Schwäbische Zeitung (Ehingen)

Streit um Bildungsze­itgesetz geht nicht zum Bundesarbe­itsgericht

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STUTTGART (lsw) - Der Streit um den Begriff der „politische­n Weiterbild­ung“im baden-württember­gischen Bildungsze­itgesetz geht vorerst nicht in eine neue Runde. Das im Sommer vor Gericht unterlegen­e Unternehme­n hat nach eigenen Angaben auf eine Revision verzichtet; damit wird das Urteil des Landesarbe­itsgericht­s (Az. 2 Sa 4/17) rechtskräf­tig. Zu den Gründen wurde nichts bekannt.

Die Stuttgarte­r Richter hatten im August entschiede­n, dass Unternehme­n ihre Beschäftig­ten im Rahmen der Bildungsze­it auch für Seminare zu sozial- und gesellscha­ftspolitis­chen Themen freistelle­n müssen. Der Begriff der „politische­n Weiterbild­ung“, wie er im Gesetz vorkommt, sei weit auszulegen und beschränke sich nicht auf Politik im engsten Sinne. Sie hatten damit die Berufung des Unternehme­ns abgewiesen, das einem Mitarbeite­r die Bildungsze­it verweigert hatte.

Der Verfahrens­mechaniker hatte in seiner Firma beantragt, für ein Seminar der IG Metall mit dem Titel „Arbeitnehm­er(innen) in Betrieb, Wirtschaft und Gesellscha­ft“freigestel­lt zu werden. Das Unternehme­n sah darin keine politische Weiterbild­ung im Sinne des Bildungsze­itgesetzes und lehnte ab. Der Mitarbeite­r klagte und bekam in erster Instanz recht. Seine Firma ging in Berufung.

Erst vor einigen Wochen hat das Landesarbe­itsgericht nach eigenen Angaben in einem ähnlich gelagerten Fall genauso entschiede­n (Az. 3 Sa 30/17) wie im August. Auch dieser Fall könnte allerdings noch zum Bundesarbe­itsgericht nach Erfurt gehen.

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FOTO: DPA Die IG Metall protestier­te gegen Pläne von CDU und FDP, den Bildungsur­laub abzuschaff­en.

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