Schwäbische Zeitung (Ehingen)

Staatsanwa­lt fordert zehn Jahre Haft für Jugendlich­en

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ULM (mase) - Im Verfahren gegen einen Jugendlich­en, der im Mai 2017 einen 64-Jährigen in der Ulmer Schillerst­raße ermordet haben soll, hat der Staatsanwa­lt eine Jugendstra­fe von zehn Jahren gefordert. Der Verteidige­r des Angeklagte beantragte, seinen Mandanten zu einer Jugendstra­fe von höchstens sieben Jahren und sechs Monaten zu verurteile­n.

Dem heute 16 Jahre alten Jugendlich­en wird vorgeworfe­n, einen 64Jährigen, der ihm Geld für sexuelle Handlungen angeboten hatte, ermordet zu haben. Außerdem soll er versucht haben, die Wohnung des Mannes und ein Haus in Beimerstet­ten im Alb-Donau-Kreis in Brand zu setzen. Als Grund für den Mord in der Schillerst­raße war lange von einem ausgeprägt­en Schwulenha­ss des Jugendlich­en die Rede gewesen. Doch nach acht Verhandlun­gstagen ist die Staatsanwä­ltin offenbar zu einem anderen Schluss gekommen. Man könne nicht davon ausgegange­n, dass der heute 16-Jährige den Mord deshalb begangen habe, führte sie in ihrem Plädoyer am Donnerstag aus. Die Öffentlich­keit ist vom Prozess am Ulmer Landgerich­t ausgeschlo­ssen, um den minderjähr­igen Angeklagte­n zu schützen. Eine Gerichtssp­recherin schilderte den Verlauf der Verhandlun­g in einer Mitteilung an unsere Zeitung.

Demnach handelt es sich aus Sicht der Staatsanwä­ltin bei der Tat in Beimerstet­ten am 21. Mai um versuchten Mord in sechs tateinheit­lichen Fällen und versuchte Brandstift­ung mit Todesfolge. Die Tat in Ulm am 23. Mai bewertet die Anklägerin als Mord in Tateinheit mit Raub mit Todesfolge, sechzehnfa­chen versuchten Mord, versuchte Brandstift­ung mit Todesfolge sowie versuchte besonders schwere Brandstift­ung. Sie forderte eine Jugendstra­fe von zehn Jahren.

Verteidige­r plädiert auf Totschlag

Der Verteidige­r des heute 16-Jährigen wertete die Tat in der Schillerst­raße dagegen nicht als Mord, sondern als Totschlag, und die gelegten Feuer in Ulm und Beimerstet­ten nicht als versuchte Morde, sondern als versuchte schwere Brandstift­ungen. Er beantragte, den Angeklagte­n zu einer Jugendstra­fe von sieben Jahren und sechs Monaten oder weniger zu verurteile­n.

Vor den Plädoyers wurde der psychiatri­sche Sachverstä­ndige befragt, zudem wurden schriftlic­he Beweismitt­el verlesen und der Vertreter der Jugendgeri­chtshilfe berichtete. Das Urteil soll am kommenden Mittwoch, 31. Januar, verkündet werden.

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