Verurteilt wegen Beleidigung einer Frau
Flüchtling soll Frau in Ehingen bedrängt haben – Bis zuletzt streitet er vor Gericht alles ab
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EHINGEN - Ein 34-Jähriger ist am Amtsgericht Ehingen noch vor dem Jahreswechsel wegen tätlicher Beleidigung einer Frau zu einer Geldstrafe verurteilt worden. Der Mann, der als Flüchtling nach Deutschland gekommen war, hatte die Frau im Sommer bedrängt und aufgefordert, sexuelle Handlungen an ihm vorzunehmen. Vor Gericht stritt er alles ab, doch der Richter stufte die Schilderungen der Geschädigten als glaubwürdig ein.
Im Juli 2017 soll es passiert sein: Die Geschädigte war gegen 20 Uhr auf dem Weg vom Ehinger Bahnhof Richtung Berkacher Straße, um sich Zigaretten zu kaufen, als der Mann sich ihr am Kreisverkehr näherte, ihr anbot Zigaretten zu kaufen und ihr Komplimente machte, wie schön sie sei. Als sie ihm klarmachte, sie habe einen Mann, erklärte er ihr direkt und auf ordinäre Weise, dass er Sex mit ihr haben wolle – die beiden befanden sich mittlerweile auf Höhe der Eisenbahnbrücke. Als die 36-jährige Frau immer noch ablehnte, ergriff er ihre Hand und versuchte sie in Richtung seines Unterleibs zu führen, doch die Frau konnte sich losreißen. „Ich mache ganz schnell“, soll der Verurteilte dann gesagt haben, griff sich an sein Geschlechtsteil und stöhnte. „Alle Frauen machen das“, schob er hinterher.
Der Angeklagte habe die Frau belästigt und zu einem bloßen sexuellen Objekt herabwürdigen wollen, erklärte die Staatsanwältin vor Gericht und sah zu Beginn der Verhandlung auch den Tatbestand der sexuellen Belästigung als erfüllt an. Der 34-Jährige stritt bis zuletzt alles ab und diskutierte wortreich. „Ich kann nicht mal deutsch sprechen, also wie soll ich mit ihr reden“, erklärte er über die anwesende Dolmetscherin. Außerdem kenne er den Mann der Geschädigten, daher habe er so etwas „niemals gemacht“. Es gebe viele schöne Frauen, überall – „also warum sie?“, fragte der Angeklagte in die Runde.
Die Frau habe sich an dem Abend komisch verhalten, erklärte er. Sie habe die ganze Zeit geredet und auch den BH-Träger unter dem Oberteil hervorgeholt. Er habe nur verstanden, dass sie Zigaretten verlangt habe, sonst nichts. Der Polizei hatte er in der Vernehmung zudem geschildert, dass jemand mit einem Hund vorbeigekommen sei. Weil er Angst vor Hunden habe, habe er sich hinter der Frau versteckt und etwas Ordinäres über den Hund gesagt.
Noch nie Probleme gehabt
„Ich bin mehr als zwei Jahre in Deutschland und habe noch nie Probleme gehabt“, sagte der 34-Jährige. Seinen Status, ob er bereits anerkannt oder geduldet sei, konnte er nicht benennen. „Ich verstehe das Ganze gar nicht“, sagte er.
Der Richter nahm dem Angeklagten nicht ab, dass er nur wenige Worte Deutsch spreche und wies darauf hin, dass dieser schon einmal als Zeuge auf Deutsch vernommen worden war. „Schiller müssen Sie für das, was Sie gesagt haben, nicht gelesen haben“, stellte er außerdem klar.
Die Staatsanwältin forderte eine Geldstrafe von 50 Tagessätzen zu je zehn Euro. Der Angeklagte sei nicht vorbestraft, den Vorwurf der sexuellen Belästigung ließ sie fallen, weil es zu keiner körperlichen Berührung gekommen war.
Der Richter folgte der Forderung der Staatsanwaltschaft. „Ich halte die beantragte Strafe für angemessen“, erklärte er und gewährte dem 34-Jährigen eine Ratenzahlung, da dieser nicht über viel Bargeld verfüge. Der Angeklagte habe „Ausdrücke benutzt, die nicht salonfähig sind, die man keiner Frau an den Kopf wirft“, erklärte der Richter. Er habe die Frau sehr heftig beleidigt – auch durch das Anfassen – und sie als sexuelles Objekt behandelt.
Die Geschädigte habe den Vorgang anschaulich geschildert und sich auch noch an Details erinnert, führte der Richter aus. Der Angeklagte hingegen spreche und verstehe nicht so schlecht Deutsch, wie er weismachen wolle.
Angeklagter akzeptiert Urteil
Der 34-Jährige akzeptierte das Urteil. „Ich möchte davon loskommen“, sagte er. „In Zukunft sollten Sie genau überlegen, was man zu anderen sagt“, gab ihm der Richter mit auf den Weg.