Mit der Bierflasche gegen den Kopf
32-Jähriger wird am Amtsgericht Ehingen wegen Gewalttat am Glombigen verurteilt
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EHINGEN - Am Glombigen in Ehingen in diesem Jahr, als in der Stadt kräftig gefeiert wurde, kam es in der Dämonengrotte zu einem Zwischenfall: Gegen 1 Uhr schlug ein Gast im Festzelt einem anderen plötzlich mit der Bierflasche zweimal gegen den Kopf. Der angegriffene Mann musste wegen einer Platzwunde im Krankenhaus behandelt werden. Am Donnerstag wurde der Fall am Amtsgericht in Ehingen verhandelt. Der Richter verurteilte den Angeklagten wegen gefährlicher Körperverletzung zu fünf Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung.
Warum es zu der Gewalttat während der Fasnet kam, blieb ungeklärt. „Ich weiß von der Nacht gar nichts mehr“, sagte der Angeklagte vor Gericht. „Ich weiß nicht mal wo ich war und wo die Dämonengrotte ist.“In Handschellen erschien der 32-Jährige vor Gericht. Der Österreicher wurde in Haft genommen, damit die Verhandlung beendet werden kann.
Versuch, Kontakt anzubahnen
Vier Monate war der Angeklagte in Ehingen tätig gewesen. Am Glombigen besuchte er verschiedene Wirtschaften. In der Dämonengrotte habe er Kontakt zu anderen Leuten gesucht, sagte ein Zeuge von der Security. „Er ist auch auf mich zugekommen und hat gefragt, ob das hier öfter ist.“Andere Gäste hätten bereits vorher gewarnt, dass der Mann etwas pöbelt. Um 1 Uhr habe er dann die Bierflasche durch die Luft zischen gesehen, erklärte der Zeuge. „Mein Chef ist sofort über die Bar gesprungen, ich durch die Menschenmasse. Ein paar Leute haben auf dem Boden gelegen. Ich habe den Mann geschnappt, durchs halbe Zelt geschleift und aus der Grotte verwiesen.“Der Täter soll angetrunken gewesen sein: „Eine leichte Schlagseite war vorhanden“, sagte der Zeuge, auch habe der Mann gelallt. „Später kam dann der Geschädigte blutüberströmt aus dem Zelt.“
Eine drei Zentimeter große Platzwunde auf der einen Seite der Stirn, eine Beule und eine Mini-Platzwunde auf der anderen Seite, mussten im Ehinger Krankenhaus behandelt werden. Identifizieren konnte er den Angeklagten vor Gericht nicht einhundertprozentig. Bevor er von ihm angegriffen worden sei, habe er auch kurz mit ihm gesprochen – worüber, könne er nicht mehr sagen, erklärte der Geschädigte, der im Festzelt im Häs unterwegs war.
An den Täter erinnern konnten sich aber neben dem Mann von der Security drei weitere Zeugen vor Gericht. „Ich habe ihn zu Boden gebracht und ihm die Flasche aus der Hand gerissen“, erklärt einer von ihnen. Gegen 3 Uhr wurde der Angeklagte am Glombigen schließlich von der Polizei festgenommen. „Er war sehr aggressiv und provozierend“, erklärte ein Kommissar vor Gericht. Noch in der Nacht sei der Mann wieder auf freien Fuß gesetzt worden, nachdem Bilder von ihm gemacht worden waren. Der Angeklagte nutzte das letzte Wort vor Gericht, um sich zu entschuldigen: „Es tut mir leid, wirklich, ohne Scheiß“, erklärte er.
„Es ist klar geworden, was im Zelt passiert ist“, sagte der Richter bei der Urteilsverkündung. Weil der Angeklagte mit einem sehr harten Gegenstand gegen den Kopf geschlagen habe und dies gefährliche Verletzungen nach sich ziehen könne, liege eine gefährliche Körperverletzung vor. Doch habe der Angeklagte nicht mit voller Wucht zugeschlagen. Er gehe von einem minderschweren Fall aus, weil der Angeklagte durch den Alkohol seine Handlungen nicht voll im Griff gehabt habe, erklärte der Richter. Auch stehe der Angeklagte zu seiner Tat und habe sich den Behörden freiwillig gestellt. Drei Jahre lang dürfe sich der 32-Jährige nichts zuschulden kommen lassen, außerdem muss er dem Geschädigten 800 Euro zahlen.
Mann ist mehrfach vorbestraft
Der Angeklagte war bereits vorbestraft: In Österreich, weil er Betäubungsmittel verkauft haben soll, in Deutschland, weil er wiederum unter Alkoholeinfluss eine Zugbegleiterin beleidigt hatte und einen Mann erpresste, 20 000 Euro zu zahlen, sonst würde er belastendes Bildmaterial im Internet veröffentlichen. Sein Bewährungshelfer berichtete in einem Schreiben zudem von Problemen mit der Familie und der Arbeit.
„Ich wünsche Ihnen, dass es in Zukunft etwas besser läuft“, sagte der Richter. Der Mann werde sich Gedanken darüber machen müssen, warum er unter Alkoholeinfluss zu Ausrastern neige und was er dagegen tun könne.