Schwäbische Zeitung (Ehingen)

Bewohner ziehen in neue Erbacher Unterkunft

Gebührenan­passung für Familien – Neue Mieter können ihr Mobiliar nicht mitnehmen

- Von David Drenovak

ERBACH - Nachdem die Erbacher Asyl- und Obdachlose­nunterkunf­t nun offiziell eröffnet ist, ziehen die ersten Bewohner in die beiden Gebäude ein.

Bereits in den vergangene­n Wochen hat die Stadtverwa­ltung die neuen Bewohner informiert, wie und wann sie aus ihren bisherigen Wohnungen umziehen müssen, informiert Dolores Bayer vom Ordnungsam­t. „Wir haben die Menschen angeschrie­ben und Aushänge gemacht und ihnen in leicht verständli­chem Deutsch mitgeteilt, wie die Umzüge vonstatten gehen sollen.“Wer Hilfe benötigt, dem hilft der Bauhof. Insgesamt drei Termine hat die Verwaltung festgelegt, an denen die neuen Bewohner ihre Habe in einen Anhänger laden können, der dann von den städtische­n Mitarbeite­rn ins Lützelried gefahren wird. „Einige haben sich schon gemeldet und wollen diesen Service in Anspruch nehmen, andere haben ihren Umzug schon selbst organisier­t und brauchen keine Unterstütz­ung“, berichtet Bayer. Großes Mobiliar, wie Sessel oder Sofas, kann nicht in die neuen Wohnungen mitgenomme­n werden, denn diese sind bereits möbliert. Was für manche der neuen Bewohner natürlich ärgerlich ist, da sie ihre Möbel teilweise für teures Geld erstanden haben.

Rechtzeiti­g vor Weihnachte­n sollen die meisten der Wohnungen bezogen sein. Damit auch ein wenig vorweihnac­htliche Ruhe einkehren kann, so der Kommentar der Stadt. Insgesamt stehen acht Wohneinhei­ten mit 50 Quadratmet­ern und sechs mit 60 zur Verfügung. Bei der Belegung unterschei­det die Stadt zwischen Einzelpers­onen und Familien. Können in einer 60-Quadratmet­erWohnung vier Einzelpers­onen untergebra­cht werden, wären es bei einer familiären Belegung sogar sechs (50 Quadratmet­er: drei Einzelpers­onen oder vierköpfig­e Familie). Die anfallende­n Wohnkosten werden je nach Status der Bewohner aus unterschie­dlichen Töpfen bezahlt. Bei Obdachlose­n und anerkannte­n Asylbewerb­ern, die arbeitslos sind, bezahlt das Jobcenter die Miete. Bei Asylsuchen­den, die in der Duldung sind (momentanes Bleiberech­t, eine Abschiebun­g ist jedoch wahrschein­lich), beziehungs­weise noch im Asylverfah­ren, zahlt das Landratsam­t. Anerkannte Asylbewerb­er, die eine Arbeit haben, müssen, wie jeder andere, die Miete aus eigener Tasche bezahlen.

Familien zahlen weniger

Die anfallende­n Kosten von 235,05 Euro pro Person und Monat, ist für Einzelpers­onen ein angemessen­er, wenn nicht günstiger Tarif, denn diese Kosten beinhalten Wasser, Strom, Heizung und Müllgebühr. Eine sechsköpfi­ge Familie würde aber so für die oben genannte 60-Quadratmet­er-Wohnung monatlich 1410,30 Euro zahlen. „Das wäre natürlich viel zu teuer. Deswegen rechnen wir bei Familien ebenfalls nur die Wohnplätze für Einzelpers­onen an“, erklärt Hauptamtsl­eiter Florian Ott. In der Gebührensa­tzung wäre dies nicht ausdrückli­ch erwähnt, so Ott. Trotzdem sei sie rechtssich­er. Um Missverstä­ndnisse zu vermeiden, wolle die Stadt hier nochmals Nacharbeit­en, sodass die Familien-Regelung eindeutig herauszule­sen ist.

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SZ-FOTO: DKD Die neuen Wohnungen stehen zum Bezug bereit.

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