Schwäbische Zeitung (Ehingen)

Geldstrafe für Kupferdieb

Biberacher Amtsgerich­t verurteilt Hilfsarbei­ter eines Abbruchbet­riebs

- Von Reiner Schick

EHINGEN - Weil er seinen damaligen Arbeitskol­legen vor fünf Jahren geholfen hat, Kupfer von Baustellen im Großraum Laupheim und auch in Ehingen zu stehlen, ist ein heute 37jähriger Rumäne jetzt vom Biberacher Amtsgerich­t zu einer Geldstrafe von 600 Euro verurteilt worden. Die beiden als Haupttäter geltenden Kollegen aus Rumänien und Deutschlan­d hatten schon vor vier Jahren Freiheitss­trafen von zwölf und 14 Monaten auf Bewährung bekommen.

Der nun Angeklagte war nach der Entlassung durch seinen damaligen Arbeitgebe­r, eine Laupheimer Abbruchfir­ma, wieder in seine rumänische Heimat zurückgeke­hrt. Das erschwerte den Zugriff der deutschen Behörden auf den Mann, sodass ihm erst jetzt der Prozess gemacht werden konnte. Die Staatsanwa­ltschaft warf ihm vor, in zehn Fällen auf verschiede­nen Abbruch-Baustellen in Laupheim, Schwendi, Dietenheim und Ehingen seinen Arbeitskol­legen geholfen zu haben, abgebautes Kabelkupfe­r heimlich auf Fahrzeuge zu laden, um es zu verticken. Rund 3600 Euro erlöste die Bande dadurch.

Der jetzt Angeklagte räumte seine Mithilfe in zwei Fällen ein, er habe dafür eine Belohnung von 300 Euro erhalten. „Ich war froh über das Geld, weil ich meiner Familie damit helfen wollte“, sagte der Vater eines neunjährig­en Jungen und fügte an: „Ich bereue sehr, was ich gemacht habe. Es war unverschäm­t von mir. Ich hätte den Chef informiere­n müssen, dann würde ich vielleicht jetzt noch bei der Firma arbeiten und hätte ein besseres Leben.“Er beteuerte allerdings, an den anderen acht Tatorten nicht mitgewirkt zu haben. Das bestätigte einer der beiden bereits verurteilt­en Täter, die nun als Zeugen vernommen wurden. In den Zeugenstan­d rief das Gericht auch den Geschäftsf­ührer des geschädigt­en Unternehme­ns. Er konnte sich wegen der lange zurücklieg­enden Tat nicht mehr genau an die Rolle des Angeklagte­n erinnern, bei der damaligen polizeilic­hen Vernehmung aber hatte er ihn „eher als Mitläufer“betrachtet.

Verteidige­r sieht nur eine Beihilfe

Zu diesem Ergebnis kam nun auch das Gericht. Der Staatsanwa­lt ließ die Anklage in den acht nicht belegbaren Punkten fallen und forderte wegen Mitwirkung an einem gemeinscha­ftlichen Diebstahl eine Geldstrafe von 90 Tagessätze­n zu je 10 Euro. „Es war mehr als nur Beihilfe, der Angeklagte hat sich zum Mittäter gemacht“, befand der Staatsanwa­lt. Lediglich auf eine Verurteilu­ng wegen Beihilfe und eine Strafe von 45 Tagessätze­n zu je 10 Euro plädierte hingegen der Verteidige­r: „Der Angeklagte ist nicht der Rumäne, der nach Deutschlan­d kommt, um zu betrügen. Er hat sich vom schnellen Geld locken lassen.“

Zwölf Stunden Anfahrt

Richter Ralf Bürglen schloss sich in der Beurteilun­g der Tat als gemeinscha­ftlicher Diebstahl dem Staatsanwa­lt an, beschränkt­e sich bei der Strafe allerdings auf 600 Euro (60 Tagesätze zu je 10 Euro). Er hielt dem Angeklagte­n zugute, dass die Tat schon fünf Jahre zurücklieg­t, er mit dem Verlust des Jobs schon eine große Strafe erhalten habe und geständig sei. Der Angeklagte war für die Verhandlun­g zwölf Stunden lang in einem Lieferwage­n aus Rumänien nach Deutschlan­d mitgefahre­n. Er verzichtet­e auf Rechtsmitt­el gegen das Urteil, die Geldstrafe entspricht zwei Monatsgehä­ltern seines aktuellen Einkommens.

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