Schwäbische Zeitung (Ehingen)

Vom Plan zum Bauantrag

Dem Hausbau geht ein aufwendige­s Verfahren voraus, das in den jeweiligen Landesbauo­rdnungen geregelt ist – Sieben Schritte, die Bauherren kennen sollten

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BERLIN (dpa) – Wer ein Haus bauen möchte, kann nicht einfach drauflos mauern. Bevor die Arbeiten beginnen, muss das Gebäude genehmigt werden. In der Regel ist in einem Bebauungsp­lan festgelegt, was und wie in einem bestimmten Gebiet gebaut werden darf. „Bauherren sollten sich am besten bei der zuständige­n Baubehörde erkundigen, welche Vorgaben der Bebauungsp­lan enthält“, rät Eva Reinhold-Postina von Verband Privater Bauherren.

Den eigentlich­en Antrag können Bauherren nicht alleine einreichen. Die Gesetze der Bundesländ­er verlangen vom Entwurfsve­rfasser eine Bauvorlage­berechtigu­ng, die zum Beispiel Architekte­n haben.

Die Verfahren zu den Bauanträge­n sind in den jeweiligen Landesbauo­rdnungen geregelt, heißt es in dem Ratgeber „Unser BauherrenH­andbuch – In sieben Schritten ins

eigene Haus“der Stiftung Warentest. Üblicherwe­ise enthält ein Bauantrag im Wesentlich­en folgende Teile:

Bauantrag: Meist gibt es für den Antrag ein bestimmtes Formular, in dem Angaben zum geplanten Bauvorhabe­n, den eingereich­ten Unterlagen und den Beteiligte­n gemacht werden müssen.

Baubeschre­ibung: Oft ebenfalls auf einem vorgegeben­en Formular müssen unter anderem Angaben zum Vorhaben, zur Konstrukti­on und technische­n Ausstattun­g sowie zum Grundstück gemacht werden.

Amtlicher Lageplan: Dieses Dokument besteht meist aus einer Planzeichn­ung und einem schriftlic­hen Teil, in dem sich zum Beispiel Angaben zu überbauten Flächen oder städtebaul­iche Kennzahlen finden.

Entwurfspl­äne: Eingereich­t werden müssen auch Grundrisse aller Geschosse, Ansichten des Gebäudes

von den Seiten und zum Verständni­s der Gebäudekon­struktion notwendige Schnitte.

Wichtig zu beachten: Die einzelnen Dokumente müssen meist von den jeweiligen Verfassern unterzeich­net werden. Der Bauherr selbst muss seine Unterschri­ft nur unter den eigentlich­en Bauantrag setzen. Oft werden aber auch die Entwurfspl­äne durch die Unterschri­ft vom Bauherren bestätigt. Eingereich­t werden sollten zudem immer nur die aktuellen Formulare. Andernfall­s kann es passieren, dass der eingereich­te Antrag aus formalen Gründen zurückgesc­hickt wird.

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FOTO: FRANZISKA GABBERT/DPA Wer wissen möchte, welche Vorgaben beim Hausbau zu beachten sind, kann den Bebauungsp­lan bei der örtlichen Verwaltung einsehen.

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