Schwäbische Zeitung (Ehingen)

Loveparade-Prozess: Einstellun­g des Verfahrens beantragt

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DÜSSELDORF (dpa) - Knapp zwei Wochen nach Beginn des Loveparade-Prozesses haben mehrere Verteidige­r die Einstellun­g des Verfahrens beantragt. Die Anklage der Staatsanwa­ltschaft sei zu unbestimmt, sagte ein Verteidige­r. Andere Verteidige­r schlossen sich dem Antrag an. Zuvor hatten einige Vertreter von Angeklagte­n die Aussetzung des Prozesses beantragt. Es müssten unter anderem zuerst 33 Aktenordne­r zur Lovepa-rade aus dem NRW-Innenminis­terium eingesehen werden.

Der Prozess vor dem Duisburger Landgerich­t findet aus Platzgründ­en im Kongressze­ntrum der Düsseldorf­er Messe statt. Beim Duisburger Loveparade-Unglück am 24. Juli 2010 waren im dichten Gedränge am einzigen Zu- und Abgang 21 Menschen erdrückt und mindestens 652 verletzt worden.

Den zehn Angeklagte­n wird fahrlässig­e Tötung und fahrlässig­e Körperverl­etzung vorgeworfe­n. Die Anklage wirft ihnen schwere Planungsfe­hler vor, die zu einer rechtswidr­igen Genehmigun­g des Technospek­takels geführt hätten. Sicherheit­srelevante Auflagen seien nicht beachtet und umgesetzt, die Einhaltung nicht kontrollie­rt worden.

Die Verteidige­r bestritten mehrfach den von Nebenkläge­rn erhobenen Vorwurf, eine Verzögerun­gstaktik zu betreiben. Ende Juli 2020 verjähren die Vorwürfe.

Zuvor hatte das Duisburger Landgerich­t die Kritik der Verteidige­r an der Auswahl der Strafkamme­r zurückgewi­esen. Eine mehr als 70 Seiten starke sogenannte Besetzungs­rüge der Anwälte hatte keinen Erfolg, wie der Vorsitzend­e Richter Mario Plein bekanntgab.

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