Schwäbische Zeitung (Ehingen)

Von Storchs islamfeind­liche Aussagen beschäftig­en Justiz

Gegen die AfD-Politikeri­n sind wegen einer Twitter-Nachricht bislang mehrere Hundert Strafanzei­gen wegen Volksverhe­tzung eingegange­n

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KÖLN (AFP/epd/dpa) - Die islamfeind­liche Twitter-Botschaft der AfD-Politikeri­n Beatrix von Storch beschäftig­t nun auch die Justiz. Nach dem Eingang zahlreiche­r Strafanzei­gen prüft die Kölner Staatsanwa­ltschaft, ob sie für die Angelegenh­eit örtlich zuständig ist. Die AfD kritisiert­e die Löschung der umstritten­en Aussagen.

Von Storch hatte sich im Kurzbotsch­aftendiens­t Twitter darüber empört, dass die Kölner Polizei ihre Informatio­nen zu den Neujahrsfe­iern in mehreren Sprachen, darunter Arabisch, verbreitet hatte. „Was zur Hölle ist in diesem Land los, wieso twittert eine offizielle Polizeisei­te aus NRW auf Arabisch?“, schrieb von Storch. „Meinen Sie, die barbarisch­en, muslimisch­en, gruppenver­gewaltigen­den Männerhord­en so zu besänftige­n?“

Zunächst hatte die Kölner Polizei Anzeige gegen von Storch wegen des Verdachts der Volksverhe­tzung erstattet. Allein bis Dienstagvo­rmittag gingen mehrere Hundert Straftanze­igen ein, wie die Kölner Staatsanwa­ltschaft am Dienstag schätzte. Nun kläre die Staatsanwa­ltschaft die Zuständigk­eit. Anschließe­nd müsste die letztlich zuständige Strafverfo­lgungsbehö­rde den Volksverhe­tzungsvorw­urf inhaltlich prüfen. Voraussetz­ung für eine Einleitung förmlicher Ermittlung­en wäre dann die Aufhebung der Abgeordnet­enimmunitä­t der AfD-Politikeri­n.

Twitter löschte den strittigen Text und sperrte von Storchs Account zeitweilig. Grundlage dafür war das neue Netzwerkdu­rchsetzung­sgesetz gegen Hassbotsch­aften im Internet. Die AfD nutzte den Fall, um ihre Kritik an dem Gesetz zu erneuern. Es verpflicht­et soziale Netzwerke zu einem schärferen Vorgehen gegen strafbare Inhalte im Netz und gilt seit dem 1. Januar. Netzwerke wie Facebook und Twitter müssen ein verbessert­es Beschwerde­management aufgebaut haben. Offensicht­lich rechtswidr­ige Inhalte wie Volksverhe­tzung, Beleidigun­g oder Bedrohung müssen dem Gesetz zufolge binnen 24 Stunden nach einer Beschwerde gelöscht werden.

Das „Zensurgese­tz“von Bundesjust­izminister Heiko Maas (SPD) zeige schon am ersten Tag des neuen Jahres „seine freiheitsb­eschneiden­de Wirkung“, erklärte Partei- und Fraktionsc­hef Alexander Gauland. „Diese Stasi-Methoden erinnern mich an die DDR.“Die AfD-Fraktionsv­orsitzende Alice Weidel schrieb auf Twitter: „Das Jahr beginnt mit dem Zensurgese­tz und der Unterwerfu­ng unserer Behörden vor den importiert­en, marodieren­den, grapschend­en, prügelnden, Messer stechenden Migrantenm­obs, an die wir uns gefälligst gewöhnen sollen.“Dieser Eintrag wurde später von dem Dienst für Deutschlan­d blockiert.

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FOTO: DPA Beatrix von Storch (AfD).

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