Stadt Riedlingen und Regierungspräsidium uneinig
Riedlingen könnte aus dem aktuellen Straßenbau-Förderprogramm rausfallen
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RIEDLINGEN - Das Regierungspräsidium Tübingen verwehrt sich gegen Vorwürfe von Riedlingens Bürgermeister Marcus Schafft, dass die Behörde bei den geplanten Straßenbaumaßnahmen zur Schließung des Bahnübergangs in Riedlingen – den sogenannten Eisenbahnkreuzungsgesetzmaßnahmen(EBKG-Maßnahmen) – der Stadt „Steine in den Wege legen würde“. Aus Sicht der Behörde hat die Stadt ihre Hausaufgaben nicht gemacht. In Gesprächen im Januar sollen die Differenzen ausgeräumt werden.
Im Mailverkehr hatte Schaffts Vorgänger Hans Petermann dem jetzigen Bürgermeister vorgeworfen, dass er die EBKG-Maßnahmen nicht vorantreiben würde. Schafft hatte sich damit gerechtfertigt, dass ihm das Regierungspräsidium (RP) „derartige Steine in den Weg gelegt hat, dass wir hier anwaltliche Begleitung initiiert haben“. Doch diese Darstellungsweise weist die Behörde zurück. Das Gegenteil sei der Fall, betont Dirk Abel, Sprecher des Regierungspräsidiums. Das RP habe der Stadt bereits im Juni 2014 mitgeteilt, dass sie für einen Zuschussantrag nachdem Landes verkehrs f in anzierungsg es etz(LGV FG) eine aktulisierte Kostenberechnung über die geplanten Maßnahmen zum Ausbau des Römerwegs und für die geplante Brücke über die Bahngleise benötigt. Dann sei drei Jahre nichts passiert, so Abel.
Da die Bewerbungsfrist für das Zuschussprogramm Ende 2017 auslaufe, habe man vorsorglich und von sich aus die Stadt am 3. Juli angeschrieben und nochmals die neue Kostenkalkulation und auch eine neue Nachtragsvereinbarung zur Kostenaufteilung gefordert, von der Deutschen Bahn, dem Bund und dem Land. Denn die Kosten für das Projekt, so sieht es die bisherige Vereinbarung vor, sollen unter diesen Partnern aufgeteilt werden.
Die Stadt habe dann Ende September einen Förderantrag gestellt, so Abel, „allerdings war der weder vollständig noch aktuell“. Es gab nur eine weitere Kostenfortschreibung und die Nachtragsvereinbarung sei nur von der Bahn unterzeichnet gewesen. Mit diesen unvollständigen Unterlagen brauche man den Förderantrag gar nicht einzureichen, so das Fazit der Behörde. Daher wurde das Projekt Riedlingen von der Liste genommen. Zwar soll es ein Folge-Zuschussprogramm für solche Verkehrsprojekte geben, doch: Nur wenn die Stadt von sich aus verzichtet hätte, hätte sie sich für das nächste Zuschussprogramm bewerben können. Wenn die Stadt vom RP gestrichen wird, muss sie eine Runde – sprich bis 2021 aussetzen – und kann erst danach wieder in den Genuss von Fördermitteln kommen. Eigentlich hätte die Maßnahme 2020 umgesetzt werden sollen. Die Deutsche Bahn etwa hat die Mittel dafür eingestellt.
Andere Sichtweise
Schafft seinerseits sieht den Sachverhalt anders. Die Kostenfortschreibung sei von einem Fachplaner erstellt worden. Von daher kann er nicht nachvollziehen, wieso die Behörde diese so nicht akzeptiert. Aus seiner Sicht ist es im Interesse der Kommune unumgänglich, die Kostenfortschreibung so spät als möglich zu machen. Da alle folgenden Mehrkosten der Kommune angelastet werden und nicht von allen Kostenträgern übernommen würden.
Dass das RP sich daran stößt, dass die Nachtragsvereinbarung nur von der Bahn unterschrieben wurde, kann er nicht nachvollziehen. Das sei doch bislang auch Usus und ausreichend gewesen. Bund und Land haben sich dem bislang auch immer angeschlossen. Er kritisiert seinerseits, dass das Regierungspräsidium den Antrag der Stadt für eine „planfestgestellte Maßnahme“aus dem Förderprogramm rausgenommen habe.
Aber Schafft verweist zudem darauf, dass es inzwischen auch zu einer erneuten Abstimmung mit dem Regierungspräsidium gekommen sei. Details sollen in einem Termin Anfang 2018 zwischen dem Vizepräsidenten Utz Remlinger und ihm abgestimmt werden.