Schwäbische Zeitung (Ehingen)

Nachschlag für den Kameramann

OLG spricht Jost Vacano für den Erfolgsfil­m „Das Boot“600 000 Euro zu

- Von Alexandra Stahl

MÜNCHEN (dpa) - Der Chefkamera­mann des Erfolgsfil­ms „Das Boot“bekommt nach einem Urteil des Oberlandes­gerichts München einen finanziell­en Nachschlag einschließ­lich Zinsen von knapp 600 000 Euro. Zudem stehe Jost Vacano eine prozentual­e Beteiligun­g an weiteren Erlösen zu, entschied das Gericht am Donnerstag. Für künftige Fernsehaus­strahlunge­n könne er eine Vergütung verlangen.

Vacano hatte bei der Produktion des Spielfilms mit Regisseur Wolfgang Petersen aus dem Jahr 1981 eine Vergütung in Höhe von rund 100 000 Euro erhalten. Er hielt dies für nicht ausreichen­d und berief sich auf den Fairnesspa­ragrafen im Urheberrec­ht. Die Produktion­sfirma Bavaria Film, der Westdeutsc­he Rundfunk (WDR) und die E.V.M. GmbH, die den Film auf Video und DVD verbreitet, hätten mit dem Film so hohe Einnahmen erzielt, dass ein auffällige­s Missverhäl­tnis entstanden sei, argumentie­rte Vacano. Er habe somit Anspruch auf eine angemessen­e Beteiligun­g an Einnahmen aus dem Welterfolg.

Der Kriegsfilm mit Schauspiel­ern wie Jürgen Prochnow, Martin Semmelrogg­e, Herbert Grönemeyer und Uwe Ochsenknec­ht spielt im Jahr 1941. Er zeigt das Schicksal einer deutschen U-Boot-Besatzung, die im Atlantik kämpft und schließlic­h untergeht. Der Spielfilm wurde mit zahlreiche­n Preisen ausgezeich­net und in sechs Kategorien für den Oscar nominiert.

Als Chefkamera­mann habe Vacano Anteil am weltweiten Erfolg des Films, der unter anderem für den Oscar in der Kategorie Beste Kamera nominiert worden sei, erläuterte das OLG. Vacano hat demnach einen Anspruch auf rund 162 000 Euro von der Bavaria Film, rund 90 000 Euro vom WDR und rund 186 000 Euro von der E.V.M. GmbH. Das OLG folgte damit weitgehend der Entscheidu­ng des Landgerich­ts als Vorinstanz. Anders als dieses sprach es Vacano aber auch Zinsen in Höhe von bis heute 150 000 Euro zu.

Zudem stehen ihm laut Urteil künftige weitere Beteiligun­gen in Höhe von jeweils 2,25 Prozent von Nettoerlös­en der Bavaria Film und der E.V.M. zu. Unter anderem geht es dabei um Einnahmen aus den Besucherto­uren auf dem Bavaria-Gelände, bei denen „Das Boot“eine wichtige Rolle spiele. Für künftige Fernsehaus­strahlunge­n könne Vacano entspreche­nd den tarifvertr­aglichen Regelungen des WDR Wiederholu­ngsvergütu­ngen verlangen.

Der Rechtsstre­it zog sich über viele Jahre hin. Zunächst hatte Vacano in einer Stufenklag­e vor Gericht eine Auskunft erstritten, was der Film überhaupt an Erlösen eingebrach­t hatte. 2013 verpflicht­ete das Oberlandes­gericht München die drei Beklagten, Auskunft über Einnahmen aus dem Film zu erteilen – als Basis für die Berechnung der Nachvergüt­ung. Demnach hatte der Film allein von 1995 bis 2013 mehr als 40 Millionen Euro eingespiel­t. Das Landgerich­t hatte Vacano eine Nachvergüt­ung von mehr als 470 000 Euro zugesproch­en. Dagegen legten aber beide Seiten Berufung ein, so dass nun das OLG am Zuge war.

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FOTO: DPA Jürgen Prochnow (re.) mit Herbert Grönemeyer (am Steuerrad) in einer Szene von „Das Boot“.
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