Neue Regeln für Munderkinger Kernstadt
Stadt soll neue Altstadtsatzung bekommen – Entwurf der Lenkungsgruppe vorgestellt
● MUNDERKINGEN - Die Stadt Munderkingen will ihre 41 Jahre alte Altstadtsatzung überarbeiten. Dafür ist eine Lenkungsgruppe gegründet worden, der die Ratsmitglieder Monika Veser, Ralf Selg, Markus Merkle und Ernst Fundel angehören. Den ersten Satzungsentwurf der Gruppe hat Roland Kuch, Leiter des Verbandsbauamtes, am Donnerstag im Gemeinderat vorgestellt.
Die Altstadtsatzung befasst sich mit den örtlichen Bauvorschriften. Sie diene der Erhaltung des überlieferten Stadtbildes. Das städtebauliche und baukulturelle Erbe der Kernstadt soll geschützt und gepflegt werden. Deshalb habe die Erhaltung, Modernisierung und Sanierung von historischer Bausubstanz Vorrang vor Abriss und Neubau.
Die bisherige Satzung sei nicht mehr zeitgemäß und inzwischen überholt, erklärte Kuch. „Auch deshalb ist aus der Mitte des Gemeinderates angeregt worden, die Satzung zu überarbeiten“, so der Bauamtschef. In mehreren Sitzungen haben sich die Mitglieder der Lenkungsgruppe, der mit Ralf Selg und Monika Veser auch zwei Architekten angehören, intensiv mit dem Vorentwurf beschäftigt, der jetzt präsentiert wurde.
Dieser Satzungsentwurf sieht für die Munderkinger Altstadt zwei Bereiche vor – die eigentliche Kernstadt und die Vorstadt. In diesen Bereichen sollen künftig teilweise unterschiedlich strenge Vorschriften gelten. So soll die neue Altstadtsatzung vorsehen, dass in der Kernstadt nur naturrote oder rotbraune Biberschanzoder Falzziegel verbaut werden dürfen, was schon eine Lockerung bedeutet, da vorher ausschließlich naturrote Ziegel zulässig waren. In der Vorstadt hingegen soll auch eine anthrazitfarbene Dachdeckung möglich sein. Auch die Deckmaterialien werden nicht so stark reglementiert. Photovoltaik-Anlagen und Außenantennen sollen hingegen sowohl in der Kernstadt als auch in der Vorstadt untersagt werden.
Für Diskussionen haben die Vorgaben für Werbeanlage, insbesondere für Klapptafeln auf Gehwegen, gesorgt. Die neue Satzung sieht vor, dass diese mindestens 25 Zentimeter vom Fahrbahnrand entfernt aufgestellt werden müssen und mindestens eine Gehwegbreite von einem Meter verbleiben muss. Den Ratsmitgliedern Wolfgang Pilger und Simone Bertsche wäre es aus optischen und vor allem aus Sicherheitsgründen am liebsten gewesen, wenn diese Tafeln ganz verboten würden. Peter Kuhm betonte, dass die Einzelhändler darauf angewiesen seien, mit solchen Anlagen auf den Durchgangsverkehr einzuwirken und auf ihre Läden und Angebote aufmerksam zu machen. „Wir können hier nicht von 100 auf 0 gehen“, verwies er darauf, dass es bisher gar keine Regelungen dafür gab. Auch Bürgermeister Michael Lohner wollte die Einzelhändler nicht komplett einschränken. „Wir können die Händler hier nicht allein lassen“, sagte er. Eine Regelung in diesem Bereich sei notwendig, sie dürfe aber nicht alles verbieten. „Wir wollen hier schließlich kein Museum, da waren wir uns immer einig“, so der Bürgermeister.
Auch Balkone werden zulässig sein, wenn sie in nicht einsehbaren Bereichen angebaut werden. Generell seien bei allen Festsetzungen in bestimmten Fällen Ausnahmen möglich.
Die Vorstellung des Satzungsentwurfes, der deutlich feiner untergliedert sei als bei der Vorgängersatzung, sei nur der erste Schritt auf dem Weg zu einer neuen Altstadtsatzung, erklärte Roland Kuch. Bis zum endgültigen Beschluss folgen noch mehrere Auslegungsrunden, in denen sich, ähnlich wie bei Bebauungsplänen, die Träger öffentlicher Belange äußern können – so zum Beispiel die Denkmalschutzbehörde.