Geldstrafe für Kupferdieb
Biberacher Amtsgericht verurteilt Hilfsarbeiter eines Abbruchbetriebs
●
EHINGEN - Weil er seinen damaligen Arbeitskollegen vor fünf Jahren geholfen hat, Kupfer von Baustellen im Großraum Laupheim und auch in Ehingen zu stehlen, ist ein heute 37jähriger Rumäne jetzt vom Biberacher Amtsgericht zu einer Geldstrafe von 600 Euro verurteilt worden. Die beiden als Haupttäter geltenden Kollegen aus Rumänien und Deutschland hatten schon vor vier Jahren Freiheitsstrafen von zwölf und 14 Monaten auf Bewährung bekommen.
Der nun Angeklagte war nach der Entlassung durch seinen damaligen Arbeitgeber, eine Laupheimer Abbruchfirma, wieder in seine rumänische Heimat zurückgekehrt. Das erschwerte den Zugriff der deutschen Behörden auf den Mann, sodass ihm erst jetzt der Prozess gemacht werden konnte. Die Staatsanwaltschaft warf ihm vor, in zehn Fällen auf verschiedenen Abbruch-Baustellen in Laupheim, Schwendi, Dietenheim und Ehingen seinen Arbeitskollegen geholfen zu haben, abgebautes Kabelkupfer heimlich auf Fahrzeuge zu laden, um es zu verticken. Rund 3600 Euro erlöste die Bande dadurch.
Der jetzt Angeklagte räumte seine Mithilfe in zwei Fällen ein, er habe dafür eine Belohnung von 300 Euro erhalten. „Ich war froh über das Geld, weil ich meiner Familie damit helfen wollte“, sagte der Vater eines neunjährigen Jungen und fügte an: „Ich bereue sehr, was ich gemacht habe. Es war unverschämt von mir. Ich hätte den Chef informieren müssen, dann würde ich vielleicht jetzt noch bei der Firma arbeiten und hätte ein besseres Leben.“Er beteuerte allerdings, an den anderen acht Tatorten nicht mitgewirkt zu haben. Das bestätigte einer der beiden bereits verurteilten Täter, die nun als Zeugen vernommen wurden. In den Zeugenstand rief das Gericht auch den Geschäftsführer des geschädigten Unternehmens. Er konnte sich wegen der lange zurückliegenden Tat nicht mehr genau an die Rolle des Angeklagten erinnern, bei der damaligen polizeilichen Vernehmung aber hatte er ihn „eher als Mitläufer“betrachtet.
Verteidiger sieht nur eine Beihilfe
Zu diesem Ergebnis kam nun auch das Gericht. Der Staatsanwalt ließ die Anklage in den acht nicht belegbaren Punkten fallen und forderte wegen Mitwirkung an einem gemeinschaftlichen Diebstahl eine Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu je 10 Euro. „Es war mehr als nur Beihilfe, der Angeklagte hat sich zum Mittäter gemacht“, befand der Staatsanwalt. Lediglich auf eine Verurteilung wegen Beihilfe und eine Strafe von 45 Tagessätzen zu je 10 Euro plädierte hingegen der Verteidiger: „Der Angeklagte ist nicht der Rumäne, der nach Deutschland kommt, um zu betrügen. Er hat sich vom schnellen Geld locken lassen.“
Zwölf Stunden Anfahrt
Richter Ralf Bürglen schloss sich in der Beurteilung der Tat als gemeinschaftlicher Diebstahl dem Staatsanwalt an, beschränkte sich bei der Strafe allerdings auf 600 Euro (60 Tagesätze zu je 10 Euro). Er hielt dem Angeklagten zugute, dass die Tat schon fünf Jahre zurückliegt, er mit dem Verlust des Jobs schon eine große Strafe erhalten habe und geständig sei. Der Angeklagte war für die Verhandlung zwölf Stunden lang in einem Lieferwagen aus Rumänien nach Deutschland mitgefahren. Er verzichtete auf Rechtsmittel gegen das Urteil, die Geldstrafe entspricht zwei Monatsgehältern seines aktuellen Einkommens.