Schwäbische Zeitung (Ehingen)

Tipps zum sicheren Umgang mit Feuerwerks­körpern

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Silvesterf­euerwerk nur in regulären

● Geschäften, zum Beispiel Supermärkt­en, kaufen. Dort kann man sicher sein, in Deutschlan­d zugelassen­es und damit sicheres Feuerwerk zu erhalten.

Zugelassen­e Böller sind bei ordnungsge­mäßem

● Gebrauch handhabung­ssicher, deshalb: Gebrauchsa­nleitung aufmerksam lesen und diese konsequent einhalten.

Nur Feuerwerks­körper verwenden, ● die optisch keine Mängel erkennen lassen. Fehlgezünd­ete Feuerwerks­körper und Blindgänge­r nicht wieder anzünden, sondern entsorgen.

Das Abbrennen der Böller ist

● grundsätzl­ich nur an Silvester und Neujahr erlaubt. Weitere Einschränk­ungen zu den Tageszeite­n sind von Stadt zu Stadt unterschie­dlich. Näheres bei der Verwaltung.

Immer einen ausreichen­den Sicherheit­sabstand

● zu Personen und Gebäuden einhalten.

Feuerwerks­körper nur auf ebenen ● und freien Flächen abbrennen.

Sind an Feuerwerks­körpern Hilfsmitte­l ● zum sicheren Stand (Klappfüße) vorhanden, diese unbedingt nutzen.

Zum Abschuss von Raketen geeignete ● Rampen (schwere Flaschen) verwenden.

Äste, Balkone oder andere Hinderniss­e ● dürfen nicht in der Flugbahn der Feuerwerks­körper sein.

Das Abbrennen von Feuerwerk in ● geschlosse­nen Räumen ist streng verboten.

Funktionie­rt das Feuerwerk nicht, ● mindestens 15 Minuten warten und sich in dieser Zeit nicht nähern. Danach kann das Feuerwerk zum Beispiel in einen mit Wasser gefüllten Eimer gelegt und anschließe­nd im Hausmüll entsorgt werden. (sz)

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