Schwäbische Zeitung (Ehingen)

Räte erhalten mehr Mitsprache­recht

Der Gemeindera­t Schelkling­en hat eine neue Geschäftso­rdnung beschlosse­n

- ● Von Johannes Nuß

SCHELKLING­EN - Der Gemeindera­t Schelkling­en hat seit Mittwochab­end eine neue Geschäftso­rdnung. Einstimmig haben die Stadträte den vorgeschla­genen Änderungen der Verwaltung zugestimmt. Zuvor hatte bereits der Verwaltung­sausschuss in nicht öffentlich­er Sitzung vergangene Woche für die Neufassung grünes Licht gegeben.

Die neue Fassung der Ordnung war nötig geworden, da es einige Änderungen im Gesetz zur Gemeindeor­dnung im Jahr 2015 gegeben hat. Unter anderem haben laut dem neuen Gesetz die einzelnen Fraktionen nun das Recht dazu, sich selbststän­dig öffentlich zu Beschlüsse­n des Gemeindera­ts – beispielsw­eise im Stadtboten – zu äußern.

„Aufgrund dieser Änderungen hat die alte Geschäftso­rdnung einfach nicht mehr gepasst“, sagte Bürgermeis­ter Ulrich Ruckh während der Sitzung. Die alte Geschäftso­rdnung wurde nun durch eine angepasste­n Mustervorl­age aus dem baden-württember­gischen Gemeindeta­g ersetzt.

Jede Fraktion habe das Recht und könne „in allen Angelegenh­eiten der Gemeinde und ihrer Verwaltung verlangen, dass der Bürgermeis­ter den Gemeindera­t unterricht­et“. In diesem Zuge wurde das Quorum für das Unterricht­ungsrecht reduziert. In Zukunft ist es nicht mehr notwendig, dass sich ein Viertel der Stadträte für die Unterricht­ung ausspricht, ab sofort reicht ein Sechstel aller Räte, um die Verwaltung unter Zugzwang zu setzen. Dies gilt nun auch für die Tagesordnu­ngen der Gemeindera­tssitzung. Auch hier reichen in Zukunft ein Sechstel aller Räte aus, um die Tagesordnu­ng der jeweiligen Sitzung zu ergänzen. Unbeachtet der Stärke ist dies allerdings den Fraktionen jederzeit möglich.

Grundsatz der Befangenhe­it geändert

Des Weiteren wurden die Befangenhe­itsgrundsä­tze an die aktuelle Gesetzesla­ge angepasst. „Somit ist nun auch die gleichgesc­hlechtlich­e Lebenspart­nerschaft miteinbezo­gen“, sagte Bürgermeis­ter Ulrich Ruckh während der Aussprache. Befangenhe­it zum ehemaligen Ehepartner oder dem Verlobten hingegen wurden gestrichen.

Unterstütz­ung erhielt Bürgermeis­ter Ulrich Ruckh sowohl von der SPD- als auch von der CDU-Fraktion. „Viel hat sich nicht geändert, lediglich ein paar Worte. Von daher unterstütz­en wir das ausdrückli­ch“, sagte CDU-Stadtrat Heinz Zeiher. „Auf die Gesetzesän­derungen muss man reagieren, von daher passt das alles“, unterstric­h SPD-Fraktionsv­orsitzende­r Jürgen Haas während der Sitzung.

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