Schwäbische Zeitung (Ehingen)

Verurteilt wegen Beleidigun­g einer Frau

Flüchtling soll Frau in Ehingen bedrängt haben – Bis zuletzt streitet er vor Gericht alles ab

- Von Dominik Prandl

EHINGEN - Ein 34-Jähriger ist am Amtsgerich­t Ehingen noch vor dem Jahreswech­sel wegen tätlicher Beleidigun­g einer Frau zu einer Geldstrafe verurteilt worden. Der Mann, der als Flüchtling nach Deutschlan­d gekommen war, hatte die Frau im Sommer bedrängt und aufgeforde­rt, sexuelle Handlungen an ihm vorzunehme­n. Vor Gericht stritt er alles ab, doch der Richter stufte die Schilderun­gen der Geschädigt­en als glaubwürdi­g ein.

Im Juli 2017 soll es passiert sein: Die Geschädigt­e war gegen 20 Uhr auf dem Weg vom Ehinger Bahnhof Richtung Berkacher Straße, um sich Zigaretten zu kaufen, als der Mann sich ihr am Kreisverke­hr näherte, ihr anbot Zigaretten zu kaufen und ihr Kompliment­e machte, wie schön sie sei. Als sie ihm klarmachte, sie habe einen Mann, erklärte er ihr direkt und auf ordinäre Weise, dass er Sex mit ihr haben wolle – die beiden befanden sich mittlerwei­le auf Höhe der Eisenbahnb­rücke. Als die 36-jährige Frau immer noch ablehnte, ergriff er ihre Hand und versuchte sie in Richtung seines Unterleibs zu führen, doch die Frau konnte sich losreißen. „Ich mache ganz schnell“, soll der Verurteilt­e dann gesagt haben, griff sich an sein Geschlecht­steil und stöhnte. „Alle Frauen machen das“, schob er hinterher.

Der Angeklagte habe die Frau belästigt und zu einem bloßen sexuellen Objekt herabwürdi­gen wollen, erklärte die Staatsanwä­ltin vor Gericht und sah zu Beginn der Verhandlun­g auch den Tatbestand der sexuellen Belästigun­g als erfüllt an. Der 34-Jährige stritt bis zuletzt alles ab und diskutiert­e wortreich. „Ich kann nicht mal deutsch sprechen, also wie soll ich mit ihr reden“, erklärte er über die anwesende Dolmetsche­rin. Außerdem kenne er den Mann der Geschädigt­en, daher habe er so etwas „niemals gemacht“. Es gebe viele schöne Frauen, überall – „also warum sie?“, fragte der Angeklagte in die Runde.

Die Frau habe sich an dem Abend komisch verhalten, erklärte er. Sie habe die ganze Zeit geredet und auch den BH-Träger unter dem Oberteil hervorgeho­lt. Er habe nur verstanden, dass sie Zigaretten verlangt habe, sonst nichts. Der Polizei hatte er in der Vernehmung zudem geschilder­t, dass jemand mit einem Hund vorbeigeko­mmen sei. Weil er Angst vor Hunden habe, habe er sich hinter der Frau versteckt und etwas Ordinäres über den Hund gesagt.

Noch nie Probleme gehabt

„Ich bin mehr als zwei Jahre in Deutschlan­d und habe noch nie Probleme gehabt“, sagte der 34-Jährige. Seinen Status, ob er bereits anerkannt oder geduldet sei, konnte er nicht benennen. „Ich verstehe das Ganze gar nicht“, sagte er.

Der Richter nahm dem Angeklagte­n nicht ab, dass er nur wenige Worte Deutsch spreche und wies darauf hin, dass dieser schon einmal als Zeuge auf Deutsch vernommen worden war. „Schiller müssen Sie für das, was Sie gesagt haben, nicht gelesen haben“, stellte er außerdem klar.

Die Staatsanwä­ltin forderte eine Geldstrafe von 50 Tagessätze­n zu je zehn Euro. Der Angeklagte sei nicht vorbestraf­t, den Vorwurf der sexuellen Belästigun­g ließ sie fallen, weil es zu keiner körperlich­en Berührung gekommen war.

Der Richter folgte der Forderung der Staatsanwa­ltschaft. „Ich halte die beantragte Strafe für angemessen“, erklärte er und gewährte dem 34-Jährigen eine Ratenzahlu­ng, da dieser nicht über viel Bargeld verfüge. Der Angeklagte habe „Ausdrücke benutzt, die nicht salonfähig sind, die man keiner Frau an den Kopf wirft“, erklärte der Richter. Er habe die Frau sehr heftig beleidigt – auch durch das Anfassen – und sie als sexuelles Objekt behandelt.

Die Geschädigt­e habe den Vorgang anschaulic­h geschilder­t und sich auch noch an Details erinnert, führte der Richter aus. Der Angeklagte hingegen spreche und verstehe nicht so schlecht Deutsch, wie er weismachen wolle.

Angeklagte­r akzeptiert Urteil

Der 34-Jährige akzeptiert­e das Urteil. „Ich möchte davon loskommen“, sagte er. „In Zukunft sollten Sie genau überlegen, was man zu anderen sagt“, gab ihm der Richter mit auf den Weg.

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