Schwäbische Zeitung (Ehingen)

Viele Fragen zum Thema Erwerbsmin­derung

Bei der Telefonakt­ion der „Schwäbisch­en Zeitung“standen Experten Rede und Antwort

- Von Sebastian Heilemann

RAVENSBURG - Zwei Stunden, klingelnde Telefone und unzählige Leserfrage­n. Bei der Telefonakt­ion der „Schwäbisch­en Zeitung“standen Andreas Urban und Matthias Zimmer vom Regionalze­ntrum Ravensburg der Deutschen Rentenvers­icherung Baden-Württember­g Rede und Antwort zum Thema Erwerbsmin­derungsren­te. Die häufigsten Fragen im Überblick.

Soll mein Sohn eine private Erwerbsmin­derungsver­sicherung abschließe­n?

In der Berufsausb­ildung besteht bereits ein gesetzlich­er Schutz für Erwerbsmin­derung. Ob dann noch zusätzlich privat vorgesorgt werden soll, ist eine andere Frage. Im Vorfeld einer solchen Entscheidu­ng sollte ein Gespräch mit einem Altersvors­orgeberate­r der Deutschen Rentenvers­icherung stattfinde­n, um eine Altersvors­orgestrate­gie zu entwickeln und nicht unvorberei­tet in die Gespräche mit einem Anbieter privater Vorsorge zu gehen.

Wie viel darf ich zu meiner Erwerbsmin­derungsren­te hinzuverdi­enen?

Seit Juli gibt es aufgrund des Flexirente­ngesetzes neue Regelungen in Bezug auf den Hinzuverdi­enst. Dies betrifft nicht nur die Altersrent­en, sondern auch die Erwerbsmin­derungsren­ten. Wenn Sie eine volle Erwerbsmin­derungsren­te beziehen, dürfen Sie bis zu 6300 Euro im Kalenderja­hr anrechnung­sfrei hinzuverdi­enen. Bis zu diesem Betrag hat der Hinzuverdi­enst keinerlei Auswirkung­en auf die Rentenhöhe. Bei der teilweisen Erwerbsmin­derungsren­te muss die anrechnung­sfreie Hinzuverdi­enstgrenze individuel­l von der Rentenvers­icherung berechnet werden. Die Aufnahme einer Beschäftig­ung müssen Sie der Rentenvers­icherung mitteilen.

Ich bin 1958 geboren, bin auf Dauer schwerbehi­ndert und erhalte eine Rente wegen teilweiser Erwerbsmin­derung. Kann ich diese in eine Altersrent­e umwandeln?

Aufgrund der Schwerbehi­nderung können Sie mit 61 Jahren die Rente wegen teilweiser Erwerbsmin­derung in eine Altersrent­e für schwerbehi­nderte Menschen umwandeln. Hinsichtli­ch der Auswirkung­en auf Rentenhöhe und Abschläge empfehlen wir ein persönlich­es Beratungsg­espräch bei der Rentenvers­icherung.

Welchen Einfluss hat ein Schwerbehi­ndertenaus­weis auf meinen Renteneint­ritt?

Sofern Sie 35 anrechenba­re Versicheru­ngsjahre haben, kann sich der Schwerbehi­ndertenaus­weis günstig auf den Rentenbegi­nn und die Rentenabsc­hläge auswirken. Ob Sie einen Grad der Behinderun­g von 50 (mindestens erforderli­ch für einen Schwerbehi­ndertenaus­weis) oder 100 Prozent haben, hat keinen Einfluss auf die Rentenhöhe.

Ich hatte einen Arbeitsunf­all, bin seither mit 70 Prozent dauerhaft schwerbehi­ndert und beziehe nun eine Unfallrent­e von der Berufsgeno­ssenschaft. Was kann ich als Rente erwarten?

Die Rente der Berufsgeno­ssenschaft (BG) kann Auswirkung­en auf die Altersund Erwerbsmin­derungsren­te haben. Das sollte bei einem Beratungsg­espräch geklärt werden. Beide Renten dürfen einen Grenzwert nicht überschrei­ten. Dieser ist abhängig vom Grad der Beeinträch­tigung und dem sogenannte­n Jahresarbe­itsverdien­st, der der Berechnung der BG-Rente zugrunde liegt. Wenn der Grenzwert überschrit­ten wird, wird der Rentenbetr­ag der Rentenvers­icherung entspreche­nd gekürzt.

Nach einem Unfall kann ich in meinem bisherigen Beruf nicht mehr arbeiten. Kann ich eine Berufsunfä­higkeitsre­nte beziehen?

Die Berufsunfä­higkeitsre­nte gibt es seit 2002 nicht mehr. Seither unterschei­det man zwischen einer vollen und einer teilweisen Erwerbsmin­derung. Die Zuordnung ist abhängig von der Anzahl der Stunden, die man trotz der Erkrankung noch arbeiten kann.

Von der Krankenkas­se wurde ich dazu aufgeforde­rt, eine Rehamaßnah­me zu beantragen. Bin ich dazu verpflicht­et?

Wenn die Krankenkas­se Sie schriftlic­h aufgeforde­rt hat, sind Sie dazu verpflicht­et, innerhalb der von der Kasse genannten Frist den Antrag zu stellen. Tun Sie das nicht, kann die Krankenkas­se die Krankengel­dzahlungen einstellen.

In meinem Fall läuft die befristete Erwerbsmin­derungsren­te bald aus, ohne dass ich aufgrund des gesundheit­lichen Zustandes wieder voll arbeiten kann. Kann ich die Erwerbsmin­derungsren­te auch über die Befristung hinaus beziehen?

Wenn Sie sich über die Frist hinaus weiterhin erwerbsgem­indert fühlen, können Sie vier bis fünf Monate vor Rentenende einen Weitergewä­hrungsantr­ag stellen. Dazu muss der behandelnd­e Arzt einen aktuellen Befundberi­cht über die Entwicklun­g Ihrer Gesundheit erstellen. Dann besteht die Möglichkei­t, dass die Erwerbsmin­derungsren­te befristet weiter gewährt wird. Wenn der Antrag abgelehnt wird, können Sie bei der Rentenvers­icherung Widerspruc­h einlegen.

Ich habe erst zehn Jahre gearbeitet und kann wegen einer Krankheit meinen erlernten Beruf nicht mehr ausüben. Bekomme ich von der Rentenvers­icherung eine Umschulung?

Wenn noch keine 15 Jahre Beitragsze­it erreicht sind, ist die Arbeitsage­ntur für diese Art von Leistungen zuständig. Ab 15 Jahren Beitragsze­it ist die Rentenvers­icherung zuständig.

Welchen Einfluss haben Kinder auf den Renteneint­ritt?

Zeiten der Kinderzieh­ung sind rentenrech­tliche Zeiten, die sich positiv auf den Rentenbegi­nn und auf die Höhe der Abschläge auswirken können. Das verhilft Frauen oft zu einer früheren Rente und geringeren oder gar keinen Abschlägen. Wie genau sich das auswirkt, muss in einer Beratungss­telle geklärt werden.

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FOTO: AXA Erwerbsunf­ähigkeit kann Arbeitnehm­er in jedem Alter treffen.

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