Wenn der Schwarzarbeiter klingelt
Gericht verurteilt Chef von Paketdepot
NEU-ULM (hip) - Oft konnten die Boten nur ein paar Worte Deutsch: „Grüß Gott, hier unterschreiben, auf Wiedersehen!“Doch das genügte, um für einen bundesweit tätigen Paketdienst zu arbeiten. Die Sache hatte einen Haken: Die Männer zahlten keine Sozialabgaben, waren also Schwarzarbeiter. Deshalb landete ihr Chef nun vor Gericht und wurde vor einigen Tagen wegen „Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt“verurteilt.
Fahrer aus Osteuropa ohne Sprachkenntnisse
Der 54 Jahre alte Mann aus dem Großraum Stuttgart, eigentlich ein gelernter Koch, betreibt für den Botendienst seit 2011 als Subunternehmer ein Depot in Neu-Ulm. Seine Fahrer rekrutierte er überwiegend aus Osteuropa, speziell Rumänien und Bulgarien. Die beiden Länder gehören zwar seit 2007 zur Europäischen Union, doch die berufliche Freizügigkeit galt für die Bürger der beiden Staaten zunächst noch nicht. Etliche schafften trotzdem ohne Arbeitserlaubnis hier – besonders gerne in der boomenden Transportbranche, in der außer einer gewissen Ausdauer nicht viel verlangt wird. Als immer mal wieder Fahrer des Angeklagten von der Polizei kontrolliert wurden, wuchs langsam der Verdacht, dass sie „schwarz“unterwegs waren. Das Depot in Neu-Ulm bekam ungebetenen Besuch und ein aufwendiges Verfahren begann.
Am Ende stand der Verdacht, dass der Chef der Niederlassung seine Leute in größerem Stil als Scheinselbstständige beschäftigt hatte. Den Sozialkassen sollen 1,1 Millionen Euro an Beiträgen entgangen sein. Die Staatsanwaltschaft ging zunächst von 189 Schwarzarbeitsfällen aus und erhob 2016 Anklage. Seither wurde fleißig nachermittelt, die Akten schwollen auf 1400 Blatt an.
Doch für den beschuldigten Unternehmer arbeitete die Zeit. Da Rumänen und Bulgaren seit 2015 ohne gesonderte Erlaubnis in Deutschland arbeiten dürfen, hatte er seine Leute mittlerweile fest angestellt.
Und auch die weiteren Berechnungen der Deutschen Rentenversicherung fielen für ihn günstiger aus. Nunmehr war vor Gericht nur noch von 101 Fällen die Rede, die Schadenssumme sank auf knapp 657 000 Euro. Weil der Mann zudem geständig war, trafen sich Staatsanwaltschaft, Verteidigung und Gericht zu einem „Rechtsgespräch“hinter verschlossenen Türen, das auch gerne als „Deal“bezeichnet wird. Es verkürzte die Verfahrensdauer erheblich, denn teilweise waren die Fahrer als Zeugen gar nicht mehr greifbar. Ursprünglich war der Prozess auf drei Tage angesetzt. Es wurde ein einzelner Vormittag draus.
6000 Euro pro Monat Schadensersatz
Am Ende blieb eine vereinbarte Bewährungsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten übrig. Allerdings muss der Mann den kompletten Schaden wieder gutmachen und monatlich fast 6000 Euro abstottern.
Immer wieder hat Amtsgerichtsdirektor Thomas Mayer, der auch diesen Prozess als Kammervorsitzender führte, solche Fälle von Scheinselbstständigkeit zu verhandeln. In jüngerer Zeit waren es nach seiner Zählung zehn Stück. Die meisten betrafen die Transportbranche, in der besonder viel prekär Beschäftigte unterwegs sind.