Bewohner ziehen in neue Erbacher Unterkunft
Gebührenanpassung für Familien – Neue Mieter können ihr Mobiliar nicht mitnehmen
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ERBACH - Nachdem die Erbacher Asyl- und Obdachlosenunterkunft nun offiziell eröffnet ist, ziehen die ersten Bewohner in die beiden Gebäude ein.
Bereits in den vergangenen Wochen hat die Stadtverwaltung die neuen Bewohner informiert, wie und wann sie aus ihren bisherigen Wohnungen umziehen müssen, informiert Dolores Bayer vom Ordnungsamt. „Wir haben die Menschen angeschrieben und Aushänge gemacht und ihnen in leicht verständlichem Deutsch mitgeteilt, wie die Umzüge vonstatten gehen sollen.“Wer Hilfe benötigt, dem hilft der Bauhof. Insgesamt drei Termine hat die Verwaltung festgelegt, an denen die neuen Bewohner ihre Habe in einen Anhänger laden können, der dann von den städtischen Mitarbeitern ins Lützelried gefahren wird. „Einige haben sich schon gemeldet und wollen diesen Service in Anspruch nehmen, andere haben ihren Umzug schon selbst organisiert und brauchen keine Unterstützung“, berichtet Bayer. Großes Mobiliar, wie Sessel oder Sofas, kann nicht in die neuen Wohnungen mitgenommen werden, denn diese sind bereits möbliert. Was für manche der neuen Bewohner natürlich ärgerlich ist, da sie ihre Möbel teilweise für teures Geld erstanden haben.
Rechtzeitig vor Weihnachten sollen die meisten der Wohnungen bezogen sein. Damit auch ein wenig vorweihnachtliche Ruhe einkehren kann, so der Kommentar der Stadt. Insgesamt stehen acht Wohneinheiten mit 50 Quadratmetern und sechs mit 60 zur Verfügung. Bei der Belegung unterscheidet die Stadt zwischen Einzelpersonen und Familien. Können in einer 60-QuadratmeterWohnung vier Einzelpersonen untergebracht werden, wären es bei einer familiären Belegung sogar sechs (50 Quadratmeter: drei Einzelpersonen oder vierköpfige Familie). Die anfallenden Wohnkosten werden je nach Status der Bewohner aus unterschiedlichen Töpfen bezahlt. Bei Obdachlosen und anerkannten Asylbewerbern, die arbeitslos sind, bezahlt das Jobcenter die Miete. Bei Asylsuchenden, die in der Duldung sind (momentanes Bleiberecht, eine Abschiebung ist jedoch wahrscheinlich), beziehungsweise noch im Asylverfahren, zahlt das Landratsamt. Anerkannte Asylbewerber, die eine Arbeit haben, müssen, wie jeder andere, die Miete aus eigener Tasche bezahlen.
Familien zahlen weniger
Die anfallenden Kosten von 235,05 Euro pro Person und Monat, ist für Einzelpersonen ein angemessener, wenn nicht günstiger Tarif, denn diese Kosten beinhalten Wasser, Strom, Heizung und Müllgebühr. Eine sechsköpfige Familie würde aber so für die oben genannte 60-Quadratmeter-Wohnung monatlich 1410,30 Euro zahlen. „Das wäre natürlich viel zu teuer. Deswegen rechnen wir bei Familien ebenfalls nur die Wohnplätze für Einzelpersonen an“, erklärt Hauptamtsleiter Florian Ott. In der Gebührensatzung wäre dies nicht ausdrücklich erwähnt, so Ott. Trotzdem sei sie rechtssicher. Um Missverständnisse zu vermeiden, wolle die Stadt hier nochmals Nacharbeiten, sodass die Familien-Regelung eindeutig herauszulesen ist.