Schwarzarbeit: Familienvater entgeht Gefängnis
Mitarbeiter waren nicht gemeldet - Die Straftaten werden das Gericht aber auch nach diesem Urteil noch beschäftigen
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NEU-ULM - In seinem letzten Wort vor dem Urteil hatte der 38-Jährige aus dem Neu-Ulmer Landkreis die Hoffnung geäußert, noch einmal eine Chance zu bekommen – und die bekam er auch: Der Mann, der wie berichtet mit seiner Ehefrau vor Gericht stand, weil sie Mitarbeiter falsch, zu spät oder gar nicht gemeldet hatten, wurde vom Neu-Ulmer Schöffengericht unter Vorsitz von Richter Thomas Mayer zu einer Bewährungsstrafe von zwei Jahren verurteilt.
Die beiden besagten Firmen – eine in der Logistik-, die andere in der Baubranche – liefen auf den Namen des Mannes, für die Büroarbeit war seine Frau zuständig. Ein Großteil des damals entstandenen Schadens von fast 158 000 Euro, ist mittlerweile nachträglich bezahlt worden – an die 100 000 Euro.
Der 38-Jährige ist ebenso wie seine Ehefrau einschlägig vorbestraft: Er wurde im Herbst 2010 wegen Beihilfe zum Vorenthalten von Leistungen zu einer Bewährungsstrafe von elf Monaten verurteilt. Er hatte auf eine Scheinadresse ein Gewerbe angemeldet.
Mit dem Urteil blieb das Gericht hinter der Forderung der Staatsanwaltschaft von zwei Jahre und sechs Monaten zurück. Diese hielt eine bewährungsfähige Strafe nicht mehr für möglich. Nachdem der 36-Jährige nur wenige Monate nach seiner Verurteilung zur Beihilfe die Firmen gegründet hatte, seien weitere Straftaten vorprogrammiert.
Rechtsanwalt Wolfgang Fischer sagte dagegen, das Vergehen seines Mandaten sei, die Firmen mit seiner Frau „miserabel“geführt zu haben. Der 38-Jährige sei „Opfer eines mörderischen Konkurrenzkampfes in der Speditionsbranche“. Fischer, der sich für eine Bewährungsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten aussprach, fragte: „Natürlich hat er Schuld auf sich geladen, aber wiegt die so schwer, dass man ihn ins Gefängnis schicken muss?“
Das Schöffengericht entschied sich am Ende dafür, dies nicht zu tun – „ausnahmsweise“, wie Mayer betonte. Die Umstände seien besonders, das Ehepaar habe drei, teilweise sehr junge Kinder, die versorgt werden müssten.
Mayer sagte zudem im Hinblick auf das Urteil von 2010: „Allein in einer Gewerbeanmeldung liegt noch keine Beihilfe. Insofern wäre durch mich dieses Urteil nicht erfolgt.“Deswegen gab er dem Angeklagten noch eine Chance. Dieser muss zudem den restlichen Schaden von rund 66 000 Euro begleichen.
Die Akten beiseite legen kann Richter Mayer jedoch noch nicht: Der Prozess gegen die 36-Jährige wurde vom Verfahren gegen ihren Mann, dessen Urteil noch nicht rechtskräftig ist, abgetrennt. Ein Termin steht bislang noch nicht fest. Die Straftaten werden das Gericht aber auch nach diesem Urteil noch beschäftigen