Schwäbische Zeitung (Ehingen)

Pfennigfuc­hser unter sich

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Man braucht nur einen Blick auf die prallgefül­lten Riesengeld­börsen zu werfen, die die Damen für gewöhnlich aus ihren Handtasche­n ans Tageslicht befördern, um zu erkennen, dass es so nicht weitergehe­n kann. Das Kleingeld muss verschwind­en, es ist verantwort­lich dafür, dass die halbe Republik Rücken hat, und macht überhaupt nur Ärger.

Ein Mann aus Dingolfing hat jetzt den entscheide­nden Schritt getan, damit das Übel bald aus der Welt geschafft werden kann. Nach einem Gerichtsve­rfahren überwies er statt der verlangten 223,01 Euro in einem Akt zivilen Ungehorsam­s nur 223 Euro – eine Eigenmächt­igkeit, die dem deutschen Ordnungssi­nn im Allgemeine­n und dem bayerische­n im Besonderen Hohn spricht. Die bayerische Landesjust­izkasse ließ nicht mit sich spaßen und schickte per Post die fällige Mahnung, um den säumigen Cent einzutreib­en.

Dass das Porto 70 Cent beträgt und der Landesjust­izkasse somit ein Schaden von 69 Cent entstand, hielt die Sachbearbe­iterin nicht von der Erfüllung ihrer Dienstpfli­cht ab. An höherer Stelle freilich wurde der Dame die Rückendeck­ung verweigert. „Das ist sehr unglücklic­h gelaufen“, bekannte ein Sprecher des Oberlandes­gerichts Bamberg, das die Forderung kassierte. Begründung: Das Vorgehen widersprec­he der internen Kleinbetra­gsregelung, die in solchen Fällen eigentlich von einer postalisch­en Mahnung absieht – auch im Sinne der Wirtschaft­lichkeit.

Derart subversive Direktiven in einer deutschen Amtsstube – das kann nur eines heißen: Die Tage der roten Münzen sind gezählt. (hü)

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FOTO: DPA Bedrohte Art: die Ein-Cent-Euromünze.

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