Urteil wegen sexuellen Missbrauchs
29-Jähriger gesteht mehrfachen Missbrauch von schutzbefohlenen Jugendlichen.
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EHINGEN - Ein Mann, der vor allem im Schuljahr 2013/14 mehrere Schüler der Jungenrealschule in Ehingen sexuell missbraucht hat, ist am Dienstag vom Amtsgericht Ehingen verurteilt worden. Der Richter sah den Vorwurf von neun Fällen sexuellen Missbrauchs von Schutzbefohlenen als erfüllt an. Der Angeklagte wurde zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten auf Bewährung verurteilt. Er muss außerdem 1500 Euro an den Kinderschutzbund Ulm zahlen und sich einer ambulanten psychotherapeutischen Behandlung unterziehen.
Die damals 14-jährigen Schüler kannten den Angeklagten als Sporttrainer und als Praktikant an ihrer Schule – der Angeklagte befand sich in der Lehrerausbildung. Sie hätten zueinander Vertrauen gefasst, erklärte der Richter, der Mann habe es verstanden, sich anzupassen und eine Beziehung zu den Schülern herzustellen, die über Schule und Sport hinausging. Alkohol sei in der Gruppe zur Normalität geworden, dann habe das Ganze zu kippen begonnen, als sich die Gespräche zunehmend auf sexuelle Themen richteten. Schließlich habe der Angeklagte den Kindern seine eigene Sexualität vorgeführt. Er habe ihnen Filme gezeigt und es fanden Berührungen statt, die die Jugendlichen irritiert hätten.
Zum sexuellen Missbrauch kam es sowohl in der Schule, auf Sportfreizeiten und Veranstaltungen, wie auch in der Wohnung des Täters. Der 29-Jährige aus dem Altkreis Ehingen forderte Jugendliche auf, sexuelle Handlungen an sich und an ihm vorzunehmen und fasste sie im Genitalbereich an. Er zeigte ihnen zudem Pornofilme, einen davon aus seiner Privatsphäre. Außerdem forderte er einen Schüler auf, er möge ein Bild von seinem Geschlechtsteil machen und ihm schicken. Insgesamt waren sechs Schüler Opfer des 29-jährigen, der sich wegen sexuellen Missbrauchs, versuchten Missbrauchs und der Verbreitung von Pornografie an die damals Minderjährigen verantworten muss. Der Fall war im Oktober 2015 publik geworden. Fünf Betroffene traten am Dienstag als Nebenkläger auf. Zwei von ihnen sagten unter Ausschluss der Öffentlichkeit aus, darunter der Hauptbetroffene.
Der Angeklagte räumte die Vorwürfe inhaltlich ein. „Ich habe keine richtige Erklärung, wie es dazu kam“, sagte er auf Nachfrage des Richters. „Ich habe nie das Gefühl gehabt, dass ich jemandem was Schlechtes wollte. Ich habe niemanden gezwungen“, erklärte er. Sein Gefühl sei immer gewesen, „dass es okay ist“. Heute studiere er ein anderes Fach, sagte er. Seine Ehefrau stehe noch immer zu ihm.
Dass nicht alle Taten in der Schule oder auf dem Trainingsplatz stattgefunden hätten, sondern auch an privaten Orten, ändere nichts am Tatbestand, machte der Richter klar. Seine Stellung als Trainer und Hilfslehrer nehme der Angeklagte auch dorthin mit. Die Taten seien im Rahmen des Abhängigkeitsverhältnisses geschehen. Die Eltern hätten ihm die Jugendlichen anvertraut und nur so hätte der Angeklagte Kontakt knüpfen können. Die besondere Verantwortungssituation sei entscheidend, betonte der Richter. Doch „das Vertrauen ist verletzt worden“. Der Angeklagte hätte erkennen müssen, dass die Entwicklung in der Gruppe in die falsche Richtung gehe, stattdessen habe er die Situation ausgenutzt und die Jugendlichen gegeneinander ausgespielt, um seine Ziele zu erreichen.
Er habe Bedenken, ob zu ihm durchgedrungen ist, was er den jungen Menschen angetan habe, sagte der Richter zum Angeklagten. Zum letzten Vorfall im Juni 2015 sei es gekommen, als „eigentlich schon alles abgeschlossen war“. Der Angeklagte müsse sich intensiv Gedanken machen. An seiner Einstellung zu Jugendlichen im Zusammenhang mit Sexualität müsse dringend etwas geschehen.
Für den Angeklagten spreche, dass man nicht von einem „planvollen Verhalten“ausgehen könne, er sei in der Verhandlung geständig gewesen und: „Er war getrieben von seinen Trieben.“Die Strafe, die der Forderung des Oberstaatsanwalts entspricht, sehe er „als absolute Untergrenze“, erklärte der Richter. Staatsanwaltschaft, Angeklagter und Nebenkläger akzeptierten das Urteil.