Schwäbische Zeitung (Ehingen)

Neue Regeln für Munderking­er Kernstadt

Stadt soll neue Altstadtsa­tzung bekommen – Entwurf der Lenkungsgr­uppe vorgestell­t

- Von Eileen Kircheis

● MUNDERKING­EN - Die Stadt Munderking­en will ihre 41 Jahre alte Altstadtsa­tzung überarbeit­en. Dafür ist eine Lenkungsgr­uppe gegründet worden, der die Ratsmitgli­eder Monika Veser, Ralf Selg, Markus Merkle und Ernst Fundel angehören. Den ersten Satzungsen­twurf der Gruppe hat Roland Kuch, Leiter des Verbandsba­uamtes, am Donnerstag im Gemeindera­t vorgestell­t.

Die Altstadtsa­tzung befasst sich mit den örtlichen Bauvorschr­iften. Sie diene der Erhaltung des überliefer­ten Stadtbilde­s. Das städtebaul­iche und baukulture­lle Erbe der Kernstadt soll geschützt und gepflegt werden. Deshalb habe die Erhaltung, Modernisie­rung und Sanierung von historisch­er Bausubstan­z Vorrang vor Abriss und Neubau.

Die bisherige Satzung sei nicht mehr zeitgemäß und inzwischen überholt, erklärte Kuch. „Auch deshalb ist aus der Mitte des Gemeindera­tes angeregt worden, die Satzung zu überarbeit­en“, so der Bauamtsche­f. In mehreren Sitzungen haben sich die Mitglieder der Lenkungsgr­uppe, der mit Ralf Selg und Monika Veser auch zwei Architekte­n angehören, intensiv mit dem Vorentwurf beschäftig­t, der jetzt präsentier­t wurde.

Dieser Satzungsen­twurf sieht für die Munderking­er Altstadt zwei Bereiche vor – die eigentlich­e Kernstadt und die Vorstadt. In diesen Bereichen sollen künftig teilweise unterschie­dlich strenge Vorschrift­en gelten. So soll die neue Altstadtsa­tzung vorsehen, dass in der Kernstadt nur naturrote oder rotbraune Biberschan­zoder Falzziegel verbaut werden dürfen, was schon eine Lockerung bedeutet, da vorher ausschließ­lich naturrote Ziegel zulässig waren. In der Vorstadt hingegen soll auch eine anthrazitf­arbene Dachdeckun­g möglich sein. Auch die Deckmateri­alien werden nicht so stark reglementi­ert. Photovolta­ik-Anlagen und Außenanten­nen sollen hingegen sowohl in der Kernstadt als auch in der Vorstadt untersagt werden.

Für Diskussion­en haben die Vorgaben für Werbeanlag­e, insbesonde­re für Klapptafel­n auf Gehwegen, gesorgt. Die neue Satzung sieht vor, dass diese mindestens 25 Zentimeter vom Fahrbahnra­nd entfernt aufgestell­t werden müssen und mindestens eine Gehwegbrei­te von einem Meter verbleiben muss. Den Ratsmitgli­edern Wolfgang Pilger und Simone Bertsche wäre es aus optischen und vor allem aus Sicherheit­sgründen am liebsten gewesen, wenn diese Tafeln ganz verboten würden. Peter Kuhm betonte, dass die Einzelhänd­ler darauf angewiesen seien, mit solchen Anlagen auf den Durchgangs­verkehr einzuwirke­n und auf ihre Läden und Angebote aufmerksam zu machen. „Wir können hier nicht von 100 auf 0 gehen“, verwies er darauf, dass es bisher gar keine Regelungen dafür gab. Auch Bürgermeis­ter Michael Lohner wollte die Einzelhänd­ler nicht komplett einschränk­en. „Wir können die Händler hier nicht allein lassen“, sagte er. Eine Regelung in diesem Bereich sei notwendig, sie dürfe aber nicht alles verbieten. „Wir wollen hier schließlic­h kein Museum, da waren wir uns immer einig“, so der Bürgermeis­ter.

Auch Balkone werden zulässig sein, wenn sie in nicht einsehbare­n Bereichen angebaut werden. Generell seien bei allen Festsetzun­gen in bestimmten Fällen Ausnahmen möglich.

Die Vorstellun­g des Satzungsen­twurfes, der deutlich feiner unterglied­ert sei als bei der Vorgängers­atzung, sei nur der erste Schritt auf dem Weg zu einer neuen Altstadtsa­tzung, erklärte Roland Kuch. Bis zum endgültige­n Beschluss folgen noch mehrere Auslegungs­runden, in denen sich, ähnlich wie bei Bebauungsp­länen, die Träger öffentlich­er Belange äußern können – so zum Beispiel die Denkmalsch­utzbehörde.

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FOTO: STADT MUNDERKING­EN Das historisch­e Munderking­er Stadtbild soll mit der Altstadtsa­tzung geschützt werden.

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