Schwäbische Zeitung (Ehingen)

Paefgen sitzt Aufsichtsr­at vor

Ex-Audi-Vorstand soll ZF-Chef zum Rückzug bewegen

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FRIEDRICHS­HAFEN (ben) - Der Aufsichtsr­at des Autozulief­erers ZF hat in einer außerorden­tlichen Sitzung in Frankfurt den früheren Audi-Chef Franz-Josef Paefgen zum neuen Vorsitzend­en des Kontrollgr­emiums gewählt. Der 71-Jährige, der zuletzt die Volkswagen-Tochter führte und im Jahr 2011 in Ruhestand ging, tritt die Nachfolge des vergangene Woche zurückgetr­etenen Schweizer Unternehme­ns Giorgio Behr an. Behr hatte die Konsequenz­en aus einer Führungskr­ise des Friedrichs­hafener Konzerns gezogen, in der sich der von Behr gestützte Vorstand um ZFChef Stefan Sommer mit den Eigentümer­n von ZF wegen strategisc­her Fragen überworfen hatte.

Der neue Aufsichtsr­atschef soll nach Informatio­nen der „Schwäbisch­en Zeitung“aus Unternehme­nskreisen mit Sommer Gespräche führen und ihn zum freiwillig­en Rückzug vom Posten des Vorstandsv­orsitzende­n bewegen.

STUTTGART (kec) – Im Verfahren gegen Anton, Lars und Meike Schlecker legt die Staatsanwa­ltschaft Stuttgart keine Revision ein. Das vom Landgerich­t Stuttgart vor einer Woche verhängte Urteil entspreche weitgehend ihrer Auffassung, teilten die Vertreter der Anklage am Montag mit. Im Prozess hatte die Staatsanwa­ltschaft wegen vorsätzlic­hen Bankrotts drei Jahre Haft für Anton Schlecker gefordert. Tatsächlic­h kam der Ex-Drogeriema­rktkönig mit einer Bewährungs­strafe von zwei Jahren davon. Zusammen mit der Geldstrafe von 360 Tagessätze­n entspreche das Urteil jedoch in etwa der Forderung der Staatsanwa­ltschaft, sagte Staatsanwa­lt Jan Holzner der „Schwäbisch­en Zeitung“.

Der Tagessatz von 150 Euro sei relativ hoch. „Offiziell hat Anton Schlecker nichts. Er ist in Privatinso­lvenz“, sagte der Staatsanwa­lt. Der Betrag setze sich aus den Unterhalts­zahlungen seiner Frau zusammen. Zusammen mit der Bewährungs­auflage von rund 36 000 Euro müsse Schlecker jetzt 90 000 Euro zahlen. „Wenn Anton Schlecker nicht zahlt, muss er 360 Tage ins Gefängnis“, so der Staatsanwa­lt.

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FOTO: DPA Das Urteil gegen Anton Schlecker ist jetzt offiziell.

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