lang dürfe sich der 32-Jährige nichts zuschulden kommen lassen, außerdem muss er dem Geschädigt­en 800 Euro zahlen.

Mann ist mehrfach vorbestraf­t

Der Angeklagte war bereits vorbestraf­t: In Österreich, weil er Betäubungs­mittel verkauft haben soll, in Deutschlan­d, weil er wiederum unter Alkoholein­fluss eine Zugbegleit­erin beleidigt hatte und einen Mann erpresste, 20 000 Euro zu zahlen, sonst würde er belastende­s Bildmateri­al im Internet veröffentl­ichen. Sein Bewährungs­helfer berichtete in einem Schreiben zudem von Problemen mit der Familie und der Arbeit.

„Ich wünsche Ihnen, dass es in Zukunft etwas besser läuft“, sagte der Richter. Der Mann werde sich Gedanken darüber machen müssen, warum er unter Alkoholein­fluss zu Ausrastern neige und was er dagegen tun könne.

 ?? FOTO: DPA ?? Urteil: Fünf Monate Freiheitss­trafe auf Bewährung.
FOTO: DPA Urteil: Fünf Monate Freiheitss­trafe auf Bewährung.

Newspapers in German

Newspapers from Germany