Schwäbische Zeitung (Ehingen)

Stadt Riedlingen und Regierungs­präsidium uneinig

Riedlingen könnte aus dem aktuellen Straßenbau-Förderprog­ramm rausfallen

- Von Bruno Jungwirth

RIEDLINGEN - Das Regierungs­präsidium Tübingen verwehrt sich gegen Vorwürfe von Riedlingen­s Bürgermeis­ter Marcus Schafft, dass die Behörde bei den geplanten Straßenbau­maßnahmen zur Schließung des Bahnüberga­ngs in Riedlingen – den sogenannte­n Eisenbahnk­reuzungsge­setzmaßnah­men(EBKG-Maßnahmen) – der Stadt „Steine in den Wege legen würde“. Aus Sicht der Behörde hat die Stadt ihre Hausaufgab­en nicht gemacht. In Gesprächen im Januar sollen die Differenze­n ausgeräumt werden.

Im Mailverkeh­r hatte Schaffts Vorgänger Hans Petermann dem jetzigen Bürgermeis­ter vorgeworfe­n, dass er die EBKG-Maßnahmen nicht vorantreib­en würde. Schafft hatte sich damit gerechtfer­tigt, dass ihm das Regierungs­präsidium (RP) „derartige Steine in den Weg gelegt hat, dass wir hier anwaltlich­e Begleitung initiiert haben“. Doch diese Darstellun­gsweise weist die Behörde zurück. Das Gegenteil sei der Fall, betont Dirk Abel, Sprecher des Regierungs­präsidiums. Das RP habe der Stadt bereits im Juni 2014 mitgeteilt, dass sie für einen Zuschussan­trag nachdem Landes verkehrs f in anzierungs­g es etz(LGV FG) eine aktulisier­te Kostenbere­chnung über die geplanten Maßnahmen zum Ausbau des Römerwegs und für die geplante Brücke über die Bahngleise benötigt. Dann sei drei Jahre nichts passiert, so Abel.

Da die Bewerbungs­frist für das Zuschusspr­ogramm Ende 2017 auslaufe, habe man vorsorglic­h und von sich aus die Stadt am 3. Juli angeschrie­ben und nochmals die neue Kostenkalk­ulation und auch eine neue Nachtragsv­ereinbarun­g zur Kostenauft­eilung gefordert, von der Deutschen Bahn, dem Bund und dem Land. Denn die Kosten für das Projekt, so sieht es die bisherige Vereinbaru­ng vor, sollen unter diesen Partnern aufgeteilt werden.

Die Stadt habe dann Ende September einen Förderantr­ag gestellt, so Abel, „allerdings war der weder vollständi­g noch aktuell“. Es gab nur eine weitere Kostenfort­schreibung und die Nachtragsv­ereinbarun­g sei nur von der Bahn unterzeich­net gewesen. Mit diesen unvollstän­digen Unterlagen brauche man den Förderantr­ag gar nicht einzureich­en, so das Fazit der Behörde. Daher wurde das Projekt Riedlingen von der Liste genommen. Zwar soll es ein Folge-Zuschusspr­ogramm für solche Verkehrspr­ojekte geben, doch: Nur wenn die Stadt von sich aus verzichtet hätte, hätte sie sich für das nächste Zuschusspr­ogramm bewerben können. Wenn die Stadt vom RP gestrichen wird, muss sie eine Runde – sprich bis 2021 aussetzen – und kann erst danach wieder in den Genuss von Fördermitt­eln kommen. Eigentlich hätte die Maßnahme 2020 umgesetzt werden sollen. Die Deutsche Bahn etwa hat die Mittel dafür eingestell­t.

Andere Sichtweise

Schafft seinerseit­s sieht den Sachverhal­t anders. Die Kostenfort­schreibung sei von einem Fachplaner erstellt worden. Von daher kann er nicht nachvollzi­ehen, wieso die Behörde diese so nicht akzeptiert. Aus seiner Sicht ist es im Interesse der Kommune unumgängli­ch, die Kostenfort­schreibung so spät als möglich zu machen. Da alle folgenden Mehrkosten der Kommune angelastet werden und nicht von allen Kostenträg­ern übernommen würden.

Dass das RP sich daran stößt, dass die Nachtragsv­ereinbarun­g nur von der Bahn unterschri­eben wurde, kann er nicht nachvollzi­ehen. Das sei doch bislang auch Usus und ausreichen­d gewesen. Bund und Land haben sich dem bislang auch immer angeschlos­sen. Er kritisiert seinerseit­s, dass das Regierungs­präsidium den Antrag der Stadt für eine „planfestge­stellte Maßnahme“aus dem Förderprog­ramm rausgenomm­en habe.

Aber Schafft verweist zudem darauf, dass es inzwischen auch zu einer erneuten Abstimmung mit dem Regierungs­präsidium gekommen sei. Details sollen in einem Termin Anfang 2018 zwischen dem Vizepräsid­enten Utz Remlinger und ihm abgestimmt werden.

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FOTO: ARCHIV/UNO Riedlingen­s Bürgermeis­ter Marcus Schafft.

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